Betreff
Ausbau Franz-Weller-Straße "Stichstraße" (53014-8075)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 258,
Kennwort: "Hauenhorst - West"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
157/16
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die Stichstraße „Franz-Weller-Straße“ liegt in Hauenhorst innerhalb der Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 258, Kennwort „Hauenhorst - West “. Die Straße liegt nordöstlich des Kreuzungsbereiches vom Radweg (auf der ehemaligen Bahntrasse) und Hessenweg.

Die neu zu bauende Stichstraße zweigt in westliche Richtung vom Wendehammer des Hauptzuges ab. Sie wird aufgrund ihrer Sackgassenlage als reine Wohnstraße eingestuft.

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen bebaut, so dass die Straße endgültig ausgebaut werden kann.

 

Südlich des bereits ausgebauten Wendehammers (des Hauptzuges) weist der Bebauungsplan eine Zufahrtsfläche und einen Fuß-/Radweg in Richtung Hessenweg aus. Da diese ausgewiesene Fläche im Zuge der damaligen Privatvermarktung in Privatbesitz übergegangen ist, steht die Fläche für den Ausbau eines Fuß- und Radweges faktisch nicht mehr zur Verfügung. Da die vorhandenen Radwegeverbindungen im näheren Umfeld als ausreichend betrachtet werden, wird von einer Umsetzung des B-Planes an dieser Stelle abgesehen.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Stichstraße „Franz-Weller-Straße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie übernimmt eine Erschließungsfunktion und dient dem Parken und der Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Stichstraße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

Franz-Weller-Straße „Stichstraße“ (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle vorgesehen. Im Wendehammer beträgt die Breite 20,00 m und die Tiefe 6,00 m.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m.

Aufgrund der geringen Fläche im Wendehammer, ist hier ein einzügiger Wendevorgang für Kfz nicht möglich.

Weiterhin ist - bei Einhaltung der ausgewiesenen Stellplatzbereiche - die Befahrung durch ein Müllfahrzeug / Feuerwehrfahrzeug gesichert.

 

Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Stichstraße „Franz-Weller-Straße“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Ausbaukosten bzw.  die Anliegerbeiträge wurden im Zuge der einzelnen Kaufverträge der Baugrundstücke finanziert. Daher werden keine Erschließungsbeiträge von der Anliegern erhoben. Die über die Grundstückskaufpreise vereinnahmten Anliegerbeiträge werden intern umgebucht.

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Herbst/Winter 2016.

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, Maßstab 1: -