Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2015
Entlastung.
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
in Höhe von 940.739,45 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein
Teilbetrag in Höhe von 340.739,45 Euro in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter
Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3
SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss
der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.380.940.967,67
Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 940.739,45 Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein Teilbetrag in Höhe von 340.739,45 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW soll ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW ausgeschüttet werden.
Der Jahresabschluss
2015 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk
erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 13.
Juni 2016 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert
festgestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2015