Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf in
der Variante 1 für den zweiten Bauabschnitt des Teilprojektes C6 „Historische
Meile“ des Rahmenplan Innenstadt („Münsterstraße“ im Abschnitt „Emsstraße“ bis
„Marktplatz“) zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen
der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Planungsanlass:
Die Neugestaltung der Münsterstraße ist
Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmenplan Innenstadt – insbesondere
Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben im Jahr 2015 öffentliche
Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung zu Ergebnissen
geführt, die auch bereits in der Ausbauplanung zum ersten Abschnitt der
„Historischen Meile“ von Münstermauer bis Emsstraße berücksichtigt wurden. Für
weitere
2. Planungsgrundlagen:
Neben den offensichtlichen und gerade neu
entstehenden Gebäudestrukturen und deren Höhenlage sind bei der Ausbauplanung
auch die unterirdisch vorhandenen Leitungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind
für die Ausgestaltung der Seitenräume (z. B. mit Bäumen) Sondernutzungen durch
anliegende Geschäfte (z. B. Cafés, Gaststätten, Auslagen), Vordächer und
Markisen von hoher Bedeutung.
Da es ein einheitliches Erscheinungsbild im
Bereich der Gestaltungselemente (Sitzbänke, Abfallbehälter, Fahrradständer) für
den gesamten Innenstadtbereich geben soll, werden diese in dieser Planung nicht
gesondert festgelegt. Hier gelten die im Projekt C1 beschlossenen Typen.
A. Querschnitt/
Materialität
Der Querschnitt und auch die Materialität folgen
den beschlossenen Gestaltungszielsetzungen für die Innenstadt sowie der
Ausführungsplanung des 1. Bauabschnitts der Münsterstraße.
Wie bereits im ersten Abschnitt der
Baumaßnahme wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei
welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische
Elemente in der Oberfläche eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine
Mittelzone und Randzonen ermöglicht. Ein Gestaltungselement, das auch eine
straßenbautechnische Funktion übernimmt ist eine beidseitige „Rinne“. Die
Höhenlage der angrenzenden Gebäudezugänge legt nahe, eine Entwässerung im
östlichen Bereich der Parzelle zu platzieren. Die auf der anderen Seite angeordnete
„Rinne“ übernimmt –wie bereits im ersten Bauabschnitt- die Funktion des
taktilen Leitsystems.
Während die Mittelzone dem
Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich
der Randzonen für Außengastronomie, Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt
von Personen genutzt werden.
Die Breite der Mittelzone ist im
Ausbauentwurf mit etwa 3,50 m inclusive der beidseitigen „Rinnen“
vorgesehen. Dieses Maß ist in Anlehnung an eine notwendige Fahrspur für
Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge im Bereich dieser Umfeldnutzung
gewählt worden. Die Seitenbereiche sind mit Breiten von in der Regel etwa
3 m geplant. Teilweise wird lediglich ein Abstand von 1,50 m zum
Gebäude eingehalten, wobei in diesen Bereichen das Erdgeschoss im Vergleich zu
den oberen Geschossen zurückspringt, so dass die effektiv nutzbare Breite deutlich
größer ist.
Im aufgrund von Gebäudevor- und –rücksprüngen
etwas aufgeweiteten Parzellenbereich vor den Häusern Münsterstraße 5 bis 10
entsteht eine kleine Platzsituation, die auch durch die Gestaltung zumindest
andeutungsweise betont werden könnte.
Hierdurch ergeben sich zwei Herangehensweisen
zur Trassierung der Straße.
Variantenbetrachtung
Während Variante 1 eine logische Fortführung der Linienführung
aus dem ersten Teilabschnitt ist, mit durchgehend gleicher Breite der
Mittelgasse und einem möglichst geradlinigen dynamischen Verlauf, orientiert
sich Variante 2 mehr an den Besonderheiten der Gebäudeversprünge.
Die Überleitung über die Emsstraße ist der in
Variante 1 gleich. Die geradlinige Überführung des taktilen Leitsystems über
die Emsstraße findet sich ebenso wieder wie die Breite der Mittelgasse (etwa
3,50 m). Vor Haus Nr. 7 trennen sich die Linienführungen der Varianten.
Während Variante 1 bei gleichbleibender Breite der Mittelgasse mit zwei
leichten Knicken die Anpassung der Linienführung an den versetzten
Fassadenverlauf aufnimmt, wird bei Variante 2 die Richtungsänderung durch das
Anordnen eines deutlichen Versatzes vorgenommen (etwa 45°). Hierbei ändert sich
auch die Breit der Mittelgasse. Im Verlauf des Versatzes erweitert sie sich um
etwa 1 m und im Anschluss daran wird sie um etwa 25 cm schmaler
ausgeführt als im Anfangsbereich.
Durch die in Variante 2 markantere
Linienführung wird ein möglche Platzsituation betont, an dessen
gegenüberliegenden Ecken (vor Haus 10 und vor Haus 5) etwa gleich große Flächen
für z. B. gastronomische Nutzung entstehen. Vor Haus Nr. 10 bestehen heute
Sondernutzungsrechte, die durch beide Varianten beeinträchtigt werden (zugelassen
aktuell 40 m²; möglich nach Ausbau ohne Ausweitung auf Nachbarfronten ca.
30 m²). Bei Haus Nr. 1 besteht aktuell ebenfalls ein Sondernutzungsrecht
mit einer Nutzung von 22,5 m². Dieses kann in beiden Varianten unverändert
bestehen bleiben. In Variante 2 ist hier durch die Reduzierung der Breite der
Mittelgasse ein größerer Abstand der wasserführenden Rinne zur Außengastronomie
vorgesehen.
