Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes José Azevedo
Vorlage
053/16
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Herr Paul Jansen ist mit Wirkung vom 01.01.2016 bei der Kreisverwaltung zum Leiter des Haupt- und Personalamtes bestellt worden. Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Kommunalaufsicht über die Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt. Insofern kann er gem. § 13 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG nicht mehr Mitglied des Rates der Stadt Rheine und seiner Ausschüsse sein (Inkompatibilität).

Die Feststellung ist ihm am 12. Januar 2016 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden, sodass er mit diesem Tag seine Mitgliedschaft im Rat und seinen Ausschüssen der Stadt Rheine verloren hat.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Jansen ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidat der CDU in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr José Azevedo, Försterstraße 20, 48429 Rheine, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

 

Die Erklärung über die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine ging am 27. Januar 2016 beim Wahlleiter ein, sodass Herr Azevedo seit diesem Tag gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."