- Feststellung Wirtschaftsplan 2017
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2017 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe e des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe e des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 den Wirtschaftsplan 2017 beraten.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2017-2021
Anlage 2: Finanzplan 2017-2021