Betreff
Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung
Vorlage
264/16
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 Gemeindeordnung NW) zur Kenntnis.


Begründung:

 

Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so gelten gem. § 82 Gemeindeordnung NW die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Der Kämmerer hat gemäß den Erläuterungen zu § 82 Gemeindeordnung NW gesonderte haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung mit Anlagen in schriftlicher Form zu erlassen.

 

Bisher ist der Kämmerer diesem Erfordernis durch jährliche Rundschreiben nachgekommen.

 

Diese Regelungen sind jetzt in der Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung zusammengefasst worden.


Anlagen:

 

Anlage : Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung