Betreff
Zukünftige Schulstruktur der Stadt Rheine im Sek.-I-Bereich
Vorlage
370/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur    

          Kenntnis.

 

2.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der  

          Vorbereitung und Umsetzung notwendiger schulstruktureller Maß-  nahmen im Sek.-I-Bereich.

 

3.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchfüh-    rung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung einschließ-         lich einer Befragung der Eltern, der Lehrer und er Schulleitungen         durch einen zu beauftragenden externen Dienstleister.

 

4.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung Rahmenbedin-         

          gungen abzubilden unter denen dauerhaft eine kontinuierliche           Schulentwicklungsplanung unter eigener Regie dargestellt werden           kann.

 

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine als Schulträger bietet ein vielseitiges Schulangebot im Sek. I- Bereich. Neben drei Gymnasien (Kopernikus Gymnasium (5-zügig), Gymnasium Dionysianum und Emsland Gymnasium (jeweils 4-zügig)), der Elsa-Brändström- Realschule (4-zügig) und die Euregio-Gesamtschule (5-zügig) stehen die zum Schuljahr 2013/14 eingerichteten jeweils 3-zügigen Sekundarschulen am Standort Schotthock und Mesum für die Beschulung zur Verfügung. Die beiden Hauptschulen, sowie die Fürstenberg Realschule wurden hingegen gleichzeitig auslaufend gestellt und werden zum Ende des Schuljahres 2017/18 aufgelöst.

 

Aufgrund der tatsächlichen Anmeldezahlen der vergangenen Jahre wurde die Schulstruktur in den vergangenen Monaten bereits intensiv diskutiert (vgl. Vorlagen 123/16 und 186/16).

 

Die Übergangszahlen vom Primarbereich in den Sek. I-Bereich (Grundschulabgänge nach Klasse 4) der letzten und kommenden 4 Jahren stellen sich wie folgt dar:

 

Schuljahr

Schüler/innen

2021/22

719

2020/21

696

2018/19

673

2017/18

664

2016/17

695

2015/16

620

2014/15

664

2013/14

655

 

 

Die Schülerzahlen im Rahmen des Anmeldeverfahrens der vergangenen Jahre an den weiterführenden Schulen stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Nelson Mandela Schule

Sekundarschule am Hassenbrock

Euregio

Gesamtschule

Elsa-Brändström

Realschule

Emsland Gymnasium

Gymnasium Dionysianum

Kopernikus Gymnasium

2016/17

84

69

211

152

93

86

127

2015/16

67

41

172

128

88

100

110

2014/15

84

64

229

98

94

117

103

2013/14

80

76

195

99

102

100

111

 

Die tatsächlichen Schülerzahlen der Eingangsklassen zum Schuljahresbeginn beliefen sich laut Oktoberstatistik wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Nelson Mandela Schule

Sekundarschule am Hassenbrock

Euregio

Gesamtschule

Elsa-Brändström

Realschule

Emsland Gymnasium

Gymnasium Dionysianum

Kopernikus Gymnasium

2016/17

84

71

145

119

92

87

129

2015/16

80

49

144

113

89

101

103

2014/15

85

71

149

106

94

117

106

2013/14

81

76

148

103

100

102

111

 

 

 

Die Euregio-Gesamtschule muss aufgrund der bestehenden Anmeldungsüberhänge stets Schüler/innen ablehnen. Ebenfalls an der Elsa-Brändström-Realschule sind in den letzten beiden Jahren Anmeldeüberhänge zu verzeichnen. Bedingt durch das vorgezogene Anmeldeverfahren der Euregio-Gesamtschule mussten Schüler/innen im vergangenen Jahr teilweise sogar mehrfach die Erfahrung einer negativen Aufnahmeentscheidung machen.

 

Im Rahmen der Schaffung einer nachhaltigen Schulstruktur sind nicht nur die Jahrgänge 5 (Eingangsklassen) der weiterführenden Schulen zu betrachten. Sofern festgestellt werden muss, dass ein Schüler/in dem Leistungsniveau einer Schulform nachhaltig und dauerhaft nicht entspricht, besteht neben der Möglichkeit, einen Jahrgang zu wiederholen, letztendlich lediglich die Möglichkeit eines Schulformwechsels. Aufgrund der bis zur Kapazitätsgrenze ausgelasteten Klassen der Jahrgänge 6 bis 8 der weiterführenden Schulen (ohne Gymnasien) sind nur wenige Plätze für Schulformwechsler im Schulsystem vorhanden. In den vergangenen zwei Jahren konnte auf Antrag des Schulträgers durch die Bezirksregierung die Bildung einer Überhangklasse an der Elsa-Brändström-Realschule genehmigt werden. Nur so war es der Stadt Rheine möglich, Schulformwechslern, insbesondere nach Beendigung der gymnasialen Erprobungsstufe nach Jahrgang 6, eine Beschulung in Rheine anbieten zu können. Sofern Schulformwechsler von der Realschule nicht an der Gesamtschule oder den Sekundarschulen aufgenommen werden konnten, waren und sind diese an Schulen in  der Region zuletzt in Hopsten, Emsdetten, Greven, Hörstel und Neuenkirchen zu verweisen. Die Auslastung der Jahrgänge 6-8 an den weiterführenden Schulen (ohne Gymnasien) stellt sich zurzeit wie folgt dar:

