(53014-3710)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I Vorlagenbegründung
aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg:
Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein
Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung
eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der
vorgegebenen
Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,50m
bis 6,00 m breiten
Mischfläche aus
grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.
b) Begrünung:
Anlegung von
1,50 m breiten Grünbeeten mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
c) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorh. Kanalisation
d)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe
von 4,50 m
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:
„Dannenkamp“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort „Dannenkamp“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke
aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg fand in der Zeit vom 27. Januar 2016 bis 15. Februar 2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Aufgrund einiger konträrer Eingaben während der Offenlage erachtete die Verwaltung es für notwendig, den Anliegern einen angepassten Lageplan für eine weitere Beteiligung zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden hier ebenfalls berücksichtigt.
Während der Offenlage und der weiteren Beteiligung gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Das in der Offenlage vor dem Grundstück geplante Grünbeet wurde auf Wunsch eines anderen Anliegers um ca. 24 m in Richtung Nielandstraße vor sein Grundstück verschoben, die verkehrsberuhigende Wirkung des Grünbeetes bleibt auch an den neuen Standort bestehen.
Da das Grünbeet nicht mehr an das Grundstück des Anliegers grenzt, entfällt die Eingabe im Bezug auf die Gestaltung des Grünbeetes.
Die Leuchte wird so aufgestellt, dass sie vor einem der Mauerpfeiler steht und die Pflege des privaten Bewuchses ungehindert möglich ist.
Das Maß der Verschiebung des an der Nordseite (schräg gegenüber) in der Offenlage geplanten Grünbeetes wurde von den Anliegern einvernehmlich festgelegt, so dass eine ungehinderte Nutzung der Zufahrt gewährleistet ist.
Der Anlieger hat seine Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes in Richtung Nielandstraße und die Aufstellung der Leuchte im Bereich eines Mauerpfeilers.
Eingabe
2
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Aufgrund des mehrfach vorgetragenen Wunsches nach einer Verdichtung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde ein weiteres Grünbeet in dem genannten Bereich eingeplant.
Um den direkt betroffenen Anlieger die Möglichkeit der Äußerung zu dem zusätzlichen Grünbeet zu geben, wurden ihnen Lagepläne für eine weitere Beteiligung zur Verfügung gestellt. Die Abwägung erfolgt unter dem Punkt Eingabe 8, Anlage 8.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Eingabe 3
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Grünbeet 1):
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung des Grünbeetes in Richtung Nielandstraße. Die Leuchte wird von der Nordseite der Straße in das Grünbeet auf die Südseite versetzt.
Ein Anlieger hat seine Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Ein Anlieger hatte bereits in der Offenlage seine Zustimmung zur Versetzung der Leuchte geäußert.
Eine Anliegerin hat sich zum Vorentwurfsplan der Abwägung nicht geäußert.
Grünbeete 2) und 3):
Die Versetzung des Grünbeetes auf die gegenüberliegende Straßenseite ist verkehrstechnisch nicht möglich, da eine ungehinderte Zufahrt zum auf der Nordseite der Straße gelegenen Hauses nicht mehr möglich ist.
Zudem soll das bereits in der Offenlage an der Nordseite eingeplante Grünbeet in Richtung Nielandstraße verschoben werden, so dass weitere private Stellplätze angelegt werden können (siehe Eingabe 7, Anlage 7). Die Einplanung des Grünbeetes 2) entfällt aufgrund der Verschiebung des oben genannten Grünbeetes. Die Grünbeete würden mit wenigen Metern Abstand auf der Nordseite der Straße direkt aufeinander folgen. Eine intensivierte Verkehrsberuhigung wird so nicht erzeugt. Das Maß der Verschiebung des an der Nordseite geplanten Grünbeetes wurde von den Anliegern einvernehmlich festgelegt, so dass eine ungehinderte Nutzung der Zufahrt auf der Südseite weiterhin gewährleistet ist.
Grünbeet 4):
Eingaben zu baulichen Änderungen können
generell nur von den jeweiligen Anliegern gemacht werden, oder sie werden dazu
gehört. Über diese Eingaben wird dann gesondert befunden.
