Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema
„Wohnbedarf der
stationären Betreuung von Menschen mit hohem Hilfebedarf“ zur Kenntnis.
Begründung:
Der Verein „Leben
und Wohnen e.V.“, der sich viele Jahre in der Behindertenarbeit engagiert, hat
Anfang dieses Jahres in einer Eltern-/Angehörigen-versammlung (offen auch für
Nichtmitglieder) festgestellt, dass für Menschen mit Behinderung, die einen
hohen Förder- und Betreuungsbedarf haben, keine stationären Wohnheimplätze zur
Verfügung stehen. Die Eltern/Angehörigen machen sich große Sorgen um die
zukünftige Versorgung und Betreuung ihrer erwachsenen und noch nicht volljährigen
Söhne und Töchter, die aufgrund ihrer erheblichen Einschränkungen einen hohen
Förder- und Hilfebedarf haben. Nach Aussagen der Angehörigen ist diese besondere
Form einer bedarfsgerechten und sicheren Versorgung nur stationär in einem
Wohnheim möglich.
Im gleichen Zeitraum
haben die Angehörigen dann Anträge auf Feststellung eines Hilfeplanverfahrens
beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (nachfolgend LWL genannt) - Abteilung
Behindertenhilfe - gestellt, der als Kosten- und Feststellungsträger für die
Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII – SGB XII) zuständig ist.
Stationärer Hilfebedarf
im Rahmen eines durchgeführten Hilfeplanverfahrens von 18 Menschen überwiegend
aus Rheine und Neuenkirchen lt. LWL:
·
5 „Fälle“
Bedarf in 5-8 Jahren (Minderjährige)
·
3 „Fälle“
/Personen wurden stationär aufgenommen
·
1 „Fall“
Bedarf konnte noch nicht geklärt werden
·
2 „Fälle“
intensiv ambulantes Wohnen anerkannt
·
7 „Fälle“
stationärer Bedarf anerkannt
Die Angehörigen
erwarten vom LWL eine verlässliche, zukunftsorientierte Planung, die auch
weiterhin stationäre Wohnheimplätze vor Ort sichert.
Hintergrund:
Das Wohnen für
Menschen mit Behinderungen, eingeteilt in stationäres und ambulantes Wohnen,
liegt in der Planungs- und Entscheidungshoheit des LWL. Die Wohnangebote sollen
vornehmlich im ambulanten Bereich entstehen, stationäre Wohnheimplätze sind in
den letzten Jahren in der Stadt Rheine nicht mehr entstanden.
Es ist seitens des
LWL politisch gewollt, keinen weiteren Ausbau von stationären Wohnheimplätzen in
Westfalen-Lippe zu genehmigen. Es wird höchstens der stationäre Abbau (bei
Verlagerungsmaßnahmen großer Träger) „ausgebremst“, so der LWL, der großen
Trägern erlauben wollte, ihren Überhang an stationären Wohnheimplätzen im Kreis
Steinfurt dezentral „abzubauen“, indem die Träger sich im Kreis ansiedeln.
Innerhalb des Kreises Steinfurt haben sich die Träger/Anbieter (20
Leistungsanbieter), der Kreis und der LWL vor ca. 4 Jahren darauf verständigt,
keine Verlagerung von stationären Plätzen von außen in den Kreis Steinfurt zu
vereinbaren, sondern über die Weiterentwicklung über „Neue Wohnformen“, also
über ambulante Hausgemeinschaften voran zu bringen. Hierzu gab es umfangreiche
Absprachen, die auch das Wohnen für Menschen mit Behinderung in der Stadt
Rheine betreffen. Dazu wurde von den Akteuren LWL, Kooperationspartner Kreis
Steinfurt und der im Kreis tätigen Leistungsanbieter eine Vereinbarung mit dem
Titel „ Geschäftsordnung der Projektgruppe „Handlungskonzept“ der
Regionalplanungskonferenz für den Kreis Steinfurt (nachfolgend: “Projektgruppe“)
getroffen, eine Art Moratorium, das bis 30.06.2017 befristet ist.
Die im Kreis
Steinfurt vertretenden 20 Leistungsanbieter haben mit dem LWL eine effektive
Bedarfsplanung, eine wirkungsvolle Vernetzung der örtlichen Leistungsanbieter
und eine geeignete Einbeziehung der Sozialleistungsträger vereinbart. Zu den
Aufgaben und Zielen der Projektgruppe gehören u.a.:
- Die Abstimmung von Überlegungen und
Planungen zur Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen mit Bezug zur
Eingliederungshilfe Wohnen für Menschen mit geistigen/körperlichen
Behinderungen.
- Zu einer angemessenen Versorgung der
Bevölkerung des Kreises Steinfurt mit Angeboten der Eingliederungshilfe
Wohnen unter den Gesichtspunkten Inklusion, Bedarfsgerechtigkeit und
Wirtschaftlichkeit innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen
beizutragen.
- U.a. gibt es auch eine Arbeitsgruppe zur
Weiterentwicklung der stationären Wohnangebote.
Der Verein „Leben
und Wohnen“ sowie die Angehörigen, die weiterhin Wohnheimplätze für ihre
erwachsenen und/oder noch nicht volljährigen Kinder suchen, die Vertreter/innen
der Wohn(heim)träger in der Stadt Rheine sowie Vertreterinnen des LWL haben
sich im April 2016 unter der Moderation der Stadtverwaltung, Fachbereich 2,
offene Behindertenhilfe, zu einem 1. Runden Tisch „Wohnen für Menschen mit Behinderung
in der Stadt Rheine“ getroffen; dabei sind Ausgangslagen, Positionen der
Leistungsanbieter und Bestimmungen wie z.B. das Moratorium angesprochen worden.
Diese Veranstaltung bot für die Angehörigen erste Informationen zu den
Rahmenbedingungen zur „ Eingliederungshilfe Wohnen“ und die derzeitigen
Schwierigkeiten der Leistungsanbieter, kostendeckende Finanzierungen für Alternativformen
zum bisherigen stationären Wohnen zu entwickeln.
Die Teilnehmer/innen
des Runden Tisches einigten sich zunächst in einer weiteren, jedoch kleinen
Arbeitsgruppe (bestehend aus den Wohnheimträgern der AWO, des Caritasverbandes
Rheine, Ambulant Betreutes Wohnen des CBF Wohnen, Elternsprecher, Verein Leben
und Wohnen) unter der Moderation des FB 2, Koordinierungsstelle Behindertenarbeit
auf nächste Arbeitsschritte, die eigenverantwortlich von jedem Träger erledigt
werden müssen. Die Ergebnisse sollen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und am
24.11.2016 in die Arbeitsgruppe eingebracht werden.
Ein großer Runder
Tisch “Wohnen für Menschen mit Behinderung“ soll erst dann stattfinden, wenn
geeignete Aussagen zum stationären Wohnen getroffen werden können.