Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Rat der
Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2017 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2020 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2017 – 2020.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2017 weist einen Überschuss von 179 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2018 – 2020 wird mit einem Überschuss geplant.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 108,244 Mio. Euro bis zum Ende 2017 gerechnet. Das sind 31,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 138.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 32
Erträge
Die Erträge im Bereich der Verwarn- und Bußgelder bei der Verkehrsüberwachung werden aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte angepasst.
Verwarn- und Bußgelder Verkehrsüberwachung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
alt |
432.000 |
432.000 |
432.000 |
432.000 |
|
neu |
600.000 |
600.000 |
600.000 |
600.000 |
Differenz |
|
168.000 |
168.000 |
168.000 |
168.000 |
Aufwendungen
Die Aufwendungen für die Geschwindigkeitsüberwachung von 191 TEUR setzen sich zusammen aus den Aufwendungen für die Bildaufbereitung in Höhe von 187 TEUR sowie den Aufwendungen für den Betrieb des Fahrzeugs (Treibstoff, Strom, Garagenmiete) und der technischen Anlagen (Strom) in Höhe von zusammen 4 TEUR. Die Aufwendungen für die Bildaufbereitung können aufgrund des derzeitigen Vertrages für 2017 um 20 TEUR gesenkt werden. Für die Jahre 2018 ff muss ein neuer Vertrag ausgeschrieben werden. Daher können die Ansätze für die Jahre 2018 ff noch nicht angepasst werden.
Geschwindigkeitsüberwachung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
alt |
191.000 |
191.000 |
191.000 |
191.000 |
|
neu |
171.000 |
191.000 |
191.000 |
191.000 |
Differenz |
|
20.000 |
0 |
0 |
0 |
Produktgruppe 33
Erträge
Der Kreis Steinfurt erstattet aufgrund des bestehenden Rettungsdienstvertrages rückwirkend die durch Krankheitsvertretung (Aushilfen im Rettungsdienst) entstandenen Personalkosten. Die Personalkosten für den/die dafür 2017 einzustellenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin (siehe unten) werden somit mit der Rettungsdienst-Betriebskostenabrechnung 2017 im Haushaltsjahr 2018 erstattet u.s.w..
Kostenerstattung Rettungsdienst durch den Kreis
Steinfurt |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
alt |
2.407.000 |
2.437.000 |
2.467.000 |
2.497.000 |
|
neu |
2.407.000 |
2.487.000 |
2.517.000 |
2.567.000 |
Differenz |
|
0 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Aufwendungen
Der Kreis Steinfurt erstattet aufgrund des bestehenden Rettungsdienstvertrages die Personalkosten der Aushilfen für Langzeiterkrankte im Rettungsdienst. Zusammengerechnet besteht so für krankheitsbedingte Ausfallzeiten in den vergangenen zwei Jahren für 3,5 Jahre ein Anspruch auf eine Refinanzierung entsprechender Aushilfen. Hierfür soll ein/eine zusätzliche/r Mitarbeiter/in eingestellt werden. Nach Ablauf dieser 3,5 Jahre kann dann eine Nachbesetzung einer aus Altersgründen freiwerdende Stelle mit diesem/dieser Mitarbeiter/in im Jahre 2020 vorgenommen werden. Die Erstattung der Personalkosten erfolgt zeitversetzt, siehe oben.
Personalkosten Aushilfe im Rettungsdienst |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
25.000 |
Differenz |
|
50.000 |
50.000 |
50.000 |
25.000 |
Anlagen: