Gem. § 71 Abs. 6 GO werden Beigeordnete vom Bürgermeister vereidigt. Auch wenn die Vorschrift nach der früheren Gemeindeordnung, wonach die Amtseinführung und Vereidigung in einer Ratssitzung erfolgen sollten, weggefallen ist, werden die Beigeordneten bei der Stadt Rheine weiterhin öffentlich in einer Ratssitzung verpflichtet.
Die Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid gem. § 46 LBG:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.