Betreff
Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in der Kriegsopferfürsorge und in der Unterhaltssicherung
Vorlage
269/16
Aktenzeichen
FB 2/50 mer
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in der Kriegsopferfürsorge und in der Unterhaltssicherung zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine vom 15.04.2005 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu.

 


Begründung:

 

Aufgrund stetig rückläufiger Fallzahlen wurde im Jahr 2005 die als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in der Kriegsopferfürsorge und in der Unterhaltssicherung mit dem Kreis Steinfurt geschlossen. Durch die Konzentration der Aufgabenwahrnehmung beim Kreis Steinfurt sollten Kosten gespart und die Qualität der Sachbearbeitung gesichert werden.

 

Durch die Neufassung des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und des Schwerbehindertenrechts (DG-KoFSchwbR) mit Wirkung vom 01.01.2008 wurde bereits die Trägerschaft der Kriegsopferfürsorge vom Kreis Steinfurt und von der Stadt Rheine auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle, übertragen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde jedoch nicht aufgehoben, weil darin ebenfalls die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für die Stadt Rheine durch den Kreis vereinbart ist.

 

Diese Aufgaben sind nach § 24 Unterhaltssicherungsgesetz vom 29.06.2015, das seit dem 01.11.2015 in Kraft getreten ist, auf das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Düsseldorf übergegangen.

 

Aufgrund der Gesetzesänderungen ist die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung hinfällig geworden und muss aufgehoben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe der Personalkostenerstattung ist aufgrund des verringerten Arbeitsanfalls (Standortschließungen in Rheine) in den letzten Jahren stetig gesunken. Letztmalig wurden im Jahr 2015 3.946,80 Euro erstattet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in der Kriegsopferfürsorge und in der Unterhaltssicherung

Anlage 2    Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 15.04.2005