Betreff
Stadtsparkasse Rheine - Jahresabschluss 2015
Vorlage
232/16
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2015 Entlastung.

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 940.739,45 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von 340.739,45 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Begründung:

 

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.380.940.967,67 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 940.739,45 Euro.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein Teilbetrag in Höhe von 340.739,45 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW soll ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW ausgeschüttet werden.

 

Der Jahresabschluss 2015 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2015