Betreff
Erstellung einer Bau- und Kostenplanung für den Ausbau des Dachgeschosses an der Gertrudenschule
Vorlage
189/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Machbarkeitsprüfung für den Ausbau des Dachgeschosses an der Gertrudenschule. Sollte die Möglichkeit eines Ausbaus gegeben sein, ist durch die Verwaltung eine entsprechende Bau- und Kostenplanung durchzuführen.


Begründung:

 

An der Gertrudenschule wurde zum Schuljahr 2015/2016 neben dem bestehenden OGS-Betreuungsangebot eine Gruppe der zusätzlichen Betreuung eingerichtet. Die Unterbringung dieser Gruppe erfolgte ebenfalls in den Räumlichkeiten des Offenen Ganztages. Diese Verortung war als zunächst Übergangslösung angelegt, um abzuwarten, wie sich die Nachfrage nach den Betreuungsangeboten entwickeln würde.

 

Die Gertrudenschule hat nunmehr vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 bereits sämtliche Ihrer 60 OGS-Betreuungsplätze vergeben können und führt darüberhinaus eine Warteliste (ca. 4 Kinder). In der zusätzlichen Betreuung sind aktuell ca. 20 Plätze vergeben. Die zweite Betreuungsform wird von der Elternschaft demnach angenommen, sodass die Pluralität der Betreuungsformen an der Gertrudenschule eine langfristige Perspektive hat.  

 

Dem gegenüber steht das gegenwärtig nicht ausreichende Betreuungsraumangebot, welches lediglich als Übergangslösung ausgelegt war. Ausführlich wird die prekäre Raumsituation in dem als Anlage 1 beigefügten Vermerk der Gertrudenschule dargelegt. Diese Situation erhält Ihre Brisanz durch das betreute Schülerklientel. Die Gertrudenschule ist eine GL-Schule, in deren Einzugsgebiet sich das Caritas-Kinder – und Jugendheimheim befindet. Dementsprechend viele Kinder (ca. 40) mit formal (2) und nicht formal (38) festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfen als auch Flüchtlingskinder nehmen am Regelschulbetrieb teil, einige davon auch an der Betreuung. Dies stellt besondere Anforderungen an die Aufteilung der Betreuungsgruppen, da Rückzugsräume und -möglichkeiten geschaffen werden müssen, um bei Bedarf verhaltensauffälligen Kindern die Gelegenheit zur Beruhigung, bzw. bei Kindern mit Sprachdefiziten entsprechende Hilfe bieten und für die restliche Gruppe die Betreuungsqualität aufrecht erhalten zu können. Zwei kleine Differenzierungsräume sind bereits durch Umwidmung geschaffen worden. Perspektivisch werden diese jedoch noch ausreichen. Weiterhin erfolgt derzeit eine Betreuung von OGS-Kindern und Kindern der zusätzlichen Betreuung in weiten Teilen gemeinsam. Dies wird keinem der beiden, den Betreuungsformen zugrundeliegenden, pädagogischen Konzepten gerecht. Außerdem entsteht dadurch eine Ungleichbehandlung der Elternschaft im Rahmen der Elternbeitragserhebung, da je nach gewählter Betreuungsform Beiträge in unterschiedlicher Höhe erhoben werden, die dafür geleistete Betreuungsleistung jedoch in großem Maße, zumindest bis zum Ende der zusätzlichen Betreuung um 13:30 Uhr, identisch ist.

 

Möglichkeiten eines weiteren Ausbaus der bereits stattfindenden multifunktionalen Raumnutzung werden nicht gesehen. Die Gertrudenschule verfügt jedoch über ein derzeit noch nicht ausgebautes Dachgeschoss, welches sich über das gesamte Schulgebäude erstreckt. Dieses würde aufgrund seiner Größe das benötigte Platzangebot für weitere Betreuungs-, Rückzugs- und Differenzierungsräume abbilden können. Das Dachgeschoss müsste dafür jedoch ausgebaut werden. Mit Schreiben vom 16.11.2015 (s. Anlage 2) beantragte die Gertrudenschule die Durchführung der dafür notwendigen baulichen Maßnahmen.

 

Hierfür ist zunächst eine Machbarkeitsprüfung durchzuführen, um grundlegend festzustellen, ob sich das Dachgeschoss für einen Ausbau eignet. Dabei fallen Kosten von ca. 5.000 € an, die im Budget 5202 abgebildet werden können.

Bei einem positiven Ergebnis der Machbarkeitsprüfung ist eine konkrete Bau- und Kostenplanung durchzuführen. Die Kosten dieser Vorausplanung orientieren sich prozentual an den Kosten der letztendlich tatsächlich durchgeführten Baumaßnahme. Da die durchzuführende Baumaßnahme bis jetzt nicht feststeht, kann derzeit auch nicht die exakte Höhe der Planungskosten bestimmt werden. Diese werden sich aber schätzungsweise auf maximal 100.000 € belaufen (bei tatsächlicher Durchführung der anschließenden Ausbauarbeiten). Dieser Betrag kann derzeit nicht im entsprechenden Budget abgebildet werden, sondern ist als zusätzliche investive Maßnahme im Haushalt einzustellen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Vermerk der Gertrudenschule vom 20.05.2016

Anlage 2: Antrag der Gertrudenschule vom 16.11.2016