Betreff
Wohnbedarf der stationären Betreuung von Menschen mit hohem Förderbedarf
Vorlage
380/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema

„Wohnbedarf der stationären Betreuung von Menschen mit hohem Hilfebedarf“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Verein „Leben und Wohnen e.V.“, der sich viele Jahre in der Behindertenarbeit engagiert, hat Anfang dieses Jahres in einer Eltern-/Angehörigen-versammlung (offen auch für Nichtmitglieder) festgestellt, dass für Menschen mit Behinderung, die einen hohen Förder- und Betreuungsbedarf haben, keine stationären Wohnheimplätze zur Verfügung stehen. Die Eltern/Angehörigen machen sich große Sorgen um die zukünftige Versorgung und Betreuung ihrer erwachsenen und noch nicht volljährigen Söhne und Töchter, die aufgrund ihrer erheblichen Einschränkungen einen hohen Förder- und Hilfebedarf haben. Nach Aussagen der Angehörigen ist diese besondere Form einer bedarfsgerechten und sicheren Versorgung nur stationär in einem Wohnheim möglich.

 

Im gleichen Zeitraum haben die Angehörigen dann Anträge auf Feststellung eines Hilfeplanverfahrens beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (nachfolgend LWL genannt) - Abteilung Behindertenhilfe - gestellt, der als Kosten- und Feststellungsträger für die Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII – SGB XII) zuständig ist.

 

Stationärer Hilfebedarf im Rahmen eines durchgeführten Hilfeplanverfahrens von 18 Menschen überwiegend aus Rheine und Neuenkirchen lt. LWL:

·         5 „Fälle“ Bedarf in 5-8 Jahren (Minderjährige)

·         3 „Fälle“ /Personen wurden stationär aufgenommen

·         1 „Fall“ Bedarf konnte noch nicht geklärt werden

·         2 „Fälle“ intensiv ambulantes Wohnen anerkannt

·         7 „Fälle“ stationärer Bedarf anerkannt

           

Die Angehörigen erwarten vom LWL eine verlässliche, zukunftsorientierte Planung, die auch weiterhin stationäre Wohnheimplätze vor Ort sichert.

 

Hintergrund:

Das Wohnen für Menschen mit Behinderungen, eingeteilt in stationäres und ambulantes Wohnen, liegt in der Planungs- und Entscheidungshoheit des LWL. Die Wohnangebote sollen vornehmlich im ambulanten Bereich entstehen, stationäre Wohnheimplätze sind in den letzten Jahren in der Stadt Rheine nicht mehr entstanden.

Es ist seitens des LWL politisch gewollt, keinen weiteren Ausbau von stationären Wohnheimplätzen in Westfalen-Lippe zu genehmigen. Es wird höchstens der stationäre Abbau (bei Verlagerungsmaßnahmen großer Träger) „ausgebremst“, so der LWL, der großen Trägern erlauben wollte, ihren Überhang an stationären Wohnheimplätzen im Kreis Steinfurt dezentral „abzubauen“, indem die Träger sich im Kreis ansiedeln. Innerhalb des Kreises Steinfurt haben sich die Träger/Anbieter (20 Leistungsanbieter), der Kreis und der LWL vor ca. 4 Jahren darauf verständigt, keine Verlagerung von stationären Plätzen von außen in den Kreis Steinfurt zu vereinbaren, sondern über die Weiterentwicklung über „Neue Wohnformen“, also über ambulante Hausgemeinschaften voran zu bringen. Hierzu gab es umfangreiche Absprachen, die auch das Wohnen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine betreffen. Dazu wurde von den Akteuren LWL, Kooperationspartner Kreis Steinfurt und der im Kreis tätigen Leistungsanbieter eine Vereinbarung mit dem Titel „ Geschäftsordnung der Projektgruppe „Handlungskonzept“ der Regionalplanungskonferenz für den Kreis Steinfurt (nachfolgend: “Projektgruppe“) getroffen, eine Art Moratorium, das bis 30.06.2017 befristet ist.

Die im Kreis Steinfurt vertretenden 20 Leistungsanbieter haben mit dem LWL eine effektive Bedarfsplanung, eine wirkungsvolle Vernetzung der örtlichen Leistungsanbieter und eine geeignete Einbeziehung der Sozialleistungsträger vereinbart. Zu den Aufgaben und Zielen der Projektgruppe gehören u.a.:

  • Die Abstimmung von Überlegungen und Planungen zur Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen mit Bezug zur Eingliederungshilfe Wohnen für Menschen mit geistigen/körperlichen Behinderungen.
  • Zu einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung des Kreises Steinfurt mit Angeboten der Eingliederungshilfe Wohnen unter den Gesichtspunkten Inklusion, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beizutragen.
  • U.a. gibt es auch eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der stationären Wohnangebote.

 

Der Verein „Leben und Wohnen“ sowie die Angehörigen, die weiterhin Wohnheimplätze für ihre erwachsenen und/oder noch nicht volljährigen Kinder suchen, die Vertreter/innen der Wohn(heim)träger in der Stadt Rheine sowie Vertreterinnen des LWL haben sich im April 2016 unter der Moderation der Stadtverwaltung, Fachbereich 2, offene Behindertenhilfe, zu einem 1. Runden Tisch „Wohnen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine“ getroffen; dabei sind Ausgangslagen, Positionen der Leistungsanbieter und Bestimmungen wie z.B. das Moratorium angesprochen worden. Diese Veranstaltung bot für die Angehörigen erste Informationen zu den Rahmenbedingungen zur „ Eingliederungshilfe Wohnen“ und die derzeitigen Schwierigkeiten der Leistungsanbieter, kostendeckende Finanzierungen für Alternativformen zum bisherigen stationären Wohnen zu entwickeln.

 

Die Teilnehmer/innen des Runden Tisches einigten sich zunächst in einer weiteren, jedoch kleinen Arbeitsgruppe (bestehend aus den Wohnheimträgern der AWO, des Caritasverbandes Rheine, Ambulant Betreutes Wohnen des CBF Wohnen, Elternsprecher, Verein Leben und Wohnen) unter der Moderation des FB 2, Koordinierungsstelle Behindertenarbeit auf nächste Arbeitsschritte, die eigenverantwortlich von jedem Träger erledigt werden müssen. Die Ergebnisse sollen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und am 24.11.2016 in die Arbeitsgruppe eingebracht werden.

 

Ein großer Runder Tisch “Wohnen für Menschen mit Behinderung“ soll erst dann stattfinden, wenn geeignete Aussagen zum stationären Wohnen getroffen werden können.