Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Planungsbeirates Bäder der Rheiner Bäder GmbH, vor der Durchführung der Machbarkeitsstudien eine Bedarfsermittlung für das zukünftige Bäderangebot in der Stadt Rheine in Auftrag zu geben.
Begründung:
Ausgangslage
Die Stadt Rheine schafft gemäß § 8 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb der Grenzen
ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, zu denen
u. a. auch Bäder zählen. Diese zur Daseinsvorsorge gehörende und von einem
öffentlichen Zweck im Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW getragene kommunale Aufgabe
zielt darauf ab, durch die Bereitstellung von Bädern und anderen Sportanlagen
den Einwohnern Gelegenheit zu sportlicher Betätigung und Erholung zu geben und
deren Wohlbefinden zu dienen.
Mit der Erfüllung dieser Aufgabe wurde die Rheiner
Bäder GmbH als einer unmittelbaren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine
GmbH und einer mittelbaren Beteiligung der Stadt Rheine mit Beschluss des Rates
der Stadt Rheine vom 22.05.2012 betraut (Vorlage 215/12). Die sich hieraus
ergebende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Bereitstellung und des
Betriebs der Hallenbäder Rheine und Mesum sowie des Freibades Rheine umfasst
den Betrieb der einzelnen Schwimmbäder mit Schwimmerbecken einschließlich der
im Wasser stattfindenden Fitness- und Unterhaltungsangebote zu jeweils
familien- und sozialfreundlichen Tarifen. Eine Betätigung der Rheiner Bäder
GmbH ist nur innerhalb dieser vorgegebenen Grenzen des derzeit gültigen
Betrauungsaktes möglich.
Weitere
Vorgehensweise
Aktuelle Planungen sehen die Errichtung und den
Betrieb eines sog. Kombibades (Bau eines Hallenbades neben dem schon
vorhandenen Freibad) am Standort „Am Stadtpark“ durch die Rheiner Bäder GmbH
vor. Bevor die Rheiner Bäder GmbH ihr Bäderangebot zur Erfüllung der oben
beschriebenen Aufgabe anpassen kann, wird es erforderlich sein, den bisherigen Betrauungsakt
entsprechend anzupassen. Hierzu ist ein entsprechender Ratsbeschluss zu fassen.
In diesem Zusammenhang bietet es sich an, vorab
eine Bedarfsermittlung durchführen zu lassen, um möglichst exakt den Umfang der
ggf. modifizierten Betrauung festzulegen und eine Grundlage für die
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Rheine zu haben.
Der Planungsbeirat Bäder der Rheiner Bäder GmbH hat
in seiner Sitzung am 16.06.2016 einstimmig dem Rat der Stadt Rheine empfohlen,
vor Durchführung der Machbarkeitsstudien eine Bedarfsermittlung für das
zukünftige Bäderangebot in der Stadt Rheine in Auftrag zu geben. Im Rahmen
dieser Beauftragung soll auch eine Befragung der städtischen Schulen und der wasser-
und schwimmsporttreibenden Vereine erfolgen.
finanzielle
Auswirkungen
Bei den angegebenen Aufwendungen in Höhe von 50.000
Euro handelt es sich um Erfahrungswerte des Projektsteuerers und anderer
Bäderbetriebe.
Anlagen:
Anlage 1: Aufgabenbeschreibung Bedarfsermittlung