Betreff
Sachstand Förderungen im kommunalen Klimaschutz
Vorlage
201/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Klimaschutzrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Im Bereich des kommunalen Klimaschutz erhielt die Stadt Rheine im März 2016 die Förderzusage für das Fördervorhaben „Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement“. Dieses Förderprogramm löst das Fördervorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ ab, welches zum 30.4.2016 auslief. Für 2 weitere Jahre (1.5.2016 – 30.4.2018) erhält die Stadt Rheine so weiterhin einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Personal- und Sachkosten in Höhe von 40% im Bereich des Klimaschutzes. Insgesamt beläuft sich die Förderung auf ein Gesamtvolumen von 152.862€ für 2 Jahre. Die Mittelbereitstellung für die Sachkosten ist an ein Konzept für den zivilgesellschaftlichen Prozess innerhalb des Masterplanmanagements gekoppelt. Die Leitstelle Klimaschutz hat, entsprechend der Förderbedingungen, ein Konzept erstellt, welches dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Sachmittel werden mit maximal 40% bei einem Gesamtbudget von 20.000€ gefördert (Förderung 8.000€). Schwerpunkt des zivilgesellschaftlichen Konzeptes stellt hierbei die Etablierung eines Bürgerdialogs für die Stadt Rheine dar. Der lokal verordnete und quartiersspezifische Dialog ermöglicht eine neue Form der Kommunikation, welche sich auch über die Themen des Klimaschutzes hinaus darstellen lässt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung und Stärkung von Multiplikatoren in Sport, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft (Klimabotschafter), welche in enger Kooperation mit dem Kreis Steinfurt durchgeführt wird. Das Konzept muss vom Fördermittelgeber bzw. dem Projektträger bis Ende Juli vorgelegt werden. Erst nach Freigabe durch diesen darf mit der Umsetzung / Fortführung des zivilgesellschaftlichen Prozesses begonnen werden.

 

Der „Masterplan 100% Klimaschutz“ wird von der Leitstelle Klimaschutz weiter forciert. Insbesondere hinsichtlich der langfristigen Ziele für das Jahr 2050, sollen das Konzept und die daraus resultierenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Die Fördermittel, welche für das Jahr 2016 noch zur Verfügung standen, konnten nicht mehr vollständig verausgabt werden, so dass die Erträge / Aufwendungen vom Haushaltsplan 2016 abweichen. Die Minderausgaben begründen sich in administrativen Vorgaben des Projektträger Jülich (PTJ) hinsichtlich der Förderfähigkeit, welche in den verbleibenden 4 Monaten nicht realisiert werden konnten. Derzeitig erstellt die Leitstelle Klimaschutz den Abschlussbericht und den Verwendungsnachweis. Ein ausführlicher Bericht zum Fördervorhaben ist für das 3. Quartal 2016 vorgesehen.       

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Konzept zum zivilgesellschaftlichen Prozess