Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.1 Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Errichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage auf dem Gelände des Kanu Club Rheine 1950 e.V. zur Kenntnis.
1.2 Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die seitens der Stadt Rheine notwendigen liegenschaftlichen Verhandlungen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens auf dem Gelände des Kanu Club Rheine 1950 e.V. aufzunehmen bzw. fortzusetzen.
1.3 Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel soll dem Verein zur Unterstützung des Vorhabens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 23.800 Euro gewährt werden. Dieser Betrag soll mit Fertigstellung des Stellplatzes an den Verein ausgezahlt werden. Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel soll im Rahmen der Fachausschussberatung zum Haushaltsplan 2017 entschieden werden.
2. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, den potentiellen Wohnmobilstellplatz im Bereich Bentlage weiterhin auf seine Realisierbarkeit hin zu prüfen und den Ausschuss über die Ergebnisse zu infomieren.
Begründung:
Die
Stadt Rheine ist seit langem bemüht, der steigenden Nachfrage nach
Wohnmobilstellplätzen zu entsprechen und Stellplatzanlagen mit einer größeren
Anzahl an Plätzen im Stadtgebiet anzubieten. Bereits am 27.01.2010 hat sich der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ mit diesem Thema befasst.
Bislang wurde eine Vielzahl an möglichen Standorten auf ihre Eignung, Umsetzung
und Finanzierung hin untersucht, ohne dass es zu einer Realisierung kommen
konnte. Im Juli 2015 hat die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
im Rat der Stadt Rheine die Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur Schaffung
von Wohnmobilstellplatzanlagen im Gebiet der Stadt Rheine beantragt.
Zwischenzeitlich
haben sich die Planungen für zwei Stellplatzanlagen konkretisiert, so dass die
Einrichtung eines „Runden Tisches“ ggfs. entfallen kann.
Die Planungen werden im Folgenden hier
erläutert.
1. Wohnmobilstellplatzanlage
auf dem Gelände des Kanu Club Rheine 1950 e. V., Kettelerufer
Der
Kanu Club Rheine 1950 e.V. beabsichtigt auf dem Vereinsgelände eine Stellplatzanlage
für zunächst 6 - 8 Stellplätze herzurichten und zu bewirtschaften(vgl. Anl. 1
bis Anl. 3). Die Anlage soll mit entsprechenden Ver- (Frischwasser, Strom) und
Entsorgungsanlagen (Abwasser) ausgestattet werden. Die hierzu notwendige
Leitungsausstattung des Grundstückes ist vorhanden. Aktuell werden die
Stellplätze als Grünfläche genutzt. Der Verein beabsichtigt, lediglich die
Fahrspuren mit Rasenkammersteinen zu befestigen. Über die beschriebene
Ausstattung hinaus können die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Vereins
auch von den Wohnmobilisten benutzt werden.
1.1
Eignung
Dieser
Standort zählt mit seiner unmittelbaren Lage an der Ems sicherlich zu den
attraktivsten Plätzen in Rheine. Neben der Gewässernähe ist hier besonders die
Zentrumsnähe hervorzuheben. Die Sehenswürdigkeiten der Innenstadt befinden
sich in 2 km Entfernung. Wassersportmöglichkeiten befinden sich ebenso in der
Nähe. Eine Gastronomie ist in 700 m-, ein Bäcker in 350 m- und ein
Lebensmitteldiscounter in 800 m-Entferung zu erreichen. Die Höhe der
Schienenlärmeinwirkungen ist hier nicht als Hemmnis zu werten. Über den Münsterlanddamm, Hörstkamp und
Hertaweg ist dieser Standort gut erreichbar. Für eine Stellplatzanzahl von 6
bis 8 Plätzen kann die vorhandene Zuwegung als ausreichend bezeichnet werden.
1.2
Planungs-
und baurechtliche Situation
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist der Standort als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Planungsrechtlich handelt es sich um
einen Außenbereich, entsprechend § 35 BauGB. Der Bereich gehört weiterhin zum
Überschwemmungsbereich der Ems und grenzt an das Naturschutz- bzw. FFH-Gebiet
„Emsaue“ an. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Baugenehmigung unter
Beteiligung der zuständigen Wasser- und Landschaftsbehörde erforderlich. Nach
Recherchen schätzt die Verwaltung die Aussicht auf eine baurechtliche Zulassung
als gut ein.
1.3 Liegenschaftliche
Situation
Das
Vorhaben betrifft das Flurstück 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Eine Teilfläche
dieses Flurstückes (ehemalige Flußbadeanstalt) in der Größe von ca. 10.200 qm
hat die Stadt Rheine gepachtet. Diese Fläche hat die Stadt Rheine tlw. an den
Sportanglerverein und mit 4.700 qm an den Kanu-Club 1950 e.V. unterverpachtet.
Die
Eigentümerin der Pachtfläche ist grundsätzlich mit der Errichtung von
Wohnmobilstellplätzen im Bereich der ehemaligen Flussbadeanstalt einverstanden.
Hierzu
bedarf es jedoch Änderungen des Pachtvertrages zwischen der Eigentümerin und
der Stadt Rheine sowie Verhandlungen darüber, inwieweit der Pachtzins im
Einzelnen anzupassen ist. Weiterhin ist ggfs. die Pachtdauer neu festzulegen
und das Wegerecht für die Öffentlichkeit und für Fahrzeuge anzupassen.
Der
Unterpachtvertrag mit dem Kanu-Club Rheine 1950 e.V. ist ebenfalls neu zu
verhandeln.
1.4 Betrieb der Stellplatzanlage
Die Anlage soll vom Kanu Klub Rheine 1950
e.V. betrieben werden. Für eine bequeme Bewirtschaftung ist der Einsatz eines
Parkscheinautomaten vorgesehen. Der Verein hat die zu errichtenden Plätze der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
1.5 Finanzierung
Der
Verein ist bereit, die Kosten für die Herrichtung des Platzes zu übernehmen.
Hierunter fallen:
-
Parzellierung
und Befestigung der Fläche mit Rasengittersteinen
-
Bepflanzungen
-
Verbreiterung
der Zufahrt
Da
die Errichtung und der Betrieb der Anlage dem Tourismus und dem Renommee der
Stadt Rheine zuträglich sind, sollte das Vorhaben durch einen einmaligen
Zuschuss gefördert werden. Es wird vorgeschlagen, die Höhe des Zuschusses
entsprechend den Kosten für die Ver- und Entsorgungsanlagen zu bemessen:
- Errichtung
einer Abwasserentsorgungs- und Frischwasserstation12.000 €
- Ausstattung
mit Elektrosteckdosen 05.300
€
-
Aufstellung eines Parkscheinautomaten 06.500
€
Gesamt 23.800
€
Die
Wartung und Instandhaltung sowie alle Folgekosten (z.B. Versiegelungsabgaben)
obliegen dem Verein. Den Gewinn schätzt der Verein auf jährlich ca. 2.246 €.
2. Wohnmobilstellplatzanlage
auf dem öffentlichen Parkplatz am Stadtpark
Der
öffentliche Parkplatz am Stadtpark wurde ursprünglich mit insgesamt 64
Pkw-Stellplätze ausgestattet. Nachträglich wurde hier die Möglichkeit geschaffen,
zwei Wohnmobile abzustellen, so dass
sich die Stellplätze auf 54 PKW- und ca. 2 Wohnmobilstellplätze
aufteilen. Eine Hinweisbeschilderung für Wohnmobile befindet sich an der
Kopernikusstraße.
Neben
dieser Nutzung wird der Parkplatz auch während der Kirmes den Schaustellern für
das Abstellen der Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Der
kreisförmig mit einer begrünten Mittelinsel angelegte Parkplatz gliedert sich
in einen inneren Ring für Stellplätze, einer Fahrspur und einem äußeren Ring
für Stellplätze auf (vgl. Anl. 4 und Anl. 5). Auf diesem Parkplatz, der vor
einigen Jahren ohne weitere Umbaumaßnahmen für Wohnmobile freigegeben worden
ist, sind Wohnmobilen durch Beschilderung auf dem äußeren Ring im östlichen
Teil ca. 2 Stellplätze zugewiesen worden. Da
ansonsten die Gliederung beibehalten wurde, ist die Aufstellmöglichkeit weder
klar zu erkennen, noch ist das Anfahren komfortabel möglich. Dadurch kommt es
zu gegenseitigen Behinderungen von PKW und Wohnmobilen bzw. zu Missverständnissen
in der Nutzung. Dieses wirkt sich insgesamt negativ auf die Akzeptanz dieses
Wohnmobilstellplatzes aus. Diese Situation gab in der Vergangenheit wiederholt
Anlass zu Beschwerden.
2.1
Eignung
Die
Eignung dieses Standorts ist aus Sicht der Wohnmobilisten als gut zu bewerten,
was durch die rege Annahme dieses Platzes bestätigt wird. Die Innenstadt
befindet sich in 2 km Entfernung, das Freibad und ein Restaurant grenzen
unmittelbar an. Die Lage im Stadtpark vermag dem Besucher Entspannung und
Erholung bieten. Die Nähe zur Osnabrücker Straße ermöglicht eine Versorgung mit
Gütern, die über den Bedarf von Wohnmobilisten hinausgeht. Die Anbindung
erfolgt über die A30 und die Osnabrücker Straße.
Dieser
Standort ist geeignet um etwa die Hälfte der vorhandenen PKW-Parkfläche in 7 –
8 Wohnmobilstellflächen umzurüsten.
Nachteilig
kann sich der Wegfall von PKW-Parkplätzen allerdings bei Veranstaltungen
auswirken.
2.2
Planungs-
und baurechtliche Situation
Der
Standort befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 228 „Stadtpark“ und ist als Parkplatz festgesetzt.
Planungs- oder baurechtliche Zulässigkeiten müssten für eine Nutzung als
Wohnmobilstellplatz also nicht erwirkt werden.
2.3 Liegenschaftliche
Situation
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Rheine.
2.4
Planung
und Kosten
Der Umbau des Parkplatzes könnte in mehreren Ausbaustufen erfolgen.
Ausbaustufe
1, Neuordnung des Parkplatzes – 20.000 €
Die im Lageplan dargestellte Planung (vgl. Anl. 5) sieht eine Trennung
des Bereiches von PKW und Wohnmobilen vor. Während die östliche Hälfte des
Parkplatzes den Wohnmobilen vorbehalten bleibt, können PKW weiterhin den
westlichen Teil der Stellplatzanlage nutzen. Hierdurch verringert sich
allerdings die Anzahl der PKW-Parkplätze auf 23 St. Für die Wohnmobile
entstehen so 8 Stellplätze. Für die Schaffung eines Wohnmobilstellplatzes
fallen somit ca. 5 Pkw-Stellplätze weg.
Für die Trennung der Pkw und Wohnmobile und zur besseren Nutzung der
Flächen der Wohnmobilstellplätze sind kleinere Umbaumaßnahmen, wie z.B. das
Versetzen von Leuchten oder auch der Rückbau und Neubau von Beeten,
erforderlich.
Ausbaustufe 2, Verlegung von Ver- und
Entsorgungsleitungen – 5.000 €
Im
Zuge der Ausbaustufe 1 könnten zusätzlich Ver- und Entsorgungsleitungen
verlegt werden, die ein späteres Anschließen von Versorgungspollern
ermöglichen.
Ausbaustufe 3, Einbau und Betrieb von Ver-
und Entsorgungseinrichtungen – 25.000 €
In
dieser Ausbaustufe würde im ersten Feld der Wohnmobilstellplatzanlage ein Ver-
und Entsorgungsplatz entstehen, auf welchem das Schmutzwasser über einen
Sinkkasten entsorgt und Frischwasser nachgetankt werden könnte. Die Nutzung
dieser Einrichtung würde über einen dort installierten Versorgungspoller, der
z.B. über einen Münzeinwurf freigeschaltet wird, erfolgen. Für die
verbleibenden 7 Stellplätze der Wohnmobile werden zwei Strom-Versorgungspoller
installiert, die über je 4 Steckdosen die Wohnmobile mit Strom versorgen
könnten. Auch hier könnte die Nutzung dieser Einrichtung über einen Münzeinwurf
erfolgen.
In
2016 plant der Fachbereich Entwässerung der Technischen Betriebe Rheine im
Bereich des Parkplatzes die Verlegung eines Mischwasserkanals in geschlossener
Bauweise von der Bevergerner Straße in Richtung des neuen Regenüberlaufbeckens.
Hierzu wird am nördlichen Rand des Parkplatzes eine Zielbaugrube eingeplant. Um
Synergien zu nutzen, kann der Umbau des Stellplatzes für die Ausbaustufen 2 und
3 erst nach dem Kanalbau erfolgen.
2.5 Betrieb
der Stellplatzanlage
Mit
den Umbaumaßnahmen der Ausbaustufe 1 (und evtl. 2) könnte der Parkplatz und der
Wohnmobilstellplatz wie bisher betrieben werden; d.h. ohne Parkgebühr und ohne
die Möglichkeit der Ver- und Entsorgung. Nutzungskonflikte, die z.B. im
Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen auf dem Emstorplatz (z.B. Kirmes)
oder im Stadtpark entstehen könnten, wären über eine festzulegende
Benutzungsordnung zu regeln.
Mit
der Ausbaustufe 3 müssten Lösungen für den neu zu regelnden Betrieb und die
Unterhaltung der Wohnmobilstellplatzanlage gefunden werden.
Ein
privater Investor hat gegenüber der Stadt Rheine sein Interesse bekundet, die
3. Ausbaustufe zu übernehmen und den Platz zu bewirtschaften.
2.6 Fazit:
Die
Realisierung dieser Stellplatzanlage wird nicht zum Beschluss vorgeschlagen.
Die Gründe im Einzelnen sind:
-
Kosten
und Finanzierung
-
Engpass
an PKW-Stellplätzen bei Veranstaltungen
-
U.U.
ergibt sich am neu zu errichtenden Hallenbad die Möglichkeit der Unterbringung
von Wohnmobilstellplätzen.
3.
Wohnmobilstellplatzanlage
im Bereich Bentlage, links der Ems
3.1
Eignung
Entsprechend
des Stellplatzes am Kettelerufer (vgl. Pt. 1) ist dieser Standort für
Wohnmobilisten als ähnlich attraktiv einzuordnen.
Als nachteilig
ist hier allerdings die Erschließungssituation anzuführen. Die Zufahrt müsste
erfolgen über Salzbergener Straße, Körnerweg, Elsa-Brandström-Weg und
Bentlagerweg (s. Anl. 6). Der Ausbauzustand und die enge angrenzende Wohnbebauung
sind u.U. nicht geeignet für die Aufnahme eines Wohnmobilverkehres. Eine
abschließende Stellungnahme der Straßenabteilung/TBR liegt hier noch nicht vor.
3.2
Planungs- und baurechtliche Situation
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist der Standort als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Planungsrechtlich handelt es sich um
einen Außenbereich, entsprechend § 35 BauGB. Der Bereich befindet sich im
Landschaftsschutzgebiet und Überschwemmungsbereich der Ems. Er grenzt
unmittelbar an das Naturschutz- bzw. FFH-Gebiet „Emsaue“ an. Für die
Realisierung des Vorhabens ist eine Baugenehmigung unter Beteiligung der
zuständigen Wasser- und Landschaftsbehörde erforderlich. Aufgrund des
Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“ ist in diesem Zusammenhang eine naturschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung
erforderlich. Diese Genehmigung bzw. Befreiung könnte sich hier gegebenenfalls als
Hindernis darstellen. Mit einem positiven Bescheid ist nur unter Anordnung von
umfangreichen Ersatzmaßnahmen zu rechnen. Eine Antwort der Kreisverwaltung auf
eine diesbezügliche Anfrage der Verwaltung steht noch aus.
3.3 Liegenschaftliche
Situation und aktuelle Nutzung
Die Fläche befindet sich in Privateigentum und wird vom Verein FC Eintracht e. V. gepachtet. Der Verein hat diese Fläche in der Vergangenheit als Bolzplatz genutzt und beabsichtigt diese Nutzung aufzugeben. Die privatrechtliche Nutzung dieser Fläche als Wohnmobilstellplatz ist seitens möglicher Investoren ggfs. durch einen Erwerb der Fläche sicherzustellen.
Weiterhin wird an dieser Stelle die dem Kreis Steinfurt gehörende Kunstinstallation „Emssport“ ausgestellt. Hierfür müsste ein alternativer Standort gefunden werden.
Die Zuwegungen zu diesem Standort befinden sich ebenfalls in Privateigentum. Inwieweit diese für den Verkehr gewidmet sind, ist zu prüfen.
3.4 Planung,
Kosten und Betrieb der Stellplatzanlage
Die Planung, die Übernahme der
Kosten und der Betrieb der Anlage soll durch private Investoren erfolgen. Der
Stadt Rheine liegt eine Interessensbekundung einer Rheiner
Investorengemeinschaft zur Realisierung dieses Projektes vor.
Diese beabsichtigt die Fläche mit
Rasenschotter oder Rasengittersteinen zu befestigen und mit Ver- und
Entsorgungsanlagen (Stromsäulen, Frischwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
auszustatten. Zusätzlich ist eine Schrankenanlage sowie ggfs. die Aufstellung
eines mobilen Sanitär- und/oder Bürocontainers vorgesehen. Derzeit ist das
Grundstück ver- und entsorgungstechnisch nicht erschlossen. Eine konkrete
Planung oder Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen der Verwaltung bislang nicht
vor.
3.5 Fazit
Für
eine weitere Verfolgung dieses Projektes sind insbesondere folgende offene
Fragestellungen zu klären:
-
Situation
und Bewertung der Zuwegung
-
Genehmigungsfähigkeit
- Bereitschaft der Investorengruppe (Wirtschaftlichkeit, Ausgleichsmaßnahmen, Erschließung)
Anlagen:
Anl. 1: Übersicht Anlage Kanu Club
Anl. 2: Luftbild Anlage Kanu Club
Anl. 3: Planzeichnung Anlage Kanu Club
Anl. 4: Übersicht Anlage Stadtpark
Anl. 5: Planzeichnung Anlage Stadtpark
Anl. 6: Luftbild Anlage FC Eintracht