Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
357/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der Fassung vom 09.09.2016 sowie die Verrechnung des dort ausgewiesenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 1.418.925,29mit der Allgemeinen Rücklage.
  1. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 Abs. 1 GO zu erteilen.

 


Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss in der Fassung vom 09.09.2016 durch Beschluss fest.

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschusses richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

Dabei ist gem. § 101 GO zu prüfen, ob

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 04.10.2016 (siehe Vorlage 313/16) erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden, vom Ausschussvorsitzenden unterzeichneten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2015 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO Entlastung zu erteilen.

Ebenso beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2015 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.418.925,29wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2015

Anlage 2: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2015