Aufgrund des mehrfach vorgetragenen Wunsches nach einer Verdichtung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde ein weiteres Grünbeet in dem genannten Bereich eingeplant.
Um den direkt betroffenen Anlieger die Möglichkeit der Äußerung zu dem zusätzlichen Grünbeet zu geben, wurden ihnen Lagepläne für eine weitere Beteiligung zur Verfügung gestellt. Die Abwägung erfolgt unter dem Punkt Eingabe 8, Anlage 8.
Grünbeet 5):
Das bereits in der Offenlage geplante Grünbeet wird um 1 m weiter in Richtung Norgerweg versetzt. Die Leuchte wird in Flucht der Hauskante aufgestellt. Die Abwägung und der Beschluss des Bauausschusses erfolgt unter Eingabe 6, Anlage 6.
Der Anlieger hat seine Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes 1) in Richtung Nielandstraße und Versetzung der Straßenleuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite.
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zu den Grünbeeten 2) bis 5) zur Kenntnis.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Das in der Offenlage gegenüber der Zufahrt geplante Grünbeet wurde auf Wunsch eines anderen Anliegers um ca. 24 m in Richtung Nielandstraße vor sein Grundstück verschoben. Hierdurch wird die ungehinderte Zufahrt zum Grundstück möglich.
Die Anliegerin hat ihre Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes in Richtung Nielandstraße.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Der Abstand des verschobenen Grünbeetes (Eingabe 3, Anlage 3, Grünbeet 1)) zur östlichen Grenze des Grundstückes beträgt 13,90 m. Eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu den dort geplanten Stellplätzen/ der geplanten Garagenzufahrt ist somit gewährleistet.
Die Anliegerin hat sich zum Vorentwurfsplan der Abwägung nicht geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes in Richtung Nielandstraße und Versetzung der Straßenleuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite.
Eingabe 6
Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
Die Anlegung von Grünbeeten in verkehrsberuhigten Bereichen dient neben der Straßenraumgestaltung insbesondere der Verdeutlichung der Verkehrsbedeutung und der Durchsetzung der nach der StVO vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
Aufgrund des mehrfach vorgetragenen Wunsches nach einer Verdichtung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde ein weiteres Grünbeet in dem genannten Bereich eingeplant.
Dieses an der Südseite der Straße eingeplante Grünbeet bildet zusammen mit dem in Richtung Nielandstraße wechselseitig an der Nordseite eingeplanten Grünbeetes eine Einheit, um eine gerade Durchfahrt der PKW zu verhindern und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Das Grünbeet weist in der Planung der Offenlage einen Abstand von 1,00 m von der Pflasterfläche des Anliegers auf. Die Zufahrtsituation wurde durch Schleppkurven überprüft. Eine Beeinträchtigung der Zufahrt besteht nach Ansicht der Verwaltung nicht.
Verkehrliche Gründe sprechen jedoch nicht dagegen, dass Grünbeet um einen weiteren Meter, auf einen Abstand von 2,00 m von der Pflasterfläche, in Richtung Norgerweg zu verschieben.
Die Leuchte wird so versetzt, dass sie im Grünbeet in der Flucht der Hauskante steht.
Eine Beeinträchtigung durch Laub kann ausgeschlossen werden, da das Grünbeet mit einer Breite von 1,50 m nur mit Unterpflanzung versehen wird. Aufgrund der geringen Breite muss auf die Anpflanzung eines Straßenbaumes verzichtet werden.
Im Zuge der Beitragserhebung besteht die Möglichkeit, die Gestaltung und die Pflege des Grünbeetes zu übernehmen.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Der Anlieger erklärt sich mit dem Vorentwurfsplan der Abwägung nicht einverstanden.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes in Richtung Norgerweg und die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 7
Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung des Grünbeetes um das angegebene Maß.
Die Leuchte wird auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt, so dass sie in der Flucht der Hauskante vor einem der Mauerpfeiler steht.
Zwei Anlieger haben ihre Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Ein Anlieger hatte bereits in der Offenlage seine Zustimmung zur Versetzung der Leuchte geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeetes um das angegebene Maß und die Versetzung der Leuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite.
