Betreff
"Historische Meile" (C6) - 2.Bauabschnitt: Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz (5943-006 bis 5043-0065)
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
373/16
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

1.      Planungsanlass:

Die Neugestaltung der Münsterstraße ist Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmenplan Innenstadt – insbesondere Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben im Jahr 2015 öffentliche Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung zu Ergebnissen geführt, die auch bereits in der Ausbauplanung zum ersten Abschnitt der „Historischen Meile“ von Münstermauer bis Emsstraße berücksichtigt wurden. Für weitere Informationen hierzu wird auf die vorhergehenden Vorlagen zu diesem Thema verwiesen (insbesondere Vorlagen 374/15, 444/15 und 107/16).

 

2.      Planungsgrundlagen:

Neben den offensichtlichen und gerade neu entstehenden Gebäudestrukturen und deren Höhenlage sind bei der Ausbauplanung auch die unterirdisch vorhandenen Leitungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für die Ausgestaltung der Seitenräume (z. B. mit Bäumen) Sondernutzungen durch anliegende Geschäfte (z. B. Cafés, Gaststätten, Auslagen), Vordächer und Markisen von hoher Bedeutung.

Da es ein einheitliches Erscheinungsbild im Bereich der Gestaltungselemente (Sitzbänke, Abfallbehälter, Fahrradständer) für den gesamten Innenstadtbereich geben soll, werden diese in dieser Planung nicht gesondert festgelegt. Hier gelten die im Projekt C1 beschlossenen Typen.

3.      Entwurfsplanung:

A.       Querschnitt/ Materialität

Der Querschnitt und auch die Materialität folgen den beschlossenen Gestaltungszielsetzungen für die Innenstadt sowie der Ausführungsplanung des 1. Bauabschnitts der Münsterstraße.

Wie bereits im ersten Abschnitt der Baumaßnahme wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine Mittelzone und Randzonen ermöglicht. Ein Gestaltungselement, das auch eine straßenbautechnische Funktion übernimmt ist eine beidseitige „Rinne“. Die Höhenlage der angrenzenden Gebäudezugänge legt nahe, eine Entwässerung im östlichen Bereich der Parzelle zu platzieren. Die auf der anderen Seite angeordnete „Rinne“ übernimmt –wie bereits im ersten Bauabschnitt- die Funktion des taktilen Leitsystems.

Während die Mittelzone dem Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich der Randzonen für Außengastronomie, Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt von Personen genutzt werden.

Die Breite der Mittelzone ist im Ausbauentwurf mit etwa 3,50 m inclusive der beidseitigen „Rinnen“ vorgesehen. Dieses Maß ist in Anlehnung an eine notwendige Fahrspur für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge im Bereich dieser Umfeldnutzung gewählt worden. Die Seitenbereiche sind mit Breiten von in der Regel etwa 3 m geplant. Teilweise wird lediglich ein Abstand von 1,50 m zum Gebäude eingehalten, wobei in diesen Bereichen das Erdgeschoss im Vergleich zu den oberen Geschossen zurückspringt, so dass die effektiv nutzbare Breite deutlich größer ist.

Im aufgrund von Gebäudevor- und –rücksprüngen etwas aufgeweiteten Parzellenbereich vor den Häusern Münsterstraße 5 bis 10 entsteht eine kleine Platzsituation, die auch durch die Gestaltung zumindest andeutungsweise betont werden könnte.

Hierdurch ergeben sich zwei Herangehensweisen zur Trassierung der Straße.

Variantenbetrachtung

Während Variante 1  eine logische Fortführung der Linienführung aus dem ersten Teilabschnitt ist, mit durchgehend gleicher Breite der Mittelgasse und einem möglichst geradlinigen dynamischen Verlauf, orientiert sich Variante 2 mehr an den Besonderheiten der Gebäudeversprünge.

Die Überleitung über die Emsstraße ist der in Variante 1 gleich. Die geradlinige Überführung des taktilen Leitsystems über die Emsstraße findet sich ebenso wieder wie die Breite der Mittelgasse (etwa 3,50 m). Vor Haus Nr. 7 trennen sich die Linienführungen der Varianten. Während Variante 1 bei gleichbleibender Breite der Mittelgasse mit zwei leichten Knicken die Anpassung der Linienführung an den versetzten Fassadenverlauf aufnimmt, wird bei Variante 2 die Richtungsänderung durch das Anordnen eines deutlichen Versatzes vorgenommen (etwa 45°). Hierbei ändert sich auch die Breit der Mittelgasse. Im Verlauf des Versatzes erweitert sie sich um etwa 1 m und im Anschluss daran wird sie um etwa 25 cm schmaler ausgeführt als im Anfangsbereich.

Durch die in Variante 2 markantere Linienführung wird ein möglche Platzsituation betont, an dessen gegenüberliegenden Ecken (vor Haus 10 und vor Haus 5) etwa gleich große Flächen für z. B. gastronomische Nutzung entstehen. Vor Haus Nr. 10 bestehen heute Sondernutzungsrechte, die durch beide Varianten beeinträchtigt werden (zugelassen aktuell 40 m²; möglich nach Ausbau ohne Ausweitung auf Nachbarfronten ca. 30 m²). Bei Haus Nr. 1 besteht aktuell ebenfalls ein Sondernutzungsrecht mit einer Nutzung von 22,5 m². Dieses kann in beiden Varianten unverändert bestehen bleiben. In Variante 2 ist hier durch die Reduzierung der Breite der Mittelgasse ein größerer Abstand der wasserführenden Rinne zur Außengastronomie vorgesehen.

Für beide Varianten gilt, dass die Fläche durchgehend die gleiche Oberflächenstruktur erhalten wird, wobei die Steinformate für die Mittelzone und die Seitenbereiche sich –wie bereits im 1. Bauabschnitt umgesetzt- unterscheiden. Die Mittelzone erhält eine Pflasterung in drei verschiedenen Steinformaten (16/32cm, 24/24 cm, 34/36 cm), während für die Seitenbereiche lediglich ein Format verwendet wird (24/36 cm).

Für den Knotenpunktbereich Münsterstraße/ Emsstraße soll keine Umgestaltung im Materialbereich vorgenommen werden, um hier Raum für etwaige Veränderungen im Zuge einer späteren Umgestaltung der Emsstraße als Hauptachse zu lassen. Lediglich die taktile Rinne soll als gestalterische Verbindung der „historischen Meile“ die Emsstraße kreuzen.

Die Entwurfsplanung beider Varianten ist im Gestaltungsbeirat am 27.10.2016 beraten worden.

Als Empfehlung hat man sich eindeutig für die Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen. Die Begründung lag hier vorwiegend in dem Ziel, dass eine historische Straße möglichst einen Linienverlauf nimmt, der sich aus dem vorhandenen Straßenraum ergibt. Dieser ist mit der Variante 1 gegeben. Eine zusätzliche Platzsituation sollte nicht in der Straße herausgearbeitet werden, da möglichst die tatsächlichen Plätze wie u.a. Marktplatz und Borneplatz eine besondere Bedeutung erfahren sollten.

 

B.       Ausstattung/ Grün

In beiden beiliegenden Planungen werden Standortvorschläge für Sitzgelegenheiten und/ oder Bäume unterbreitet. Welche Standorte bei der Umsetzung des Projektes Berücksichtigung finden sollen, soll im Zuge der Offenlage erörtert und im Anschluss festgelegt werden. In welcher Form Baumstandorte eventuell in der Kombination mit Bänken ausgestaltet werden wird in Abstimmung mit den Gestaltungsregeln (Rahmenplan Innenstadt, Teilprojekt C1) zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Entscheidend für die Wahl von Baumstandorten ist hier die Blickbeziehung entlang der „historischen Meile“ in Kombination mit den Fassaden der dort vorhandenen Baudenkmale.

Der einzige vorgeschlagene Baumstandort befindet sich in Variante 2 vor Münsterstraße 5. Er dient der Betonung der Platzsituation und zur Verdeutlichung des Versatzes im Bereich der Mittelgasse. Hier wird der Blick von der Emsstraße Richtung Marktplatz nicht beeinträchtigt und auch die Fassaden der Baudenkmale (Marktplatz 12/13 und Münsterstraße 2b) werden nicht verstellt.

Aufgrund der Beeinträchtigung von Sichtverbindungen wird das Entfernen des aktuell vorhandenen Baumes im Eckbereich Emsstraße 19/ Münsterstraße 12 empfohlen. Bei einer etwaigen späteren Umgestaltung der Emsstraße kann dann eventuell ein neuer Baumstandort gefunden werden.

Als mögliche Bankstandorte werden in Variante 2 neben den beiden bereits bestehenden im Eckbereich Emsstraße 19/ Münsterstraße 12 und vor Münsterstraße 1a zwei weitere Standorte vor Münsterstraße 11 und 5 vorgeschlagen. Vor Münsterstraße 5 ist ein Zusammenspiel zwischen Baum und Bank vorstellbar. In Variante 1 ist der Standort vor Münsterstraße 5 nicht umsetzbar.

Weitere Ausstattungsgegenstände wie z. B. Abfallbehälter und mögliche Info-Stelen für die historische Meile werden ebenfalls im Bereich des Projektes C1 festgelegt. Gleiches gilt für die Fabrikate der Sitzbänke.

C.      Beleuchtung

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchgtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt. Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße im Emsstraße bis Marktplatz wird aus diesem Grunde keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung vorgenommen. Die vorhandene Beleuchtung bleibt bestehen bzw. geringügig im Standort angepasst und wird nach Abschluss der Planungen im Projekt C8 entsprechend den dort erarbeiteten Vorgaben angepasst.

 

4.      Bürgerbeteiligung:

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

5.      Ausbauzeitpunkt:

Der Ausbau der Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz ist im Frühjar/ Sommer 2018 vorgesehen.

 

6.      Projektkosten:

Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006) vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 € angesetzt.

Der hier zur Offenlage vorgesehene Abschnitt der Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz wiederum ist hiervon ein Teilabschnitt. Die Kosten für diesen Teilabschnitt waren bislang mit 229.000 € angesetzt worden.

Die aktuelle Kostenschätzung, die die aktuelle Preisentwicklung und die Erfahrungswerte aus dem 1. Abschnitt der Münsterstraße berücksichtigt, beläuft sich auf 300.000 €.

Die geschätzten Mehrkosten können in den laufenden Projekten des Rahmenplanes aufgefangen werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Variante 1

Anlage 2: Lageplan Variante 2