Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung und/oder Verbesserung der
Straßenbeleuchtung für die unter A) bis K) genannten Projekte einschließlich
der Ausführungsbeschreibung.
A) Bauerschaftsstraße von Hauptstraße bis Am Dorfplatz
B) Dechant-Römer-Straße von Alte Bahnhofstraße bis KV Rheiner Straße
C) Dutumer Straße von Lindenstraße bis Beethovenstraße
D) Elter Straße von Kreisverkehr Hemelter Straße bis Westfalenstraße
E) Hörstkamp, Stichweg 25-19
F) Haselweg (mit Stichweg) von Sandkampstraße bis Zum Vennegroben
G) Hauenhorster Straße von Anne-Frank-Straße bis Rodelweg
H) Heinrich-Lübke-Straße von Friedrich-Ebert-Ring bis Windmühlenstraße
I) Jacksonring
K) Münsterstraße von Kardinal-Galen-Ring bis Hörstkamp
Begründung:
1) Anlass der
Planungen und vorgesehene Maßnahmen
In den vergangenen Jahren haben im Stadtgebiet Rheine bereits viele Umrüstungen
und Erneuerungen im Bereich der Straßenbeleuchtung stattgefunden. Neben dem
Austausch von sanierungsbedürftigen Leuchten hat die energetische Erneuerung
mittels NAV und Kompaktleuchtstoff (zum Teil auch LED) daran großen Anteil. Fortlaufend
wird auch an der Erneuerung des Kabelnetzes weitergearbeitet.
Trotz des stetigen Austausches bedürfen im Stadtgebiet Rheine nach
aktuellen Listen noch etwa 820 Leuchten einer Erneuerung. Die betroffenen Leuchten
sind weitestgehend sehr alt und das hier verwendete Leuchtmittel (HQL) wird
seit wenigen Jahren nicht mehr eingebaut und seit 2015 auch nicht mehr vertrieben.
Die in diesem Jahr zum Austausch vorgesehenen Bereiche betreffen
Straßenabschnitte, in denen Leuchtmittel mit einer Wattage von 125 W im
Einsatz sind. Für diese Leuchten sind keine Leuchtmittel mehr erhältlich und
auch keine mehr bei den für die Wartung zuständigen Stadtwerke für Rheine
vorrätig.
Durch die Erneuerung der Leuchtenköpfe und den Einbau des neuen
Leuchtmittels (voraussichtlich LED) wird voraussichtlich eine Verbesserung der
Ausleuchtung erreicht werden.
Die Auswahl der im ersten Schritt (2016) zu tauschenden Leuchten wurde anhand
verschiedener Kriterien getroffen, die an dieser Stelle genannt werden:
Ausgeschlossen wurden Bereiche des Rahmenplan Innenstadt und Leuchten
mit einer geringeren Wattage als 125 W. Nach dieser Filterung verblieben
von den insgesamt 820 HQL-Leuchten noch etwa 300 Leuchten.
Für diese Erneuerungsmaßnahmen sollen Mittel aus dem Kommunalen
Investitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW) aktiviert werden, die zusätzlich
zu den zunächst im Haushalt veranschlagten Mitteln (100.000 € im Projekte
53014-545; siehe Vorlage 132/15) zur Verfügung stehen. Da in 2016 aufgrund der
Höhe der zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel (45.000 €) unter
Berücksichtigung voraussichtlicher Einnahmen durch Beiträge vermutlich
lediglich etwa 140 Leuchten ausgetauscht werden können, wurde als weiteres
Kriterium das Alter der Leuchten herangezogen.
Im Folgenden werden die in 2016 vorgesehenen Maßnahmen näher
beschrieben. Bei allen hier vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um
welche, die nach erster Einschätzung der Mitarbeiter der Bauverwaltung für eine
Beitragserhebung vorzusehen sind.
Für die Beitragserhebung nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW sind die nachstehenden Ausführungen und der o. a.
Beschluss erforderlich.
A) Bauerschaftsstraße von Hauptstraße bis Am Dorfplatz (s. Anlage A)
In diesem Abschnitt – siehe Lageplan – sind heute fünf 8 m hohe Seitenaufsatzleuchten eingebaut. Es ist vorgesehen, hier die Beleuchtungsköpfe zu tauschen. Eine Leuchte ist eine Doppelaufsatzleuchte, so dass in der Summe sechs Köpfe getauscht werden sollen. Die in diesem Bereich eingebauten Stahlmasten sind in einem guten Zustand und können somit für weitere Jahre genutzt werden.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 3.300 €.
