Betreff
Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters im Amt
Vorlage
152/16
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestimmt die Reihenfolge zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters wie folgt:

 

1.     Frau Christine Karasch

2.     Herr Raimund Gausmann


Begründung:

 

Gem. § 68 Abs. 1 GO bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 14. April 2015 Herrn Mathias Krümpel mit Wirkung vom 01. Mai 2015 zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bestellt.

 

Frau Christine Karasch ist seit dem 1. Mai 2015 für die Dauer von 8 Jahren Beigeordnete bei der Stadt Rheine.

 

In seiner Sitzung am 12. Januar 2016 hat der Rat Herrn Raimund Gausmann mit Wirkung vom 01. März 2016 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Rheine gewählt.

 

Dem Rat wird vorgeschlagen, die Reihenfolge zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu beschließen.