Nach Beendigung
der Offenlage gingen noch folgende Eingaben ein:
Eingabe 8
Die Eingabe ist als Anlage 8 beigefügt.
Abwägung:
Aufgrund des mehrfach vorgetragenen Wunsches nach einer Verdichtung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde ein weiteres Grünbeet in dem genannten Bereich eingeplant.
Die Anlegung von Grünbeeten in verkehrsberuhigten Bereichen dient der Verdeutlichung der Verkehrsbedeutung und der Durchsetzung der nach der StVO vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
Dieses an der Nordseite der Straße eingeplante Grünbeet bildet zusammen mit dem Richtung Norgerweg wechselseitig an der Südseite eingeplanten Grünbeetes eine Einheit, um eine gerade Durchfahrt der PKW zu verhindern und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Der Anlieger erklärt sich mit dem Vorentwurfsplan der Abwägung nicht einverstanden.
Ein Anlieger hat seine Zustimmung zum Vorentwurfsplan der Abwägung geäußert.
Ein Anlieger hat sich zum Vorentwurfsplan der Abwägung nicht geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung des Grünbeetes entsprechend der Planung an der Nordseite der Straße.
Eingabe 9
Die Eingabe ist als Anlage 9 beigefügt.
Abwägung:
Das angrenzende Grünbeet befindet sich zum
größten Teil an der Straße Norgerweg. Dieses Grünbeet und die
Straßenbaumbepflanzung sind bereits vorhanden. Die Baumaßnahme wurde im Jahr
1996 durchgeführt. Dieses Grünbeet und der Straßenbaum sind nicht Gegenstand
der derzeitigen Offenlage. Die Grünfläche zieht sich zurzeit an dem gesamten
Grundstück entlang. Das Grünbeet am Norgerweg wird im Bereich der Hakenbrede
neu eingefasst (Grün dargestellter Bereich).
Nach Rücksprache mit Herrn Twesten (TBR
Grün) und aufgrund der Tatsache, dass noch nicht feststeht, ob eine Zufahrt von
der Hakenbrede benötigt wird, wird das Grünbeet vorsorglich auf ein minimales
Maß reduziert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Reduzierung des Grünbeetes wie im Lageplan dargestellt.
Eingabe 10
Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.
Abwägung:
Die Festlegung der Leuchtenabstände (somit die Anzahl der Leuchten), der Lichtpunkthöhe und der Leuchtenart wird für jede Maßnahme gesondert von den Stadtwerken Rheine ermittelt.
Die Leuchte im Bereich Nielandstraße/Hakenbrede ist zur Nielandstraße ausgerichtet und ist für die Fahrbahn der Nielandstraße relevant, nicht jedoch für die Fahrbahn der Hakenbrede.
Die Standorte der Leuchten (rechte/linke Straßenseite) resultieren aus den Wünschen und Anregungen, die während der Offenlage (27.01.16 bis 15.02.16) eingegangen sind. Eine Umplanung zum jetzigen Zeitpunkt (18.03.16) ist nicht mehr möglich.
Der Anlieger hatte bereits in der Offenlage seine Zustimmung zur Versetzung der Leuchte geäußert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anordnung der Leuchten wie im Plan
der Abwägung vorgesehen.
Zu II: Festlegung
der Herstellungsmerkmale
Die Hakenbrede von Nielandstraße bis
Norgerweg befindet sich im
Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-I, Kennwort „Mesum – Nord I“ und Nr.
191, Kennwort: “Dannenkamp“.
Die
Parzellen an der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg sind zum größten Teil
bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte.
Der Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg ist im Investitionsprogramm für 2016 vorgesehen.
Die Planung der
Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten
Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen
Straßenparzelle (5,50 m bis 6,00 m) niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche
besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen.
Es werden
Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Die Beleuchtung
der Straße erfolgt durch elektrische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50
m.
Die Entwässerung
erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den
vorhandenen Kanal.
Die Befestigung
in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die
zugehörigen
Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für
Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Hinweis:
Die
beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt
90 % (Anliegeranteil).
Die Durchführung
der Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen.
Anlagen:
Eingaben der
Anlieger
Lageplanverkleinerung