Für beide Varianten gilt, dass die Fläche
durchgehend die gleiche Oberflächenstruktur erhalten wird, wobei die
Steinformate für die Mittelzone und die Seitenbereiche sich –wie bereits im 1.
Bauabschnitt umgesetzt- unterscheiden. Die Mittelzone erhält eine Pflasterung
in drei verschiedenen Steinformaten (16/32cm, 24/24 cm, 34/36 cm), während
für die Seitenbereiche lediglich ein Format verwendet wird (24/36 cm).
Für den Knotenpunktbereich Münsterstraße/
Emsstraße soll keine Umgestaltung im Materialbereich vorgenommen werden, um hier
Raum für etwaige Veränderungen im Zuge einer späteren Umgestaltung der
Emsstraße als Hauptachse zu lassen. Lediglich die taktile Rinne soll als gestalterische
Verbindung der „historischen Meile“ die Emsstraße kreuzen.
Die Entwurfsplanung beider Varianten ist im
Gestaltungsbeirat am 27.10.2016 beraten worden.
Als Empfehlung hat man sich eindeutig für die
Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen. Die Begründung lag hier vorwiegend in
dem Ziel, dass eine historische Straße möglichst einen Linienverlauf nimmt, der
sich aus dem vorhandenen Straßenraum ergibt. Dieser ist mit der Variante 1
gegeben. Eine zusätzliche Platzsituation sollte nicht in der Straße
herausgearbeitet werden, da möglichst die tatsächlichen Plätze wie u.a. Marktplatz
und Borneplatz eine besondere Bedeutung erfahren sollten.
B. Ausstattung/
Grün
In beiden
beiliegenden Planungen werden Standortvorschläge für Sitzgelegenheiten und/
oder Bäume unterbreitet. Welche Standorte bei der Umsetzung des Projektes Berücksichtigung
finden sollen, soll im Zuge der Offenlage erörtert und im Anschluss festgelegt
werden. In welcher Form Baumstandorte eventuell in der Kombination mit Bänken
ausgestaltet werden wird in Abstimmung mit den Gestaltungsregeln (Rahmenplan
Innenstadt, Teilprojekt C1) zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Entscheidend
für die Wahl von Baumstandorten ist hier die Blickbeziehung entlang der
„historischen Meile“ in Kombination mit den Fassaden der dort vorhandenen
Baudenkmale.
Der einzige
vorgeschlagene Baumstandort befindet sich in Variante 2 vor Münsterstraße 5.
Er dient der Betonung der Platzsituation und zur Verdeutlichung des Versatzes
im Bereich der Mittelgasse. Hier wird der Blick von der Emsstraße Richtung
Marktplatz nicht beeinträchtigt und auch die Fassaden der Baudenkmale
(Marktplatz 12/13 und Münsterstraße 2b) werden nicht verstellt.
Aufgrund der
Beeinträchtigung von Sichtverbindungen wird das Entfernen des aktuell vorhandenen
Baumes im Eckbereich Emsstraße 19/ Münsterstraße 12 empfohlen. Bei einer
etwaigen späteren Umgestaltung der Emsstraße kann dann eventuell ein neuer
Baumstandort gefunden werden.
Als mögliche
Bankstandorte werden in Variante 2 neben den beiden bereits bestehenden im
Eckbereich Emsstraße 19/ Münsterstraße 12 und vor Münsterstraße 1a zwei weitere
Standorte vor Münsterstraße 11 und 5 vorgeschlagen. Vor Münsterstraße 5 ist ein
Zusammenspiel zwischen Baum und Bank vorstellbar. In Variante 1 ist der
Standort vor Münsterstraße 5 nicht umsetzbar.
Weitere Ausstattungsgegenstände
wie z. B. Abfallbehälter und mögliche Info-Stelen für die historische Meile
werden ebenfalls im Bereich des Projektes C1 festgelegt. Gleiches gilt für die
Fabrikate der Sitzbänke.
C. Beleuchtung
Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich
im Teilprojekt C8 „Beleuchgtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt
angelegt. Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße im Emsstraße bis Marktplatz
wird aus diesem Grunde keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung
vorgenommen. Die vorhandene Beleuchtung bleibt bestehen bzw. geringügig im
Standort angepasst und wird nach Abschluss der Planungen im Projekt C8
entsprechend den dort erarbeiteten Vorgaben angepasst.
4. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der
Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den
Herstellungsmerkmalen zu geben.
5. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau der Münsterstraße von Emsstraße
bis Marktplatz ist im Frühjar/ Sommer 2018 vorgesehen.
Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt im
Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006) vorgesehen. Die vorgesehenen
Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 € angesetzt.
Der hier zur Offenlage vorgesehene Abschnitt der Münsterstraße von
Emsstraße bis Marktplatz wiederum ist hiervon ein Teilabschnitt. Die Kosten für
diesen Teilabschnitt waren bislang mit 229.000 € angesetzt worden.
Die aktuelle Kostenschätzung, die die aktuelle Preisentwicklung und die
Erfahrungswerte aus dem 1. Abschnitt der Münsterstraße berücksichtigt, beläuft
sich auf 300.000 €.
Die geschätzten Mehrkosten können in den laufenden Projekten des
Rahmenplanes aufgefangen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Variante 1
Anlage 2: Lageplan Variante 2