 

Realschulen

   Klasse 6

 

     Klasse 7

 

   Klasse 8

 

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Elsa-Brändström-Schule

6a

29

7a

28

8a

30

 

6b

31

7b

27

8b

27

 

6c

30

7c

29

8c

27

 

6d

30

7d

29

8d

27

 

 

 

7e

17

8e

18

gesamt

4

120

5

130

5

129

 

 

Gesamt-

Klasse 6

 

Klasse 7

 

Klasse 8

 

schule

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

 

6a

30

7a

30

8a

31

EUREGIO-

6b

29

7b

31

8b

31

Gesamtschule

6c

29

7c

29

8c

30

 

6d

29

7d

30

8d

29

 

6e

29

7e

31

8e

30

Insgesamt :

5

146

5

151

5

151

 

 

Sekundar-

Klasse 6

 

Klasse 7

 

Klasse 8

 

schulen

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

6a

24

7a

27

8a

25

Nelson Mandela

6b

28

7b

30

8b

30

Schule

6c

27

7c

28

8c

29

gesamt

3

79

3

85

3

84

Sekundar-

Klasse 6

 

Klasse 7

 

Klasse 8

 

schulen

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

 

6a

27

7a

26

8a

25

Am

6b

31

7b

30

8b

30

Hassenbrock

 

 

7c

30

8c

30

gesamt

2

58

3

86

3

85

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuell wird landesweit diskutiert, an Gymnasien in Nordrhein Westfalen wieder die Möglichkeit des G9 einzuführen. Sofern die politische Entscheidung entsprechend erfolgt, entstehen alleine in Zusammenhang mit dem gebundenen Ganztagsbetrieb am Kopernikus Gymnasium Probleme mit der räumlichen Darstellung des zusätzlichen Jahrgangs.

 

Bei einer Rückkehr zu G9 könnten ebenfalls die Anmeldezahlen an den Gymnasien wieder steigen. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Schulform Gymnasien an Attraktivität in der Bevölkerungsbreite gewinnt und sich Eltern  und Schüler/innen bewusst  dann wieder für ein längeres Lernen an dieser Schulform entscheiden. Zudem sind die Anmeldezahlen durch Schüler/innen aus dem Umland (Niedersachsen) seit Einführung G8 rückläufig. Mit Wiedereinführung von G9 könnte der Schülerstrom aus Niedersachsen wieder ansteigen. Insgesamt könnten sich bei einer solchen Entwicklung der Bedarf an Gymnasialschulplätzen  und die räumlichen Kapazitäten an den Gymnasien als nicht ausreichend erweisen.

 

Neben dem Kopernikus Gymnasium sind die Sekundarschulen und die Gesamtschule gebundene Ganztagsschulen. Die Elsa-Brändström-Realschule ist eine sog. Halbtagsschule. Da die Schule stabil vierzügig (seit zwei Jahren mit Anmeldeüberhängen) läuft und sich an einer großen Beliebtheit erfreut, ist festzustellen, dass diese Form der Schulorganisation im Sek. I Bereich ebenfalls von Eltern gewünscht wird.

 

In den Gesprächen mit der Schulaufsicht wurde deutlich, dass zur Verbesserung der Schulstruktur im Sek. I- Bereich der Stadt Rheine verschiedene Möglichkeiten bestehen. Als Beispiele wurden die Stärkung und der Erhalt beider Sekundarschulen, die Errichtung einer zweiten Gesamtschule bei Schließung einer Sekundarschule und eines Gymnasiums oder bei Schließung beider Sekundarschulen, oder die Errichtung einer zweiten Realschule genannt. Die Bezirksregierung stellte klar, dass in jedem Fall Genehmigungsvoraussetzung für alle oben genannten Änderungsvarianten eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchgeführt werden muss. Des Weiteren muss der Elternwille dokumentiert werden und erkennbar sein. Hierzu ist eine Elternbefragung durchzuführen.

 

Die im Falle der Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Durchführung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung einschl. einer Elternbefragung anfallenden Kosten sind aufgrund des derzeit noch nicht konkret definierbaren Leistungsumfanges/-aufwandes nicht bezifferbar. Eine Kostendeckung im Budget der Produktgruppe 11 ist jedoch darzustellen.