Betreff
Gemeinsame Elternbeitragssatzung für den Elementar- und Primarbereich ab dem 01.08.2017
Vorlage
158/16/1
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ (Elternbeitragssatzung).

 

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss haben in ihrer Vorberatung am 16. Juni 2016 jeweils eine von der Vorlage Nr. 158/16 abweichende Beschlussempfehlung gefasst.

 

 

 

Abweichungen aus dem Jugendhilfeausschuss

 

Der Beschlussvorschlag für die Erhebung von Elternbeiträgen im Elementarbereich sah unter anderem vor, mit Wirkung vom 01. Aug. 2017

 

  • die Beiträge für die 25 Std.-Betreuung um 6 % zu senken,
  • die Beiträge für die 35 Std.-Betreuung um 6 % zu erhöhen und
  • die Beiträge für die 45 Std.-Betreuung um 3 % zu erhöhen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt nun, die Beiträge für alle Betreuungsstufen um 3 % zu erhöhen. Die sich aus diesem Beschluss ergebende neue Beitragstabelle ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Abweichungen aus dem Schulausschuss

 

Der Beschlussvorschlag für die Erhebung von Elternbeiträgen im Primarbereich sah unter anderem vor, dass der Aufschlag für die optionale Ferienbetreuung unabhängig vom Einkommen bei 10,00 €/Monat liegt.

 

Der Schulausschuss empfiehlt nun, den Beitrag für die optionale Ferienbetreuung in Abhängigkeit von der jeweiligen Einkommensstufe zu erheben. Diese Neuausrichtung soll budgetneutral sein. Der Zusatzbeitrag wird deswegen auf 12 % des jeweiligen Grundbeitrages festgelegt.

 

Da die Ferienangebote für die Betreuungsangebote „OGS“, „Schule von acht bis eins“ und „zusätzliche Betreuung“ inhaltlich gleich sind, wird in allen Betreuungsformen der Aufschlag für die optionale Ferienbetreuung auf der Grundlage der Beiträge für den Offenen Ganztag berechnet.

 

Die sich aus diesem Beschluss ergebende neue Beitragstabelle ist als Anlage beigefügt.

 

 

Die Neuregelung der optionalen Ferienbetreuung macht auch eine Anpassung im Satzungstext notwendig:

 

In § 3 b Abs. 1 wurde der letzte Satz gestrichen: Der Zusatzbeitrag für die Ferienbetreuung von 10 € ändert sich nicht.

 

Daneben wurde in § 3 b Abs. 4 letzter Satz die Worte „in der Regel“ eingefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze von 18 T€ auf 24 T€ Jahreseinkommen ist trotz Einführung einer zusätzlichen Einkommensstufe bei 96 T€ mit einem Einnahmeverlust von ca. 37 T€ verbunden (Elementarbereich -13 T€ und Primarbereich -24 T€).

 

Aufgrund der Erhöhung der jährlichen Beitragssteigerung von 1,5 % auf 3,0 % im Elementarbereich werden zusätzliche Einnahmen von 32 T€ erwartet.

 

Die Anpassung auf den maximal möglichen Beitragsatz in der Schulbetreuung ergibt ebenfalls zusätzliche Einnahmen in Höhe von 32 T€.

 

Im Saldo kann ab dem 01.08.2017 eine Einnahmeverbesserung von 27 T€ eingeplant werden.


Anlagen:

 

  • Elternbeitragssatzung: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ (Elternbeitragssatzung).

 

  • Elternbeitragssatzung Anlagen: Beitragstabellen ab dem 01.08.2017

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