Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Teilprojekt C 1 - Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone (5943-001)
Vorlage
382/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den vorgelegten Gestaltungskatalog für die Fußgän-gerzone des Büros Brandenfels landscape + environment, Münster, als Ergebnis des Teilprojektes C 1 im Rahmenplan Innenstadt zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass die Festlegungen des Kataloges Vorgabe für alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen im Bereich der Fußgängerzone der Innenstadt hinsichtlich der Gestaltung in den Bereichen Ausstattung, Oberflächen und Vegetation sein sollen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen zukünftigen Planungen und Maßnah-men im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt die Vorgaben und Festle-gungen dieses Gestaltungskataloges zugrunde zu legen.

 


Begründung:

 

 

1.0 Planungsanlass und Aufgabenstellung

Die Entwicklung eines Gestaltungskataloges für die Fußgängerzone ist als Teil-projekt C 1 Bestandteil des Rahmenplanes Innenstadt. Der Aufgabenstellung liegen folgende Überlegungen zugrunde:

 

Aufbauend auf den Zielvorstellungen des Rahmenplanes wurde im September 2015 ein Workshop zu den Stärken und Schwächen und den daraus resultie-renden Gestaltungszielen für die Fußgängerzone durchgeführt und ausgewertet.

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung vom 22.10.2015 (Vor-lage 374/15) diese Ergebnisse zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass bei dem Teilprojekt C 1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ die heraus­gearbeiteten, folgend aufgeführten 4 Leitthemen die Leitlinie für die zukünftige gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone bilden sollen:

 

          1.) Historisches Erbe / Identität

          2.) Potentiale der Ems für die Innenstadt nutzen

          3.) Gestaltqualität / Einheitliche, ruhige Gestaltung

          4.) Gebrauchsqualität für die Nutzer optimieren

 

Es wurde festgelegt, dass auf dieser Basis unter Berücksichtigung der weiterge­henden Diskussionen innerhalb der parallel anlaufenden Teilprojekte – u. a. C 6 Informations- und Ausstattungskonzept zur Historischen Meile oder C 8 Licht-raum- und Beleuchtungskonzept – und sonstigen Beteiligungs- und Planungs-prozesse (z. B. Spielorte- und Jugendlichen-Workshops), soweit hier Ergebnisse vorliegen, die Erstellung eines „Gestaltungskataloges für die Fußgängerzone“ an-gestrebt wird.

 

Hinsichtlich der Oberflächengestaltung sind insbesondere auch o. g. Beschluss des Bauausschusses vom 22.10.2015, der Beschluss des Bauausschusses vom 26.11.2015 (Vorlage Nr. 444/15) bezüglich der Offenlage Ausbauplanung 1. Bauabschnitt Münsterstraße (als Bestandteil der „Historischen Meile“) und der Ausbaubeschluss des Bauausschusses für den 1. Bauabschnitt vom 17.03.2016 (107/16) zu beachten. Dort wurden grundsätzliche Festlegungen zur Straßenauf-teilung und zum Pflaster getroffen, die in den Gestaltungskatalog aufzunehmen sind.

 

Den aufgrund der bisherigen Prozesse vorliegenden Wünschen zur Gestaltung der Fußgängerzone in der Rheiner Innenstadt soll auf dieser Grundlage durch die Entwicklung eines „Gestaltungskataloges“ als übergeordneter Leitlinie Rechnung getragen werden.

 

 

2.0 Planungsauftrag und –durchführung

Zur Erstellung eines fachlich qualifizierten Kataloges war die Vergabe an einen diesbezüglich versierten Fachplaner erforderlich, der über entsprechende Referenzen und Erfahrungen verfügt.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind Grundlage für alle zukünftigen Planungsaufgaben im Rahmenplan Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone hinsichtlich der Gestaltung, Möblierung und Ausstattung.

 

Das Büro Brandenfels hat in enger Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes Rheine im Zeitraum August bis Oktober 2016 die vorliegende Ausarbeitung erstellt.

