Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen in städtischen Unterkünften zur Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des Rates der
Stadt Rheine am 31. Mai 2016 wurde bereits über die rückläufigen
Zuweisungszahlen im I. Quartal 2016 informiert. Mit Stand vom 01.09.2016 leben
741 Menschen in städtischen Wohnunterkünften. Davon sind
560 Asylerstantragsteller und
43 Folgeantragsteller. Aufgrund der angespannten Lage am freien Wohnungsmarkt
finden anerkannte Asylbewerber meist nicht unmittelbar eine eigene Wohnung und
verbleiben noch für eine gewisse Zeit in den städtischen Unterkünften. Dies betrifft
derzeit 138 Personen und erklärt die Differenz zwischen der Anzahl der Bewohner
in Wohnungen sowie der Asylantragsteller.
Flüchtlingszuweisungen in Nordrhein-Westfalen erfolgen
derzeit an Kommunen, deren Erfüllungsquote unter 90% liegt. Derzeit (Stand
01.09.16) hat die Stadt Rheine ihre Flüchtlingsaufnahme noch erfüllt, so dass es
noch keine Neuzuweisungen gibt. Wohl aber erfolgen in Einzelfällen
Familienzusammenführungen oder Umverteilungen auf entsprechenden Antrag, wenn
z. B. verwandtschaftliche Beziehungen und eine gute Integrationsperspektive dafür
sprechen.
Die Stadt Rheine verfolgt nach wie vor das Prinzip der
dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen. Angesichts einer Verdreifachung der
Zuweisungszahlen von 2013 bis 2015 hat die Stadt Rheine das Konzept der
Wohnunterbringung angepasst (Vorlage Nr. 464/15). Die neu geschaffenen
Wohneinheiten (durch Anmietung, Ankauf, Um- oder Neubau) boten zum einen die
Möglichkeit, im Frühjahr 2016 auf die Unterbringung von Menschen in Turnhallen
gänzlich zu verzichten. Zum anderen konnte eine angemessene Versorgung mit
Wohnraum (ca. 10-12 m² pro Person) sichergestellt werden und auf
Familiennachzüge oder auf Vergrößerung von Familien bei der Geburt eines Kindes
reagiert werden.
Gleichwohl die Zahl der
Asylsuchenden entsprechend dem Bundestrend auch in NRW zurückgeht (Zum
Vergleich: im Jahr 2015 waren es insgesamt 230.000 Asylsuchende im Jahr 2016
bis 30.08.16 bisher 56.500 Menschen), ist mit neuen
Flüchtlingszuweisungen für die Stadt Rheine voraussichtlich im Herbst/Winter
2016 zu rechnen. Zu der Anzahl der zu erwartenden Flüchtlinge kann keine zuverlässige
Prognose abgegeben werden.
Den 741 Menschen in den städtischen Wohnunterkünften steht eine Anzahl von 1.113 vorhandenen Plätzen in den Unterkünften gegenüber. Diese Platzanzahl setzt eine 100%ige Belegungsquote aller vorhandenen Plätze voraus. Da dies z. B. aufgrund bestehender Familiengrößen nicht möglich ist, ist hier bei einer moderaten Belegung mit einem Abschlag in Höhe von rd. 15 bis 20 % der Maximalanzahl vorhandener Plätze zu rechnen. Unter Berücksichtigung des Abschlages stehen somit rd. 920 Unterbringungsplätze für Flüchtlinge zur Verfügung. Weitere rd. 280 Unterkunftsplätze (bei einer Belegungsquote 80 bis 85 %) stehen kurz- bis mittelfristig durch die Fertigstellung der mobilen Wohneinheiten an der Jägerstraße, der Dionysiusstraße und am Emslandstadion sowie dem Umbau des Gebäudes 5 auf dem Gelände der Damloup-Kaserne und einer möglichen Nutzung der ehemaligen Antoniusschule zur Verfügung.
Somit ergibt sich unter Berücksichtigung einer Belegungsdichte von rd. 80 bis 85 % derzeit bis mittelfristig eine Reserve von rd. 460 Plätzen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen plant eine Anpassung der Anrechnungspraxis für
Flüchtlingsunterkünfte des Landes (Notunterkünfte und Zentrale Unterbringungseinrichtungen).
Sofern die angekündigte Änderung tatsächlich so umgesetzt wird, müsste die
Stadt Rheine zum 01.04.2017 und zum 01.10.2017 jeweils weitere 125 Menschen zusätzlich aufnehmen.
Wenn das Land
an seiner aktuell noch einmal bekräftigten Planung festhält, würde sich ab dem
Jahr 2018 oder 2019 durch die Nutzung der Theodor-Blank-Kaserne als Zentrale
Unterbringungseinrichtung mit einer Kapazität von 1.000 Personen die Anrechnung
von „Landesflüchtlingen“ auf die städtisch unterzubringenden Flüchtlinge
perspektivisch wieder um 250 auf 500 Personen erhöhen.
Aufgrund der derzeitigen relativ komfortablen
Belegungssituation konnte bereits
auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen verzichtet werden. Ebenso
wird derzeit auf eine Inanspruchnahme des Kirchengrundstücks in Mesum sowie die
Nutzung der Unterkünfte zwischen der Lingener Straße/Schotthockstraße
verzichtet.
Über den oben dargestellten Bestand an Unterbringungsplätzen hinaus sind weiterhin noch zwei weitere mobile Wohnanlagen bei unterschiedlichen Anbietern verbindlich beauftragt (vgl. Vorlage Nr. 464/15). Zum einen handelt es sich hierbei um die Wohneinheit, die für den Standort Paschenaustraße vorgesehen war und zum anderen um eine Wohneinheit, für die ein Standort bisher nicht festgelegt worden ist. Diese Wohneinheiten werden wie bereits dargestellt nach derzeitigem Stand voraussichtlich nicht benötigt.
Die beiden mobilen Wohneinheiten wurden bereits im August bzw. Dezember 2015 mit erheblichen Vorlaufzeiten aufgrund der großen Nachfrage bestellt. Zu diesem Zeitpunkten war mit einem derartigen Rückgang der Zuweisungen nicht zu rechnen.
Zu den Auswirkungen eines Rücktritts von den Verträgen oder einer alternativen Nutzung als Kindertagesstätte und Pavillon für Unterrichts- und Betreuungsräume an der Kardinal-von-Galen-Schule wird auf die Vorlage 286/16 verwiesen, die im nicht öffentlichen Teil beraten werden muss.