Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Entwurf des Gesamtstellenplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2017 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 3 dienen als Grundlage für die weiteren Stellenplanberatungen für den Haushaltsplan 2017 und werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Sinne der Haushaltskonsolidierung besteht für den Stellenplanentwurf 2017 die grundsätzliche Zielsetzung einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit gegenübersteht.
In den Gesamtstellenplan sowie in den
Stellenplanentwürfen der Fachbereiche (Anlagen 1 – 3) wurden die Änderungen
aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2017 relevant werden. Stichtag für die Betrachtung ist der
Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 30. Juni 2016. Stellenplanänderungen, die sich nach diesem Stichtag
ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse beraten und
sind in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt. Erkennbar sind
zum heutigen Stand Beratungsvorlagen für den Bereich der Feuer- und
Rettungswache (1 Stelle Krankheitsvertretung) sowie im Bereich der „Pädagogische
Beratung/Inklusion Übergang Schule Kindergarten“ (1 Stelle).
Gemäß § 8 Absatz 1
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beinhaltet der Stellenplan die im
Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht
nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Über befristete Arbeitsverhältnisse
(vgl. Anlage 5), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird gesondert in
den Fachausschüssen berichtet. Ebenso werden in den Fachausschüssen die
Stellenverlagerungen aufgrund der geänderten Aufbauorganisation (Bildung der
neuen Organisationseinheiten Büro des Bürgermeisters, Fachstelle Migration und
Integration, Auflösung des Fachbereiches 1) seitens der Verwaltung dargestellt.
Unter den oben genannten Prämissen enthält
der Gesamtstellenplanentwurf 2017 gegenüber dem Gesamtstellenplan 2016 zum 30.
Juni 2016 insgesamt einen Stellenzuwachs
im Umfang von 0,75 Stellen.
Bereich |
Stellenzuwachs |
Stelleneinsparung |
Saldo |
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|
%-Anteil |
Bezeichnung |
%-Anteil |
Bezeichnung |
|
SB 0 |
|
|
-0,50 |
Fachkraft für Arbeitssicherheit |
-0,50 |
0,65 |
Allgem. Sozialer Dienst (Zugangssteuerung) |
-1,00 |
Fachbereichsleitung Bildung, Kultur und Sport |
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FB 2 |
1,00 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
-0,25 |
Musikschullehrer/in |
1,40 |
0,50 |
Beistand-/Vormundschaften |
|
|
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0,50 |
Elternbeitragssachbearbeitung (Kita/OGS) |
|
|
||
FB 3 |
|
|
|
|
0,00 |
FB 4 |
|
|
|
|
0,00 |
|
0,27 |
Bauverwaltung Registratur |
-0,27 |
Vermessungstechniker/in |
|
FB 5 |
1,00 |
Wiederkehrende Prüfungen (bisher befristete Beschäftigung eines
Bauingenieurs) |
-0,51 |
Reinigungskraft |
1,49 |
1,00 |
Ingenieur Umwelt u. Klimaschutz (bisher bei der TBR AöR
beschäftigt) |
|
|
|
|
FB 7 |
0,26 |
Systemadministrator/in
EDV |
-1,00 |
Druckereimitarbeiter |
-1,64 |
|
|
|
-0,90 |
Sekretärin (TVS) |
|
Summe |
+5,18 |
|
-4,43 |
|
+0,75 |
Stelleneinsparungen
Aufgrund von organisatorischen Maßnahmen können zum Haushaltsjahr 2017 insgesamt 4,43 Stellen in den Fachbereichen abgebaut werden. Hiervon entfallen 1,01 Stellenreduzierungen auf die Verlagerung von Aufgaben auf externe Dienstleister.
Aufgrund der Umstände, dass die Personalaufwendungen nicht auf Basis des Stellenplanes ermittelt werden, sondern auf Basis der tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter/innen, wurden bereits in vergangenen Jahren bei nicht besetzten Stellen eine Reduzierung des Gesamtpersonalaufwands vorgenommen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Raumpflegerin, Mitarbeiter Druckerei). Die Personalaufwendungen reduzieren sich daher nicht im Umfang der tatsächlichen Stelleneinsparung (4,43 Stellen = ca. 260.000 Euro), sondern zum Planungsjahr 2017 lediglich um 103.000 Euro.
Stellenzuwachs
Der Stellenanstieg im Umfang von 5,18 Stellen ist im Wesentlichen auf die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben in den Bereichen Jugend und Soziales (2,65 Stellen) sowie dem Bereich Planen und Bauen (2,27 Stellen) zurückzuführen.
Den zusätzlichen
Personalaufwendungen für diese Stellen (rd. 345.000 Euro) stehen im Haushalt
2017 jedoch Ergebnisverbesserungen, z. B. Personalkostenerstattungen (wirtschaftliche
Jugendhilfe, Beistand-/Vormundschaften), Wegfall externer Beauftragungen
(wiederkehrende Prüfungen), Beratungsleistungen (Klima- und Umweltangelegenheiten),
in Höhe von rd. 245.000 Euro gegenüber, die im direkten Zusammenhang
mit der Einrichtung der Stellen stehen.
Befriste Arbeitsverhältnisse
Im Bereich der Volkshochschule wurde aufgrund der Flüchtlingssituation
im Bereich „Sprachunterricht für Migranten“ zeitlich befristet eine Stelle bis zum
Ende des Jahres 2018 eingerichtet. Die Stelle refinanziert sich aus den Mehreinnahmen der zusätzlichen Integrationskurse
und soll die vorhandenen Kräfte entlasten.
Das befristete Arbeitsverhältnis für die Wahrnehmung der
„Wiederkehrenden Prüfungen“(gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgabe) des Bauordnungsamtes
soll in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt werden (siehe oben).
Die im Jahr 2017 bestehenden befristeten Stellen ergeben sich aus der
Anlage 5.
Ausblick Stellenplan 2018
Im Ausblick auf den Stellenplan 2018 zeichnet sich bereits die notwendige Entfristung eines bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses für eine Ingenieurstelle (Klimamanager) im Produkt „Umwelt und Klimaschutz“ ab. Diesem zusätzlichen Stellenbedarf steht jedoch auch eine beabsichtigte Stelleneinsparung im Produkt „Vermessung“ (1 Stelle Vermessungsgehilfe) gegenüber. Die Stellenreduzierung ergibt sich aus der Absicht, ab dem Jahr 2017 für Vermessungen unterstützend eine Drohne einzusetzen.
Fazit
Insgesamt konnte die Zielsetzung, keine wesentlichen Stellenplanausweitungen zum Haushaltsplanung 2017 zuzulassen, erreicht werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Stellenzuwachs bzw. durch die Stellenreduktion verhalten sich insgesamt in der Haushaltsplanung ergebnisneutral. Es ist aus der Vorlage ersichtlich, dass innerhalb der Verwaltung die Zielsetzung besteht, das zusätzliche Personal für zusätzliche Aufgaben im Wesentlichen durch organisatorische Maßnahmen zu generieren.
Anzumerken ist, dass es ohne die Verlagerung von Aufgaben aus dem Bereich der Technischen Betriebe AöR zum „neuen“ Produkt „Umwelt und Klimaschutz“ nicht zu einer Stellenplanausweitung gekommen wäre (Zuwachs 1 Stelle, refinanziert durch die TBR).
Auch muss berücksichtigt werden, dass für die Fachstelle Migration und
Integration eine Leitungsstelle ohne Ausweitung des Stellenplans aufgrund von
organisatorischen Maßnahmen bereitgestellt wurde.
Anlagen:
Anlage 1: Stellenplanentwurf 2017 – Gesamtübersicht
Anlage 2: Stellenplanentwurf 2017 – tariflich Beschäftigte
Anlage 3: Stellenplanentwurf 2017 – Beamte
Anlage 4: Stellenplanentwurf 2017 – Nachweis nach § 8 III GemHVO
Anlage 5: Stellenplanentwurf 2017 – befristete Stellen