 

Die Ergebnisse sind im Gestaltungsbeirat vorgestellt und von diesem positiv beurteilt worden.

 

 

3.0 Kernaussagen des Gestaltungskataloges für die Fußgängerzone

Das Konzept Brandenfels gliedert sich in die Teilabschnitte Rahmenbedingungen, Bestandsanalyse, Gestaltungskatalog sowie Vorgaben zur Oberflächenmaterialität, Ausstattung und Vegetation.

 

Als Bearbeitungsbereich wurde die Fußgängerzone innerhalb des Geltungsberei-ches Rahmenplan Innenstadt zugrunde gelegt.

 

Im Ergebnis erfolgt eine Gliederung der Fußgängerzone in drei Abschnitte:

 

        (I) Historisch geprägte Innenstadt

        (E) Emsverbindung und städtische Plätze und

        (U) Emsufer.

 

Für diese Bereiche werden jeweils Festlegungen bezüglich Ausstattung und Möblierung, Oberflächengestaltung sowie Vegetation getroffen.

 

3.1 Ergebnis der Bestandsanalyse

Im Zuge einer umfassenden Bestandsaufnahme hat das Büro zunächst die vor-handenen Strukturen und Elemente im Gebiet dokumentiert und im Hinblick auf die Zielvorgaben bewertet.

Die Stadt Rheine verfügt demnach über viel Potential, gerade im Hinblick auf die historisch gewachsenen Gebäudestrukturen, die kulturellen Angebote, den Einzelhandel und den Wochenmarkt (Marktplatz).

Es fehlt jedoch an einem zusammenhängenden gestalterischen Gesamtbild so-wohl in Bezug auf die Bodenbeläge/Materialien als auch die Ausstattungsele-mente. Optimierungsbedarf gibt es auch hinsichtlich der Aufenthaltsqualitäten und der Stadteingänge. Die Gesamtgestaltung wirkt „eher unmodern und un-attraktiv.“

 

3.2 Gestaltungskonzept

Entsprechend wird für die Entwicklung eines Gestaltungskataloges die Zielset-zung so definiert, dass die Innenstadt als zusammenhängender öffentlicher Raum zu entwickeln ist. Plätze und Straßenräume sollen einem erkennbaren Gestal-tungskonzept folgen, um die Orientierung und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dies soll insbesondere durch aufeinander abgestimmte, einheitliche Ausstattungselemente und Oberflächenmaterialien mit klar definierten Farben und Formen gesteuert werden.

 

Aufgrund der jeweiligen Nutzungsansprüche folgt eine Untergliederung in die o. g. Bereiche, bei denen einzelne Ausstattungselemente in Form und Materialität variieren.

 

3.2.1 Bereich „I“ – historisch geprägte Innenstadt

Dieser Bereich umfasst die Münsterstraße, die Rosenstraße, den Marktplatz, An der Stadtkirche, die Herrenschreiberstraße (Nordteil), die Klosterstraße, die Marktstraße, Auf dem Thie sowie die Tiefe Straße.

 

Er ist geprägt durch die vielen historisch bedeutsamen Gebäudedenkmale, das Historische Erbe der mittelalterlichen Stadt Rheine in Verbindung mit der neuen, modernen Ems-Galerie und einen attraktiv gestalteten Freiraum am Falkenhof (in Anbindung an den Thie).

 

Gemäß der Vorgabe, die Innenstadt nicht historisierend zu gestalten, wurden moderne, zeitlose Elemente ausgewählt. Der Bereich der historisch geprägten Innenstadt zeichnet sich dadurch aus, dass er für seine Besucher die Möglichkeit eines längeren Aufenthaltes bieten soll. Daher sind die Sitzgelegenheiten mit einer Auf­lage aus Holz bzw. in Holzoptik versehen.

Holz gilt als warmes Material und ist zudem auch ein historischer Baustoff. Pas-send zur Konstruktion und Form der Bankfüße aus Flachstahl wurde der Fahrrad-bügel ausgewählt. Der Abfallbehälter aus Stahlblech fügt sich in Form und Design in die Produktfamilie ein.

Für die Wegebeläge wurde – gemäß den bereits diesbezüglich getroffenen Festlegungen - ein Betonsteinpflaster in grau-granit gewählt, welches optisch an das historische Baumaterial Naturstein erinnert. Aufgrund beengter Straßenräume, sollten in diesem Gestaltungsbereich schmalkronige Bäume mit angepassten, ge-ringeren Endwuchshöhen gepflanzt werden.

 

3.2.2 Bereich „E“ - Emsverbindung und städtische Plätze

Dieser Gestaltungsbereich verbindet die Bereiche links und rechts der Ems und ihre angrenzenden städtischen Plätze durch die wichtige Querverbindung der Emsstraße. Hierzu zählen: Emsstraße, Herrenschreiberstraße (Südteil), Borne-platz, Staelscher Hof, Nepomukbrücke, Trakaiplatz, Bültstiege, Bernburgplatz und Humboldtplatz.

 

Er ist geprägt durch eine hohe Frequentierung und eine kurze Aufenthaltsdauer. Aufgrund der höheren Beanspruchung der Bänke, wird ein robustes Material ge-wählt.

 

Die Sitzgelegenheiten aus Stahlrundrohr unterstreichen zudem die „kühle“ Ge-staltungslinie.

Um die Bereiche links und rechts der Ems optisch stärker zu verbinden, wird das gleiche Oberflächenmaterial wie in der historisch geprägten Innenstadt verwen-det, ein Betonsteinpflaster in grau-granit. Aufgrund ihrer besonderen Raumstruk-turen können die Plätze bezüglich der Oberflächengestaltung gesondert betrach-tet werden.

Bäume mit lockerem kegelförmigen Wuchs können die zum Teil beengten Stra-ßenräume beleben, ohne diese zu verstellen.

 

 

3.2.3 Bereich „U“ – Emsufer

Dieser Gestaltungsbereich umfasst die Emsufer im Bereich der Innenstadt.

 

Er ist durch die städtische Flusslandschaft geprägt. Nutzungsschwerpunkte sind vor allem das Spazierengehen, der Aufenthalt am Wasser und das gemütliche Sitzen am Ufer.

 

Die Produktfamilie bietet zum einen ein variables Banksystem aus Beton mit einer Holzauflage, zum anderen drehbare Relaxliegen, die der Nutzer nach Belieben zur Sonne oder in für ihn interessante Blickrichtungen drehen kann.

Die modernen Betonbänke mit Holzauflage können auch mit Tischen (mit Roll-stuhl unterfahrbar) kombiniert werden, die zu einer längeren Pause mit Picknick einladen.

In dieser Gestaltungslinie dominieren kantige Formen bei den modernen Leuch-ten, Bänken, Abfallbehältern und Fahrradbügeln.

Ein Betonsteinpflaster, granitgrau-weiß gemasert und in unterschiedlichen For-maten verlegt, sorgt am Emsufer für eine lebendige, freundliche Atmosphäre.

Große Gehölze prägen das Timmermanufer und beleben im Zusammenspiel mit mittelhohen Bäumen diesen Innenstadtbereich am Emsufer.

 

 

 

4.0 Weiteres Vorgehen

Die Festlegungen des Gestaltungskataloges sollen im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt von Rheine für alle zukünftig in der Innenstadt anstehenden Maßnahmen verbindlich sein. Alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen sind hinsichtlich der Thematik mit den Vorgaben des Kataloges abzugleichen.

 

Diese Vorgaben sind auch für die Maßnahmen der Technischen Betriebe (TBR) und der Stadtwerke Rheine (SWR) verbindlich. Auf eine entsprechende Einbindung ist zu achten.

 

Die tatsächliche Umsetzung kann dann – allein schon aus Kosten- und Abwick-lungsgründen – immer nur im Zusammenhang mit jeweils konkret anstehenden Baumaßnahmen (z. B. aktuell Münsterstraße oder Kettelerufer) und im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone, brandenfels landscape + environment, Münster – Oktober 2016