Betreff
Satzung über die Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW; Verlängerung der Laufzeit
Vorlage
235/16
Aktenzeichen
5/FC-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Rheine zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr. Als solcher erhält sie eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom Land Nordrhein-Westfalen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 die Satzung über die Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW beschlossen. Auf der Grundlage dieser Satzung leitet die Stadt Rheine seit 2011 jährlich die zugewiesenen Mittel an die antragsberechtigten Verkehrsunternehmen weiter.

 

Die Laufzeit der Satzung endete zum 31.12.2015. Um die Ausbildungsverkehr-Pauschale für 2016 und auch für die kommenden Jahre ausreichen zu können, ist die Laufzeit der Satzung bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Die neue Satzung entspricht dem Wortlaut der Satzung vom 27.3.2012 und wurde lediglich in der Präambel, in den Ziffern 1.3 und 15.3 angepasst.


Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung