Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2016
Vorlage
052/16
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die in dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2016 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).

Begründung:

 

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 21. Oktober 2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 03. November 2015 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.   Einwendungen zum Haushalt

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 09. November 2015 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentliche Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 16. November bist zum 30. November 2015 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich 4 zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Es sind insgesamt 15 Einwendungen eines Bürgers eingegangen. Die Einwendungen und Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Anlage 1 zusammengefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2016 die Einwendungen vorberaten (vlg. Vorlage Nr. 036/16).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach der Beratung beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2. Haushaltssatzung für das Jahr 2016

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 17. November 2015 bis zum 09. Dezember 2015 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19. Januar 2016 (vg. Vorlage Nr. 036/16) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen der Fachbereichsbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, sowie der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – zugestimmt.

 

Weiter hat der Haupt- und Finanzausschuss eine Änderung am Budget des Fachbereiches 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – beschlossen.

 

Wie in der Vorlage Nr. 036/16 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:

 

-      Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-      Neukalkulation der Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten

-      Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

 

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2016 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und – finanzplan ergibt sich aus der Anlage 3. Zur weiteren Information sind als Anlage 4 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 5 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt. Die hierin enthaltene vorgesehene Reduzierung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Erteilung der Genehmigung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2016

Anlage 2 – Haushaltssatzung 2016

Anlage 3 – Gesamtpläne

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen