Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- Jahresabschluss 2015
Vorlage
171/16
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Die Gesellschafterversammlung der EWG für Rheine mbH stellt gemäß § 7 (10f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2015 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2015, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.192.714,13 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 817.768,34 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den Wirtschaftsprüfer Ernst August Lührmann gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

b)      In der Bilanz zum 31. Dezember 2015 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.299.601,39 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 817.768,34 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, so dass zum 1. Januar 2016 eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.481.833,05 EUR verbleibt.

 

c)      Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Ergebnisses. Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und arbeitet Vorschläge für die Verwendung des Jahresergebnisses aus.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 den Jahresabschluss 2015 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 2.192.714,13 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 817.768,35 EUR beraten. Das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung bekanntgegeben.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Anlage: Informationen zum Jahresabschluss 2015