Betreff
Aufhebung des kw-Vermerk für die Stelle 2228 "Heranziehung zum Unterhalt nach dem UVG und SGB"
Vorlage
058/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, den kw - Vermerk für die Stelle 2228 „Unterhaltsheranziehung nach dem SGB und UVG“ mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

 


Beratungsgrundlage/Sachverhalt:

 

I.    Allgemeine Ausgangssituation

– Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept

 

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).

Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.

Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.

In diesem Sinne wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.

 

 

II.     Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkosten-konsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.

Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren war davon auszugehen, dass bis Ende 2015 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage sollten nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden

Ein Teil der frei werdenden Stellen sollte durch die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und durch externe Stellenbesetzung nachbesetzt werden.

 

 

III.    Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Um das Ziel des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, war eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.

 

 

IV.     Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2012 und 2013

 

Die nach der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen konnten aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.

Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw- Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen. Gleichwohl wurden die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.

 

 

V.      Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle 2228 „Heranziehung zum Unterhalt nach dem SGB und UVG“ im Fachbereich 2

 

Die Stelle 2228 ist im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgrupppe 9 TVöD mit einem kw – Vermerk ausgewiesen.

 

Die Stelleninhaberin, die seinerzeit die Gewährung von Altersteilzeit beantragt hatte und aufgrund derer der kw-Vermerk im Stellenplan angebracht wurde, ist  am 17.10.2014 in die Freistellungsphase entlassen worden. Zum 01.01.2015 erfolgte die Nachbesetzung der Stelle 2228 mit einer Kollegin; leider wurde es versäumt, eine Entscheidung des Rates über die Aufhebung des kw-Vermerkes vor Stellennachbesetzung einzuholen.

 

Nichtsdestotrotz war und ist eine nahtlose Stellennachbesetzung aus Sicht des Fachbereiches 2 unabdingbar notwendig gewesen.

 

Zur Verdeutlichung dieser Notwendigkeit sei nachstehend kurz die Entwicklung der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen im Bereich der Produktgruppe 220 (Leistungen zur Grundversorgung) geschildert:

 

Stichtag 30.06.2014:               2.612 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 30.09.2014:               2.617 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 31.12.2014:               2.671 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 31.03.2015:               2.670 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 30.06.2015:               2.700 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 30.09.2015:               2.735 unterhaltsberechtigte Personen

Stichtag 31.12.2015:               2.800 unterhaltsberechtigte Personen

 

Den vorstehend genannten Zahlen kann entnommen werden, dass seit dem 2. Quartal 2014 die Fallzahlen permanent steigen.

 

Zukünftig wird mit weiterhin steigenden Fallzahlen im Bereich des Produktes 2201 (Hilfen nach dem SGB II) aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und im Produkt 2202 (Hilfen nach dem SGB XII) aufgrund des demografischen Wandels gerechnet.

 

 

VI.     Fazit und Ausblick:

 

Wie vorstehend geschildert, ist die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen permanent gestiegen. Ein weiterer Anstieg ist auch zukünftig zu erwarten.

 

Insofern war unter Berücksichtigung der o. g. Entwicklung die sofortige Nachbesetzung der Stelle 2228 „Heranziehung Unterhalt nach dem SGB und UVG“ notwendig und richtig. Eine Aufhebung des kw-Vermerkes für die Stelle 2228 ist somit zwingend erforderlich.