Betreff
Änderung des Geschäftskreises der Beigeordneten
Vorlage
070/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Ratsmitglieder stellen gem. § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW fest, dass zu den Geschäftskreisen der Beigeordneten entsprechend dem der Vorlage als Anlage beigefügtem Organigramm Einvernehmen mit dem Bürgermeister besteht.

Alternativ für den Fall, dass ein Einvernehmen nicht zu Stande kommt:

Die Ratsmitglieder legen die Geschäftskreise der Beigeordneten entsprechend dem als Anlage beigefügtem Organigramm fest.


Begründung:

 

Gemäß § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW leitet der Bürgermeister die gesamte Verwaltung und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Nachdem der Bürgermeister sein Recht des Vorbehaltes ausgeübt hat, kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen.

Mit Wirkung zum 1. März 2016 soll die Produktgruppe 35 „Regelungen des Aufenthalts von Ausländern“ aus dem Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes I „Recht und Ordnung“ in den Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes II „Bildung, Familie, Jugend und Soziales“ verlagert werden.

Mit dem neuen Zuschnitt der Geschäftskreise werden verschiedene Ziele verfolgt. So wird mit der Errichtung der „Fachstelle Migration und Integration“, welche direkt dem Verwaltungsvorstand II zugeordnet werden soll, eine stärkere Verwaltungsausrichtung auf die zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation erzielt. Insbesondere sollen die in den unterschiedlichen Produkten wahrgenommen Aufgaben (Betreuung von Migranten, Offene Ausländerarbeit, Regelungen des Aufenthalts von Ausländern und Hilfen für Asylbewerber) in einer Fachstelle gebündelt werden, um eine bessere Vernetzung zu gewährleisten. Eine Kernaufgabe wird die Weiterentwicklung des bestehende Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine gemeinsam mit der Politik, Vertretern des Integrationsrates sowie den freien Trägern der Migrationsarbeit sein.

Mit der Einrichtung eines strategischen Managements unter Einbindung der Jugendhilfe-/Sozial- und Bildungsentwicklungsplanung als Stabsstelle des Verwaltungsvorstandes II soll eine effiziente Steuerung der Leistungen erfolgen. Dabei soll es im Wesentlichen darum gehen, strategische Ziele zu formulieren, diese in Handlungsabläufe zu implementieren und darüber hinaus die Zielerreichung auf der strategischen Ebene mit der Zielerreichung auf der operationalen Ebene zu verknüpfen und abzugleichen. Insbesondere die Wirkungen und verbunden damit die finanziellen und personellen Ressourcen sollen unter Berücksichtigung der Angebotsstrukturen dargestellt und ggfs. modifiziert werden.

Eine weitere wesentliche Änderung, die jedoch nicht der Beschlussfassung des Rates unterliegt, ist die Auflösung des Fachbereiches Bildung, Kultur und Sport. Die Bereiche Kulturservice, städt. Museen, Stadtarchiv und Sportförderung werden künftig gemeinsam mit den Bereichen Pressereferat und Stabsstelle Bürgerengagement in der Organisationseinheit „Büro des Bürgermeisters“ zusammengefasst. Die direkte Anbindung der Bereiche „Kultur“ und „Sportförderung“ in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters soll auch ein Beitrag zur Entlastung des Verwaltungsvorstandes II sein. Im Geschäftskreis des Verwaltungsvorstandes II wird zukünftig das Thema der Integration konzentriert und durch die vorgenommene Neustrukturierung eine Fachbereichsleitung in der Führungsebene eingespart. Die Stelle der Fachbereichsleitung „Bildung, Familie, Jugend und Soziales“ soll kurzfristig extern ausgeschrieben werden.

Insgesamt wird durch die organisatorischen Maßnahmen der Verwaltungsaufbau verschlankt, die Stelle einer Fachbereichsleitung eingespart sowie ein Schwerpunkt im Hinblick auf die Zukunftsaufgabe der Integration von Flüchtlingen gesetzt. Die aus den organisatorischen Änderungen resultierenden Anpassungen in der Haushaltsplanung werden zum Jahr 2017 vorgenommen. Änderungen in der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse werden verwaltungsseitig vorbereitet.

Der Geschäftskreis des Bürgermeisters und der Beigeordneten ist in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.