Betreff
Budgetierte Mittel für Schulen - Umgang mit nicht verausgabten Mitteln zum Ende eines Haushaltsjahres
Vorlage
243/16
Aktenzeichen
II-2-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise mit Haushaltsresten im Bereich der budgetierten Mittel:

 

  1. Vorhandene Reste zum Jahresende werden in beiden Teilplänen zu maximal 50 % im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen.

 

  1. Wird der Ansatz der budgetierten Mittel an einer Schule nicht eingehalten, so wird die Budgetüberschreitung mit dem jeweils neuen Ansatz derselben Schule im darauffolgenden Haushaltsjahr unmittelbar verrechnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Verteilerschlüssel für budgetierte Mittel zu erarbeiten, der die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre besser abbildet.

Begründung:

 

Den Schulen werden in jedem Jahre sogenannte budgetierte Mittel zur Verfügung gestellt, über die sie im Rahmen des geltenden Rechts eigenständig verfügen können.

Aufgrund einer Zusage eines früheren Kämmerers der Stadt Rheine sind budgetierte Mittel, welche am Ende eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wurden, den Schulen im darauffolgenden Haushaltsjahr im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen weiter zur Verfügung gestellt worden. Diese Praxis wurde bisher, selbst in Jahren von Haushaltssperren, beibehalten.

 

Die aus der Anlage erkennbare Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen der vergangenen Jahre zeigt, dass es insgesamt zu einer stetigen Ausweitung der Jahr für Jahr übertragenen Beträge gekommen ist.

Letztlich wurden im Ergebnisplan für alle Schulen der Stadt Rheine zum Haushaltsjahr 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von ca. 330 TEUR gebildet. Im Finanzplan betrug die Höhe der Ermächtigungsübertragungen ca.228 TEUR. Insgesamt sind somit über beide Teilpläne zum Jahr 2016 Ermächtigungsübertragungen von mehr als einer halben Million Euro gebildet worden.

 

Anhand der Ergebnisse der letzten Haushaltsjahre ist nicht ableitbar, dass beispielswiese in bestimmten Schulformen die Ansätze für den einen oder anderen Teilplan zu hoch wären; so gibt es z. B. ein Gymnasium, welches im Ergebnisplan Beträge nicht verausgabt, bei dem der Ansatz im Finanzplan dafür nicht ausreicht. Daneben gibt es ein anderes Gymnasium, bei dem sich die Situation genau „spiegelverkehrt“ verhält. Bei dem dritten Gymnasium erscheint die Bemessung der Ansätze der budgetierten Mittel in den Teilplänen hingegen schlüssig.

Insofern ist eine Erarbeitung eines neuen Verteilerschlüssels der budgetierten Mittel aus Sicht der Verwaltung erst der zweite Schritt, da die vorgenannten Unterschiede im Budgetvollzug sich nicht ohne Weiteres erklären und Rückschlüsse hinsichtlich eines neuen Verteilerschlüssels nicht auf der Hand liegen.

 

Aus der Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen der vergangenen Jahre lässt sich ableiten, dass die Übertragungen nicht dazu genutzt wurden, um für eine bestimmte Maßnahme Gelder anzusparen oder Maßnahmen aus dem Vorjahr, zu denen Rechnungen noch nicht vorlagen, zu finanzieren.

Andernfalls wäre der Betrag der Ermächtigungsübertragungen nicht kontinuierlich angewachsen.

Die Verwaltung sieht in dem formulierten Beschlussvorschlag eine angemessene Form der Beteiligung an der Haushaltskonsolidierung.

 

Die Schulleitungen wurden über den Vorschlag der Verwaltung zum zukünftigen Umgang mit den Resten im Bereich der budgetierten Mittel und die Absicht der Erstellung einer Vorlage für die Politik bereits im Rahmen der Stadtschulleiter(innen)konferenz am 05.10.2016 informiert.

 

Die Regelung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. In Einzelfällen kann davon abgewichen werden, wenn die Schule schlüssig nachweist, dass die nicht verausgabten Mittel für eine in die Zukunft gelegten Investition „angespart“ werden soll.


Anlagen:

 

Anlage: Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen der budgetierten Mittel in den Teilplänen 2012-2015