Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Teilprojekt C 8 - Lichtraum- und Beleuchtungskonzept (5943-008)
Vorlage
384/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt das vorgelegte Lichtraum- und Beleuchtungskonzept der Fa. CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford, als Ergebnis des Teilprojektes C 8 im Rahmenplan Innenstadt zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass die Festlegungen des Konzeptes Vorgabe für alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen im Geltungsbereich des Rahmenplanes Innenstadt hinsichtlich der Beleuchtung sein sollen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen zukünftigen Planungen und Baumaß-nahmen in der Innenstadt auf eine Einbindung der Lichtbelange gemäß diesem Konzept zu achten.

 


Begründung:

 

1.0 Planungsanlass und Aufgabenstellung

Die Entwicklung eines Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes für die Innenstadt ist als Teilprojekt C 8 Bestandteil des Rahmenplanes Innenstadt. Der Aufgaben-stellung liegen folgende Überlegungen zugrunde:

 

Stadtbilder definieren sich nicht nur durch vorhandene Bauten und Plätze. Die Lebensqualität in Städten wird wesentlich von der Qualität der öffentlichen Räu-me und deren Erscheinungsbild geprägt. Dazu kann insbesondere die Beleuch-tung bei Nacht beitragen. Sie kann die charakteristischen Grundstrukturen der Innenstädte herausstellen und die Unverwechselbarkeit des Stadtbildes auch bei Dunkelheit erkennbar machen.

 

Derzeit folgt die Beleuchtung in der Innenstadt von Rheine keinem gestalteri-schen Gesamtkonzept. Auch hinsichtlich der Beleuchtungskörper ist keine gleich-mäßige und nachvollziehbare Leitlinie erkennbar. Bislang wurden Leuchten i. d. R. bei Bedarf punktuell erneuert, sodass sich diverse unterschiedliche Beleuch-tungskörper in der Innenstadt befinden, von denen entsprechend ihrer jeweiligen Bedingungen unterschiedliche Wirkungen ausgehen. So können z. B. durch nicht ausreichend beleuchtete Bereiche Angsträume entstehen, an anderer Stelle kann das künstliche Licht auch überprägend wirken.

 

Um diesem Missstand zu begegnen, sollte ein Lichtraum- und Beleuchtungskon-zept erarbeitet werden, dass die charakteristischen Grundstrukturen der Rheiner Innenstadt hinsichtlich der (historischen) Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sowie deren Verbindungs- und Aufenthaltsfunktionen berücksichtigt.

 

 

2.0 Planungsauftrag und –durchführung

Zur Erstellung eines fachlich qualifizierten Konzeptes war die Vergabe an einen diesbezüglich versierten Fachplaner erforderlich, der über entsprechende Refe-renzen und Erfahrungen verfügt.

 

Da die Ergebnisse der Untersuchungen Grundlage für alle zukünftigen Planungs-aufgaben im Rahmenplan Innenstadt hinsichtlich der Einbindung der Lichtwir-kung und Beleuchtung sein sollen, war eine frühzeitige Beauftragung und Bear-beitung des Konzeptes notwendig.

 

Das Büro CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford, hat in enger Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadt-planung Rheine und unter Mitwirkung der Fachleute der Technischen Betriebe (TBR) im Zeitraum August bis Oktober 2016 in den Stufen Bestandsaufnahme, Vorkonzept und Konzept die vorliegende Ausarbeitung erstellt.

 

Die Ergebnisse sind im Gestaltungsbeirat vorgestellt und von diesem positiv beurteilt worden.

 

 

 

3.0 Kernaussagen des Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes

Im Ergebnis wird eine lichttechnische Gliederung der Innenstadt von außen nach innen vorgeschlagen, die durch einen Übergang der Lichtfarben von „kalt“ (Stadtring und Zufahrten) bis „warm“ (Marktplatz und Emsufer) und eine Abstufung der Lichtpunkthöhen von 10 m (Stadtring) bis 3,5 m (Emsufer) erreicht wird.

 

Das zugrunde liegende Konzept des Büros CANDELA vom 27.10.2016 (siehe Prä-sentation in der Anlage) gliedert sich dabei in die Teilabschnitte Bearbeitungsbereich, Bestandsanalyse und Konzept.

 

Als Bearbeitungsbereich wurde der gesamte Geltungsbereich des Rahmenplanes Innenstadt zugrunde gelegt.