B) Dechant-Römer Str. (s. Anlage B)
Im vorgenannten Abschnitt sind insgesamt 16 Leuchten auf Stahlmasten vorhanden. Zwei dieser Leuchten haben ein anderes Leuchtmittel als das bevorzugt zu tauschende HQL, sollen aber aufgrund der Einheitlichkeit des optischen Erscheinungsbildes ebenfalls neue Köpfe erhalten. Bei einer Leuchte handelt es sich um eine Doppelaufsatzleuchte, so dass insgesamt 17 Köpfe auszutauschen sind. Bis auf einen befinden sich alle Masten in einem guten Zustand. Dieser eine Mast wird voraussichtlich im Zuge der Maßnahme erneuert.
Die Gesamtkosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.400 €.
C) Dutumer Straße von Lindenstraße bis
Beethovenstraße (s. Anlage C)
Bei den im benannten Abschnitt stehenden 19 Leuchten handelt es sich Seitenaufsatzleuchten auf 8 m hohen Stahlmasten. Nur in zwei Fällen muss hier der Mast ausgetauscht werden, weil er sicherheitsrelevante Schäden aufweist.
Die Kosten für
diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 12.700 €.
D) Elter Straße von KV
Hemelter Str. bis Westfalenstraße (s. Anlage D)
In diesem Bereich befinden sich 13 Seitenaufsatzleuchten auf Stahlmasten. Alle Masten sind in einem ausreichend guten Zustand.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.100 €.
E) Hörstkamp, Stichweg 25-19 (s. Anlage E)
In diesem Abschnitt sind heute drei Seitenaufsatzleuchten eingebaut. Es ist vorgesehen, hier die Beleuchtungsköpfe zu tauschen. Die in diesem Bereich eingebauten Stahlmasten sind in einem guten Zustand und können somit für weitere Jahre genutzt werden.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.700 €.
F) Haselweg (mit Stichweg) (s. Anlage F)
Im vorgenannten Abschnitt sind insgesamt elf Leuchten auf Stahlmasten vorhanden. Alle Masten befinden sich – bis auf reparable Schäden im Bereich einiger Mastklappen-in einem guten Zustand und sollen bestehen bleiben.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.100 €.
G) Hauenhorster Straße von Anne-Frank-Str. bis
Rodelweg (s. Anlage G)
Bei den im benannten Abschnitt stehenden 13 Leuchten handelt es sich Seitenaufsatzleuchten auf 8 m hohen Stahlmasten. Alle Masten sind intakt und können weitere Jahre stehen bleiben.
Die
Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.100 €.
H) Heinrich-Lübke-Str. von Friedrich-Ebert-Ring
bis Windmühlenstr. (s. Anlage H)
In diesem Bereich befinden sich 22 Seitenaufsatzleuchten auf Stahlmasten, hiervon drei mit Doppelausleger, so dass in der Summe 25 Köpfe getauscht werden.
Bis auf einen sind alle Masten in einem ausreichend guten Zustand. Dieser eine wird im Zuge der Maßnahme voraussichtlich ausgetauscht.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 14.800 €.
I) Jacksonring
(s. Anlage I)
In diesem Abschnitt sind heute sechzehn Leuchten eingebaut. Es ist vorgesehen, hier alle Beleuchtungsköpfe und einen beschädigten Mast zu tauschen. Alle weiteren in diesem Bereich eingebauten Stahlmasten sind in einem guten Zustand und können somit für weitere Jahre genutzt werden.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.800 €.
K) Münsterstraße von Kardinal-Galen-Ring bis
Hörstkamp (s. Anlage K)
Im vorgenannten Abschnitt sind insgesamt elf Leuchten auf Stahlmasten vorhanden. Alle Masten befinden sich – bis auf reparable Schäden im Bereich einiger Mastklappen-in einem guten Zustand und sollen bestehen bleiben.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.000 €.
2) Finanzierung
Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 80.000 €.
Die Ausgaben sind beim Projekt 53014-545 investiv in Höhe von 50.000 € insgesamt veranschlagt und werden im Rahmen der Haushaltsausführung den gebildeten Projekten zugeordnet. Die restlichen 30.000 € werden aus Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung gestellt.
Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahmen erfolgt
auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz NW in Verbindung mit der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine. Der Anliegeranteil an den beitragsfähigen
Kosten beträgt hier 30 bis 70 % in Abhängigkeit der Straßenbauart
(Anliegerstraße 70%).
Anlagen:
Anlage A: Bauerschaftsstraße
Anlage B: Dechant-Römer-Straße
Anlage C: Dutumer Straße
Anlage D: Elter Straße
Anlage E: Hörstkamp
Anlage F: Haselweg
Anlage G: Hauenhorster Straße
Anlage H: Heinrich-Lübke-Straße
Anlage I: Jacksonring
Anlage K: Münsterstraße