Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung für
die unter 1) bis 10) genannten Projekte einschließlich der
Ausführungsbeschreibung.
1)
Akazienstraßen
und Nebenstraßen (53014-5701)
2)
Eichenstraße
(53014-5702)
3)
Erlenstraße
und Nebenstraßen (53014-5703)
4)
Glockenweg
(53014-5704)
5)
Overbergstraße
von Ludgeristraße bis Konrad-Adenauer-Ring (53014-5705)
6)
Rebhuhnweg
(53014-5706)
7)
Weidenstraße
(53014-5707)
8)
Mergelstraße
(53014-5708)
9)
Im
Lütkefeld (53014-5709)
10)
Taucherweg
(53014-5710)
11)
Steinfurter
Straße 39-69 (53014-5711)
Begründung:
A) Anlass der
Planungen und vorgesehene Maßnahmen
In den hier betrachteten Bereichen (siehe anliegende Lagepläne) bedarf
die Beleuchtung einer Erneuerung. Die Leuchten sind weitestgehend sehr alt und
befinden sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand (siehe
beiliegende Fotos). Für die Erneuerung der Leuchten ist in der Regel auch die
Erneuerung des Beleuchtungskabels erforderlich, da die neuen Leuchten nicht an
das alte Kabel angeschlossen werden dürfen, da dieses in den meisten Fällen
nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht.
In einem Großteil der betroffenen Bereiche erneuern die „Stadtwerke für
Rheine“ zumindest teilweise ihre Leitungsnetze, so dass sich aufgrund der gemeinsamen
Nutzung des Leitungsgrabens die Kosten für die Verlegung des Kabels im Vergleich
zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).
Für die Beitragserhebung nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW sind die nachstehenden Ausführungen und der o. a.
Beschluss erforderlich.
1)
53014 – 5701 Akazienstraße und
Nebenstraßen (s. Anlage 1)
In diesen Abschnitten – siehe Lageplan – sind heute Pilzköpfe mit wandverstärkten Stahlmasten eingebaut. Es ist vorgesehen, hier die dreizehn Beleuchtungsköpfe zu tauschen. Sie sind in einem schlechten Zustand. Da in diesem Bereich wandverstärkte Stahlmasten eingebaut worden sind, können die Stahlmasten für weitere Jahre genutzt werden. Nur bei wenigen Masten (etwa drei bis vier) muss aufgrund stärkerer Schäden (z. B. Korrosion) ein Austausch erfolgen.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.500 €.
2) 53014 – 5702 Eichenstraße (s. Anlage 2)
Bei den vier Leuchtenmasten in diesem Bereich handelt es sich um sehr alte Peitschenmasten. Sie zeigen starke Korrosion. Einige stehen bereits schräg. Es ist unterhalb der Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese Schäden werden beim Ausbau dokumentiert. Insgesamt müssen hier sowohl das Kabel als auch der Mast und der Kopf ausgetauscht werden. Es ist vorgesehen, hier Energiesparleuchten auf verzinkten Stahlmasten einzusetzen.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.900 €.
3) 53014 – 5703 Erlenstraße und Nebenstraßen
(s. Anlage 3)
Bei den in diesem Abschnitt stehenden sechzehn Leuchten handelt es sich um Pilzleuchten, die auf wandverstärkten Stahlmasten montiert worden sind. Nur in Einzelfällen (zwei bis drei) muss hier der Mast ausgetauscht werden, weil er sicherheitsrelevante Schäden aufweist. Die größte Anzahl der Masten kann bestehen bleiben. Die vorhandenen Pilzköpfe sind in einem schlechten Zustand und müssen ausgetauscht werden..
Die Kosten für
diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.200 €.
4) 53014 – 5704 Glockenweg
(s. Anlage 4)
Hier handelt es sich um sechs Pilzleuchten, die mit einem wandverstärkten Fuß ausgestattet sind. Die Masten können bestehen bleiben, die Köpfe sind in einem schlechten Zustand und müssen ausgetauscht werden.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 2.600 €.
5)
53014 – 5705 Overbergstraße von
Ludgeristraße
bis
Konrad-Adenauer-Ring (s.
Anlage 5)
In diesem Abschnitt befinden sich sechs alte Peitschenleuchten. Sie zeigen schon Korrosion. Eine Leuchte musste bereits ausgetauscht werden. Hier ist vorgesehen, Kabel, Masten und Köpfe auszutauschen.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme werden sich auf etwa 16.700 € belaufen.
6)
53014 – 5706 Rebhuhnweg (s. Anlage 6)
In diesem Bereich befinden sich drei Pilzkopflampen mit wandverstärktem Stahlmast. Die Stahlmasten sind noch in einem guten Zustand, deshalb werden hier lediglich die abgängigen Köpfe getauscht.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme werden sich auf etwa 1.300 € belaufen.
7)
53014 – 5707 Weidenstraße (s. Anlage 7)
Bei der Weidenstraße müssen zwei abgängige Peitschen- bzw. Pilzkopflampen, die schon starke Korrosion und Abblätterung durch Rost zeigen, entfernt werden. Hier müssen sowohl der Mast als auch der Kopf und das Kabel getauscht werden.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme werden sich auf etwa 3.700 € belaufen.
8)
53014 – 5708 Mergelstraße (s. Anlage 8)
Bei den in diesem Abschnitt stehenden
vier Leuchten handelt es sich um Pilzleuchten, die auf Stahlmasten montiert
worden sind. Nur in einem Fall muss hier eventuell der Mast ausgetauscht
werden, weil er sicherheitsrelevante Schäden aufweist.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden sich auf etwa 1.700 €
belaufen.
9)
53014 – 5709 Im Lütkefeld (s. Anlage 9)
An der Straße Im Lütkefeld stehen drei Pilzleuchten mit intakten Stahlmasten. Die Köpfe sind allerdings veraltet und in einem schlechten Zustand, so dass diese ausgetauscht werden sollten.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden sich auf etwa 1.100 €
belaufen.
10)
53014 – 5710 Taucherweg (s. Anlage 10)
In diesem Bereich befinden sich zwei Pilzkopflampen mit wandverstärktem Stahlmast. Die Stahlmasten sind noch in einem guten Zustand, deshalb werden hier lediglich die abgängigen Köpfe getauscht.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme werden sich auf etwa 800 € belaufen.
11)
53014 – 5711 Steinfurter Straße 39-69 (s.
Anlage 11)
In diesem Straßenabschnitt sind heute fünf Peitschenleuchten vorhanden.
Diese weisen oberirdisch bereits kleinere Schäden auf. Es ist unterhalb der
Oberflächenbefestigung mit weiteren Schäden zu rechnen. Diese werden beim
Ausbau dokumentiert.
Die Peitschenleuchten sollen komplett ersetzt werden.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.600 €.
B) Finanzierung
Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 70.000 €.
Die Ausgaben sind beim Projekt 53014-545 investiv in Höhe von 50.000 € insgesamt veranschlagt und werden im Rahmen der Haushaltsausführung den gebildeten Projekten zugeordnet. Die restlichen 20.000 € werden aus Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung gestellt.
Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlagen des § 8 Kommunalabgabengesetz NW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine. Der Anliegeranteil an den beitragsfähigen Kosten beträgt bei Anliegerstraßen 70 %.