Betreff
Maßnahmen aus dem Förderprogramm Kommunales Investitionsförderungsgesetz
Vorlage
309/16
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die aktuell noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFG) gemäß folgender Prioritätenliste zu verwenden:

 

Nr.

Projekte

Kosten
in €

Förder-

fähig

Durchführungszeitraum (2015-2018)

1

Sekundarschule am Hassenbrock: Erneuerung Fenster und Sonnenschutz (2 Fronten Altbau, 2 Fronten wurden bereits in 2016 erneuert)

300.000

Nr. 2b

2017

2

Annetteschule: Erneuerung Fenster und Sonnenschutz

200.000

Nr. 2b

2017

3

Euregio-Gesamtschule: Erneuerung Fenster und Sonnenschutz

240.000

Nr. 2b

2018

4

Gymnasium Dionysianum: Erneuerung Fenster

80.000

Nr. 2b

2018

5

Elsa-Brändström-Realschule: energetische Sanierung des Daches Schulgebäude I

140.000

Nr. 2b

2017

6

Altes und neues Rathaus: Umstellung der Beleuchtung auf LED

600.000

Nr. 1e

2017-2020

7

Sporthallen: Umstellung der Beleuchtung auf LED

350.000

Nr. 1e

2017-2020

8

Straßensanierung (Hansaallee, von Konrad-Adenauer-Ring bis Osnabrücker Straße)

350.000

Nr. 1e

2018

9

Feuerwehrfahrzeug: Anschaffung Löschfahrzeug

383.000

Nr. 1f

2017

10

Feuerwehrfahrzeug: Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000

430.000

Nr. 1f

2016-2017

11

Feuerwehrfahrzeug: Anschaffung Mannschaftstransportwagen

75.000

Nr. 1f

2017

12

Feuerwehrfahrzeug: Anschaffung Mannschaftstransportwagen

75.000

Nr. 1f

2018

13

Feuerwehrfahrzeug: Anschaffung Tanklöschfahrzeug

420.000

Nr. 1f

2018

 


Begründung:

 

 

A.   Allgemeines

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem KInvFG Mittel in Höhe von 4.068.733 €. Der Eigenanteil beträgt 10 % (452.081 €), so dass die Gesamtsumme der Aufwendungen/Auszahlungen 4.520.814 € beträgt.

 

Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:

 

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

a)   Krankenhäuser

b)   Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,

c)   Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung

d)   Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,

e)   Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturmaßnahmen

f)    Luftreinhaltung

 

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

a)   Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,

b)   Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

c)   Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung,

d)   Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

 

Im Beschlussvorschlag wird in der Spalte „Förderfähig“ hierauf Bezug genommen.

 

Zurzeit ist noch ein Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bundesministerium für Finanzen hat im Dezember 2015 angekündigt, diesen Zeitraum um 2 Jahre zu verlängern und zu passender Zeit eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

 

 

B.   Sachstand

 

In der Anlage 1 sind die vom Rat am 15.12.2015 beschlossenen Maßnahmen und deren Ausführungsstand aufgeführt. Auf die Ratsvorlage Nr. 096/15 wird verwiesen.

 

Bei der Förderung der Kindertagesstätten (Nr. 9 und Nr. 10) wären nach Mitteilung der Bezirksregierung Münster (Erlass des MJKJKS – AZ: 2635.2) die Mieterträge auf die Förderung anzurechnen. Aus diesem Grunde sollen diese beiden Maßnahmen mit einem Volumen von 1,837 Mio. € (Bau Kindertagesstätte „Thieberg“ mit 0,837 Mio. € und Bau weitere Kindertagesstätte mit 1 Mio. €) nicht mit Fördermitteln durchgeführt werden.

 

Somit können zurzeit unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Projekte noch 1.911.000 € (davon 1.719.900 € Fördermittel und 191.100 € Eigenanteil) für weitere Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Mit den freigewordenen Mitteln können die im Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen Nr. 1 bis 7 gefördert werden. Die Förderung dieser Maßnahmen wurde in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingearbeitet.

 

 

C. Frühzeitige Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat bei Beendigung der jeweiligen Maßnahme die zweckentsprechende Verwendung zu bestätigen. Aus diesem Grunde wird die örtliche Rechnungsprüfung direkt bei Projektbeginn einbezogen. Die in dieser Vorlage genannten Maßnahmen wurden bereits von der örtlichen Rechnungsprüfung auf Förderfähigkeit geprüft.

 

 

D.   Hinweise zu finanziellen Auswirkungen

 

Im Rahmen des KInvFG werden insgesamt 4.520.814 € verausgabt. Nach derzeitigem Stand sind gemäß des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 Mittel in Höhe von 2.609.814 € für Maßnahmen gebunden, so dass noch 1.911.000 € für weitere Maßnahmen eingesetzt werden können (s. Anlage 1).

 

Unter Berücksichtigung der im Beschlussvorschlage genannten Maßnahmen (Nr. 1 bis 7) und der Nichtförderung der Kindertagesstätten ergeben sich folgende Änderungen (siehe auch Anlage 2):

 

Ergebnishaushalt:

 

Mehrerträge 2017:                                      666.000 €

Mehrerträge 2018:                                      543.000 €

Mehrerträge 2019:                                      255.000 €

Mehrerträge 2020:                                      255.000 €

Mehrerträge gesamt:                                1.719.000 €

 

Ziel der Verwaltung ist es, den Ergebnishaushalt soweit wie möglich zu entlasten. Aus diesem Grunde sind Projekte gewählt worden, die bereits im Ergebnishaushalt enthalten sind.

 

Investitionshaushalt:

 

Mindereinzahlungen 2016:                           753.000 €

Mindereinzahlungen 2017:                           450.000 €

Mindereinzahlungen 2018:                           450.000 €

Mindereinzahlungen gesamt:                   1.653.000 €

 

Hinweis: Über die Mindereinzahlungen für den Bau der Kindertagesstätte „Thieberg“ wurde im Berichtswesen (Vorl. Nr. 215/16) informiert.

 

Mögliche Änderungen bei den Maßnahmen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2017 können sich bei der konkreten Umsetzung ergeben, z.B. durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Dann würden die weiteren Maßnahmen ab Nr. 8 nachrücken. Notwendige Änderungen der Haushaltsansätze können in den endgültigen Haushaltsplan 2017 bzw. in den Haushaltsplanberatungen 2018-2020 eingearbeitet werden.

 

 

E.   Förderprogramm „Gute Schule 2020“

 

Lt. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) sollen die Kommunen in NRW 2 Milliarden € für Schulen erhalten. Es sollen in den Jahren 2017-2020 jeweils 500 Millionen € u.a. für neue Fenster, Sanitäranlagen, WLAN zur Verfügung gestellt werden. Es ist also durchaus möglich, dass Fenstersanierungen an den Schulen sowohl über das KInvFG als auch über die neue Förderung des Landes möglich sind. Bei der Förderung des Landes sollen aber auf Anregung des StGB auch allgemeine Sanierungen der Schulen (nicht nur energetische) möglich sein. Ob und in welchem Umfang die Stadt Rheine aus dem Programm Fördermittel erhält, ist zurzeit noch nicht klar. Der StGB verweist auf nähere Informationen Ende September.


Anlagen:

 

Anlage 1: Aktueller Stand Maßnahmen

Anlage 2: Gesamtübersicht finanzielle Änderungen