Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 

  1. Der Rat der Stadt bestimmt zum Fachausschuss für die Produktgruppe 23 (Bildung) den Schulausschuss und für die Produktgruppe 82 (Ausländerbehörde) den Sozialausschuss.

Begründung:

 

A.   Allgemeines

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2016 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2017-2020 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach- und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Reduzierung des strukturellen Defizits
  2. Regelmäßiger Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
  3. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
  4. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
  5. Keine Liquiditätskredite
  6. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 33,710 Mio. € auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, der vereinbarten Tariferhöhung 2017, weiteren Besoldungserhöhungen und Tariferhöhungen von je 2,4 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu – und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 707 T€ über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2016 für 2017.

 

Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2016 beträgt die Steigerung 1,313 Mio. € = 4,1 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

-      3,8 % tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen

-      0,2 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

-      0,1 % Beihilfeleistungen für aktive Beamte

 

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 271/16) enthalten.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Auch die im Rahmen der Amtshilfevereinbarung zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2016. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das Ziel „1. Reduzierung des strukturellen Defizits“ wird erreicht. Nachdem im Haushalt 2016 für das Jahr 2017 noch mit einem Fehlbetrag von rd. 1,287 Mio. € geplant wurde, wird nun mit einem Jahresüberschuss für 2017 in Höhe von rd. 179 T€ geplant. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass die Erträge in einem höheren Maß steigen als die Aufwendungen (s.a. Anlage 3). Dieser Überschuss kann der aufgezehrten Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Das Ziel „2. Regelmäßiger Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird ebenfalls umgesetzt. In den weiteren Planungsjahren wird jeweils ein Jahresüberschuss erzielt, der aber im Finanzplanungszeitraum schwankt (2018: 2,378 Mio. €, 2019: 1,009 Mio. € und 2020: 1,950 Mio. €).

 

Das Ziel „3. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ konnte weitestgehend eingehalten werden.

 

Das Ziel „4. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls eingehalten.

 

Zum Ziel „5. Keine Liquiditätskredite“: Im Finanzplanungszeitraum ist keine Aufnahme von Liquiditätskrediten geplant.

 

Das Ziel „6. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nur zum Teil eingehalten. Einer in 2017 geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 5,200 Mio. € stehen Tilgungsleistungen in Höhe von 1,907 Mio. € gegenüber, so dass die Netto-Neuverschuldung in 2017 um 3,293 Mio. € steigt. In 2018 wird mit einer weiteren Netto-Neuverschuldung in Höhe von 1,330 Mio. € geplant. In den Jahren 2019 und 2020 wird mit einem Abbau der Verschuldung von 1,789 Mio. € bzw. 2,222 Mio. € geplant. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

 

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorlagen

 

1.   Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Haushaltsplanentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 am

21. September 2016 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurf in das Ratsinformationssystem sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

2.   Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2016 haben sich für die Jahre 2017-2020 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

3.   Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).

 

4.   Zuordnung von Produkten zu Fachausschüssen

 

In der Sitzung am 16. Februar 2016 hat der Rat die Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten beschlossen und den neuen Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen. Hieraus ergeben sich für die Fachausschussberatungen folgende Zuordnungen:

 

-      Produktgruppe 23 – Bildung                        Schulausschuss

-      Produktgruppe 82 – Ausländerbehörde        Sozialausschuss

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.   Beratungsverfahren

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

15.11. – 30.11.16          Fachausschussberatungen

17.01.2017                    Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

14.02.2017                    Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

2. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

 

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

 

-      Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-      Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-      Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

3. Produktbeschreibungen

 

Zur besseren Steuerung und zur Implementierung des IEHK werden seit Jahren je Fachbereich mehrere Produkte überarbeitet. Zum Haushaltsplanentwurf 2017 wurden weitere Produktbeschreibungen optimiert. Anregungen zu weiteren Änderungen (z.B. andere Ziele, Kennzahlen) können jederzeit vorgebracht werden.

 

Ziel der Überarbeitung ist es, die Informationen zum jeweiligen Produkt übersichtlicher und zusammenfassender darzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung besteht darin, direkte Zusammenhänge zwischen Kurzbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen darzustellen. Dieses erfolgt über Aufzählungen (A, B, C, …). Außerdem sollen die Möglichkeiten zur strategischen Steuerung verbessert werden. So sollen anhand von Kennzahlen auch entsprechende Tendenzen o.ä. dargestellt bzw. Zielvorgaben (Kennzahlenvorgaben) gegeben werden können. Finanzielle Auswirkungen durch Änderungen bei den Kennzahlenwerten sollen ebenfalls sichtbar werden (z.B. steigende Fallzahlen im Bereich X führen zu entsprechend erhöhten Aufwendungen).

 

4.   Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

 

Am 06. April 2016 fand zwischen den im Rat vertretenden Fraktionen und der Verwaltung ein Austausch zum Thema „Haushalt“ statt.

In diesem Austausch wurden einzelne Schritte der Haushaltsplanung detailliert dargestellt. Konkrete Ergebnisse dieses Austauschs sind zum einen eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre. Diese Gegenüberstellung wird den Fraktionen vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

Zum anderen wurde eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten des städtischen Haushalts erstellt und dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

Die Handreichung enthält Antworten auf die Fragen „Wo finde ich was?“ (Gliederungspunkt I), „Welche Daten sind steuerungsrelevant?“ (Gliederungspunkt II) und „Welche konkreten Steuerungsmöglichkeiten gibt es?“(Gliederungspunkt III).

Die Verwaltung sieht damit den Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2016 als erledigt an.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen

Anlage 6 – Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 7 – Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW