Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2017 - 2020, Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
375/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2016 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2020 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2017 ‑ 2020.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2017 weist einen Überschuss von 179 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2018 – 2020 wird mit einem Überschuss geplant.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 108,244 Mio. Euro bis zum Ende 2017 gerechnet. Das sind 31,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 


A)    Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Soziales im Ergebnisplan folgende Änderungen:

 

Produktgruppe 220 – Leistungen zur Grundversorgung

 

Aufwendungen

Die Kalkulation der Transferaufwendungen für den städtischen Anteil an den kommunalen Kosten des SGB II ist aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen im letzten Jahr äußerst schwierig. Auf der einen Seite sollen die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (KdU) vollständig vom Bund erstattet werden und die gute, an Vollbeschäftigung grenzende, wirtschaftliche Situation sollte zu einem deutlichen Rückgang der Leistungsempfänger nach dem SGB II führen. Auf der anderen Seite sind die Aussagen des Bundes noch nicht endgültig in geltendes Recht umgesetzt und es verbleiben Risiken, ob die Entlastungen im angekündigten Umfang bei den Kommunen ankommen. Zudem können die guten wirtschaftlichen Voraussetzungen vom Kreis Steinfurt nicht im gewünschten Umfang in sinkende Fallzahlen umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Härtefallregelung trägt die Stadt Rheine rund 25,5 % der kommunalen KdU, die unter Zugrundelegung der aktuellen Planzahlen des Kreises Steinfurt zu unten aufgeführten Ansätzen bei der Stadt Rheine führen.

Die Härtefallregelung sieht einen Ausgleich für Kommunen vor, die aufgrund erheblicher struktureller Unterschiede gegenüber dem Kreisgebiet um mehr als 15 % höhere Aufwendungen haben, als wenn die SGB II-Gesamtkosten vollständig über die Kreisumlage finanziert wären. Die Städte Steinfurt und Rheine haben gegen die Festsetzung der Kostenbeteiligung ab dem Jahr 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Münster eingelegt, welches nun aktuell mitgeteilt hat, dass es „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Härteausgleichs“ hat. Sofern es zu einer, vom Gericht angedachten, Härtefallregelung in Höhe von 10 % kommt, würde sich dies für die Stadt Rheine mit rund 320.000 Euro pro Jahr positiv auswirken (für den Zeitraum 2012 - 2016 insgesamt ca. 1.450.000 Euro). Diese Werte sind in der unten stehenden Tabelle noch nicht berücksichtigt.

 

Transferaufwendungen

 

2017

2018

2019

2020

Anteil der Stadt Rheine an den

alt

2.736.000

2.450.000

3.681.000

3.755.000

kommunalen Kosten des SGB II

neu

3.825.000

3.825.000

4.141.200

4.143.750

Differenz

 

1.089.000

1.375.000

460.200

388.750

 

Die Bundesregierung plant das Unterhaltsvorschussgesetz zum 01.01.2017 umfassend zu ändern, was nach ersten Berechnungen zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Fallzahlen führen könnte. Belastbare Zahlen zum zusätzlichen Finanz- und Personalbedarf liegen noch nicht vor und werden voraussichtlich zur Beratung über die Ergebnisse der Fachausschuss­beratungen im Haupt- und Finanzausschuss nachgeliefert.

 


II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Soziales im Investitionsplan keine Änderungen.

 

 

B)    Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 wurden von jedem Fach-/Sonderbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Soziales sind das die Produktgruppe 220 – Leistungen zur Grundversorgung.

Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u. ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.