Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu.
Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2016/17 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
Begründung:
Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2016/2017 fanden in der Zeit vom 15. bis zum 21. Januar 2016 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.
Das Jugendamt stand bei diesen Budgetgesprächen erneut vor der Herausforderung, allen Ü3-Kindern einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung anbieten zu können. Zwar wurden mit dem Bau der neuen Einrichtungen in Mesum und am Thieberg notwendige zusätzliche Kapazitäten geschaffen, gleichzeitig führt der starke Zuzug an Flüchtlingen dazu, dass punktuell in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern, die ein Maximum an Überbelegung ihrer Einrichtungen möglich machten (insgesamt 122 Ü3-Plätze), kann nun fast allen angemeldeten Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern ausgewählten Tageseinrichtung angeboten werden. In den verbleibenden Einzelfällen wird das Jugendamt mit Hilfe der Träger auf die betroffenen Eltern zugehen und alternativ auf freie Plätze in anderen Einrichtungen hinweisen.
Während bei den Ü3-Kindern zumindest stadtweit ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden bei den U3-Kindern ca. 70 Eltern Mitte März von den Kindertageseinrichtungen eine Absage erhalten. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung kann für diese Personengruppe allerdings auch durch das Angebot der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt wird Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform hinweisen.
Bei der Aufstellung des Budgets für das Kindergartenjahr 2016/17 wurde auch berücksichtigt, dass eine große Zahl von Flüchtlingskindern sich bei den Anmeldetagen im November 2015 nicht anmelden konnte, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rheine waren. Die Verwaltung hat in vielen Kindertageseinrichtungen im Rahmen der oben genannten Überbelegung ca. 40 Plätze geschaffen, denen jetzt unversorgte Flüchtlingskinder zugeordnet werden. Auch wenn damit den bis Februar 2016 der Stadt Rheine zugewiesenen Flüchtlingskindern voraussichtlich ein Betreuungsplatz angeboten werden kann, gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Um weiteren Flüchtlingskindern ein Angebot machen zu können, wird man auf die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zurückgreifen müssen und weiterhin Spielgruppen anbieten.
Die neuen
Einrichtungen am Thieberg, in Mesum und am Deisterweg
Jede neue Einrichtung kann und darf im ersten Jahr nicht mit der maximalen Kinderzahl den Betrieb aufnehmen. Im Regelfall werden zwei- und dreijährige Kinder für eine neue Kita angemeldet. Um eine vernünftige Altersstruktur zu ermöglichen, sind noch Reserven für eine Aufnahme in den Folgejahren zu schaffen. Auch die Zweckbindung aus der U3-Förderung erfordert, das Aufnahmekapazitäten für Folgejahre vorgehalten werden.
Da in den Kitas am Thieberg und am Deisterweg jetzt im ersten Jahr nur 2 von 3 Gruppen eröffnet werden, werden die Mietkosten für die jeweils 3. Gruppe nicht vom Land bezuschusst und werden daher über das Rheiner Modell abgerechnet.
Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen spiegelt sich auch in der folgenden Übersicht wieder:
Entwicklung der
Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre
2013/14, 2014/15, 2015/16
und 2016/17
Plätze |
2013/14
lt.
Bescheid LWL |
2014/15
lt.
Bescheid LWL |
2015/16
lt. Bescheid LWL |
2016/17
lt. Planung |
in
der Gf * I a (25 Std.) U3 + Ü3 |
44 + 83 |
55 + 59 |
56 + 72 |
68 + 91 |
in
der Gf I b (35 Std.) U3 + Ü3 |
167 + 426 |
187 + 447 |
202 + 395 |
197 + 402 |
in
der Gf I c (45 Std.) U3 + Ü3 |
68 + 314 |
101 + 444 |
88 + 492 |
111 + 522 |
|
|
|
|
|
in
der Gf II a (25 Std.) |
13 |
4 |
10 |
8 |
in
der Gf II b (35 Std.) |
34 |
72 |
57 |
65 |
in
der Gf II c (45 Std.) |
41 |
44 |
53 |
47 |
|
|
|
|
|
in
der Gf III a (25 Std.) |
70 |
121 |
86 |
99 |
in
der Gf III b (35 Std.) |
661 |
566 |
603 |
607 |
in
der Gf III c (45 Std.) |
422 |
352 |
355 |
375 |
Plätze insgesamt: |
2.343 |
2.452 |
2469 |
2592 |
davon U3 |
367 |
463 |
466 |
496 |
davon Ü3 |
1.976 |
1989 |
2003 |
2096 |
* Gf = Gruppenform
Budgetierung der
45-Stunden-Buchungen
Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Ü3-Kinder dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % Punkte gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe konnte eingehalten werden.
Aus der folgenden Tabelle ist der Trend zu immer höheren Betreuungsumfängen deutlich abzulesen. Der Anteil mit der Betreuungszeit 45 Std./Woche wird bei allen Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, stetig größer.
|
2013/14
|
2014/15
|
2016/17
|
2016/17
|
25 Std. |
9 % |
10 % |
9 % |
10 % |
35 Std. |
55 % |
52 % |
51 % |
49 % |
45 Std. |
36 % |
38 % |
40 % |
41 % |
Summe |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Verteilung der Betreuungsplätze auf die
einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben.
Dieser Planungsstand wird durch die unterjährigen Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Bislang waren diese unterjährigen Abweichungen nicht zahlungsrelevant, da in der Endabrechnung eines Kindergartenjahres eine Abweichung von 10 % (nach oben und unten) zulässig war. Mit Wirkung 01.08.2015 wurde diese 10 %-Regel abgeschafft, so dass jede unterjährige Anpassung finanzieller Auswirkungen hat.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss zum 15.03. erweitert werden sollte, damit die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage haben.
Die Ermächtigungsgrundlage wurde mit dem zweiten Absatz des Beschlussvorschlages geschaffen: Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamt den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahres 2016/17 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2016/17 betragen insgesamt 18.902.172,45 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 2.006.670,17 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 16.895.502,28 €
die im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 12 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 9 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2016/17 werden sie mit 1.317.711,06 €
kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2016/17 wird mit 7.744.895,61 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im
Rahmen der Haushaltsplanung 1.888.000,00 €
veranschlagt.