Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Ratsmitglieder stellen gem. § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW fest,
dass zu den Geschäftskreisen der Beigeordneten entsprechend dem der Vorlage als
Anlage beigefügtem Organigramm Einvernehmen mit dem Bürgermeister besteht.
Alternativ
für den Fall, dass ein Einvernehmen nicht zu Stande kommt:
Die Ratsmitglieder legen die Geschäftskreise der Beigeordneten
entsprechend dem als Anlage beigefügtem Organigramm fest.
Begründung:
Gemäß § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW leitet der Bürgermeister die
gesamte Verwaltung und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte
Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst
übernehmen. Nachdem der Bürgermeister sein Recht des Vorbehaltes ausgeübt hat,
kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1
der Gemeindeordnung NRW im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt
ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung NRW den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen.
Mit Wirkung zum 1. März 2016 soll die Produktgruppe 35 „Regelungen des
Aufenthalts von Ausländern“ aus dem Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes
I „Recht und Ordnung“ in den Geschäftsbereich des Verwaltungsvorstandes II „Bildung,
Familie, Jugend und Soziales“ verlagert werden.
Mit dem neuen Zuschnitt der Geschäftskreise werden verschiedene Ziele
verfolgt. So wird mit der Errichtung der „Fachstelle
Migration und Integration“, welche direkt dem Verwaltungsvorstand II
zugeordnet werden soll, eine stärkere Verwaltungsausrichtung auf die
zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation
erzielt. Insbesondere sollen die in den unterschiedlichen Produkten
wahrgenommen Aufgaben (Betreuung von Migranten, Offene Ausländerarbeit,
Regelungen des Aufenthalts von Ausländern und Hilfen für Asylbewerber) in einer
Fachstelle gebündelt werden, um eine bessere Vernetzung zu gewährleisten. Eine
Kernaufgabe wird die Weiterentwicklung des bestehende Migrations- und Integrationskonzeptes
der Stadt Rheine gemeinsam mit der Politik, Vertretern des Integrationsrates
sowie den freien Trägern der Migrationsarbeit sein.
Mit der Einrichtung eines strategischen
Managements unter Einbindung der Jugendhilfe-/Sozial- und
Bildungsentwicklungsplanung als Stabsstelle
des Verwaltungsvorstandes II soll eine effiziente Steuerung der Leistungen
erfolgen. Dabei soll es im Wesentlichen darum gehen, strategische Ziele zu
formulieren, diese in Handlungsabläufe zu implementieren und darüber hinaus die
Zielerreichung auf der strategischen Ebene mit der Zielerreichung auf der
operationalen Ebene zu verknüpfen und abzugleichen. Insbesondere die Wirkungen
und verbunden damit die finanziellen und personellen Ressourcen sollen unter
Berücksichtigung der Angebotsstrukturen dargestellt und ggfs. modifiziert
werden.
Eine weitere wesentliche Änderung, die jedoch nicht der Beschlussfassung des Rates unterliegt, ist die Auflösung
des Fachbereiches Bildung, Kultur und Sport. Die Bereiche Kulturservice, städt.
Museen, Stadtarchiv und Sportförderung werden künftig gemeinsam mit den
Bereichen Pressereferat und Stabsstelle Bürgerengagement in der
Organisationseinheit „Büro des Bürgermeisters“ zusammengefasst. Die direkte
Anbindung der Bereiche „Kultur“ und „Sportförderung“ in den Zuständigkeitsbereich
des Bürgermeisters soll auch ein Beitrag zur Entlastung des Verwaltungsvorstandes
II sein. Im Geschäftskreis des Verwaltungsvorstandes II wird zukünftig das
Thema der Integration konzentriert und durch die vorgenommene Neustrukturierung
eine Fachbereichsleitung in der Führungsebene eingespart. Die Stelle der
Fachbereichsleitung „Bildung, Familie, Jugend und Soziales“ soll kurzfristig extern
ausgeschrieben werden.
Insgesamt wird durch die organisatorischen Maßnahmen der
Verwaltungsaufbau verschlankt, die Stelle einer Fachbereichsleitung eingespart
sowie ein Schwerpunkt im Hinblick auf die Zukunftsaufgabe der Integration von
Flüchtlingen gesetzt. Die aus den organisatorischen Änderungen resultierenden
Anpassungen in der Haushaltsplanung werden zum Jahr 2017 vorgenommen.
Änderungen in der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse werden verwaltungsseitig
vorbereitet.
Der Geschäftskreis des Bürgermeisters und der Beigeordneten ist in dem
als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt.