Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2017 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13a (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Über die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017-2020 zu entscheiden.
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bisher
bereitgestellt (HH-Plan-Entwurf
2017) |
Wirtschaftsplan
2017 |
Differenz |
2017 |
1.240.000,00 |
1.215.128,00 |
-24.872,00 |
2018 |
1.274.000,00 |
1.248.686,00 |
-25.314,00 |
2019 |
1.289.000,00 |
1.264.311,00 |
-24.689,00 |
2020 |
1.289.000,00 |
1.296.818,00 |
+7.818,00 |
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2017
Anlage 2: mittelfristige Wirtschaftsplanung 2016-2020
Anlage 3: Organigramm EWG