Betreff
Bedarfsermittlung für die zukünftige Bäderstruktur in Rheine
Vorlage
223/16
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Planungsbeirates Bäder der Rheiner Bäder GmbH, vor der Durchführung der Machbarkeitsstudien eine Bedarfsermittlung für das zukünftige Bäderangebot in der Stadt Rheine in Auftrag zu geben.


Begründung:

 

Ausgangslage

Die Stadt Rheine schafft gemäß § 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, zu denen u. a. auch Bäder zählen. Diese zur Daseinsvorsorge gehörende und von einem öffentlichen Zweck im Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW getragene kommunale Aufgabe zielt darauf ab, durch die Bereitstellung von Bädern und anderen Sportanlagen den Einwohnern Gelegenheit zu sportlicher Betätigung und Erholung zu geben und deren Wohlbefinden zu dienen.

 

Mit der Erfüllung dieser Aufgabe wurde die Rheiner Bäder GmbH als einer unmittelbaren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine GmbH und einer mittelbaren Beteiligung der Stadt Rheine mit Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 22.05.2012 betraut (Vorlage 215/12). Die sich hieraus ergebende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Bereitstellung und des Betriebs der Hallenbäder Rheine und Mesum sowie des Freibades Rheine umfasst den Betrieb der einzelnen Schwimmbäder mit Schwimmerbecken einschließlich der im Wasser stattfindenden Fitness- und Unterhaltungsangebote zu jeweils familien- und sozialfreundlichen Tarifen. Eine Betätigung der Rheiner Bäder GmbH ist nur innerhalb dieser vorgegebenen Grenzen des derzeit gültigen Betrauungsaktes möglich.

 

Weitere Vorgehensweise

Aktuelle Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb eines sog. Kombibades (Bau eines Hallenbades neben dem schon vorhandenen Freibad) am Standort „Am Stadtpark“ durch die Rheiner Bäder GmbH vor. Bevor die Rheiner Bäder GmbH ihr Bäderangebot zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgabe anpassen kann, wird es erforderlich sein, den bisherigen Betrauungsakt entsprechend anzupassen. Hierzu ist ein entsprechender Ratsbeschluss zu fassen.

 

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, vorab eine Bedarfsermittlung durchführen zu lassen, um möglichst exakt den Umfang der ggf. modifizierten Betrauung festzulegen und eine Grundlage für die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Rheine zu haben.

 

Der Planungsbeirat Bäder der Rheiner Bäder GmbH hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 einstimmig dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, vor Durchführung der Machbarkeitsstudien eine Bedarfsermittlung für das zukünftige Bäderangebot in der Stadt Rheine in Auftrag zu geben. Im Rahmen dieser Beauftragung soll auch eine Befragung der städtischen Schulen und der wasser- und schwimmsporttreibenden Vereine erfolgen.

 

finanzielle Auswirkungen

Bei den angegebenen Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro handelt es sich um Erfahrungswerte des Projektsteuerers und anderer Bäderbetriebe.


Anlagen:

 

Anlage 1: Aufgabenbeschreibung Bedarfsermittlung