 

Die Bestandsaufnahme erfolgte

·                auf Grundlage einer Begehung des Bereiches bei Tag und Nacht,

·                die Begehung erfolgte von außen (Kardinal-Galen-Ring) nach innen (historische Innenstadt und Emsufer),

·                die Ist-Stände wurden fotographisch festgehalten,

·                es wurden je Teilbereich Angaben zu Lichtpunkthöhen, Lichtfarben und –wirkung sowie Stärken und Schwächen der bestehenden Beleuchtung festgehalten.

 

In der Analyse stellt der Planer fest, dass es zzt. „keine ersichtliche Einbindung der Beleuchtung in ein übergeordnetes Konzept“ gibt (Vielzahl unterschiedlicher Leuchtformen, tlws. schlechter Zustand der Leuchten, starke Kontraste und Dunkel-/Angsträume etc.), was sich negativ auf das innerstädtische Gesamtbild der Stadt auswirkt (unruhiger/chaotischer Eindruck, fehlende Orientierung, harte Übergänge). Er stellt jedoch auch fest, dass gerade in den Bereichen der Plätze und hinsichtlich einer Fassadenbeleuchtung viel (unausgeschöpftes) Potential vorhanden ist.

 

In seinem darauf aufbauenden Konzept für ein „neues Nachtbild der Stadt“ hat der Planer ein in Teilräume gegliedertes Konzept erarbeitet, das die lokalen stadträumlichen Charakteristika (z. B. für den historischen Stadtkern, die Zu-wegungen zur Stadt und die Emsufer) berücksichtigt und zu einem korrespon-dierenden Gesamtkonzept zusammenfügt. Es sollen „neue ….. (Licht-)Räume …… mit einer ortstypischen Identität und Aufenthaltsqualität“ geschaffen werden.

 

Die Einzelräume, ihre jeweiligen Ansprüche  und die daraus entstehenden Erfordernisse gliedert der Planer in die Typologien:

 

a) Stadtring

b) Zufahrt Innenstadt

c) Fußgängerzone

d) Fußgängerzone  - Emsstraße

e) Zuwegung Marktplatz

f) Emsufer

g) Innerstädtischer Platz.

 

Zudem hat er zwei Sonderthemen mit zusätzlichen bzw. ergänzenden Vorschlä-gen festgelegt:

 

h) Historische Meile

i) Kirchenbeleuchtung.

 

Für diese Raumtypen macht er Vorgaben zur gezielten Verwendung von Licht-farben (von außen nach innen – kalt nach warm bzw. weiß nach gelb) und von Lichtpunkthöhen (von außen nach innen – 10 m bis 3,50 m).

Je Bereich werden die diesbezüglichen technischen Vorgaben und Beispiele zur Lichtwirkung und zu Leuchttypen gemacht. Es werden jedoch keine Produkte oder konkrete Leuchten vorgegeben. Diese Festlegung erfolgt – in Abstimmung mit den Ergebnissen des Lichtkonzeptes und den gewünschten Lichtwirkungen – im Rahmen der Erarbeitung des Teilprojektes „Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone“ (C 1).

 

 

4.0 Weiteres Vorgehen

Die Festlegungen des Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes sollen im Bereich Beleuchtung Grundlage für alle zukünftig in der Innenstadt anstehendenden Maßnahmen und Projekte sein. Alle zukünftigen Planungen sind dann hinsichtlich der Thematik Beleuchtung mit den Vorgaben des Konzeptes abzugleichen.

 

Diese Vorgaben sind auch für die Maßnahmen der Technischen Betriebe (TBR) und der Stadtwerke Rheine (SWR) verbindlich. Auf eine entsprechende Einbindung ist zu achten.

 

Die tatsächliche Umsetzung des Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes kann dann – allein schon aus Kosten- und Abwicklungsgründen – nur im Zusammen-hang mit jeweils konkret anstehenden Baumaßnahmen (z. B. aktuell Münsterstraße oder Kettelerufer) und im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten erfolgen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Konzeptplanung Lichtplanung Stadtlicht Rheine TEIL 1 (Seiten 1 bis 12), CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford, Auszug aus dem Stadtlichtkonzept, 27.10.2016

 

Anlage 2:    Konzeptplanung Lichtplanung Stadtlicht Rheine TEIL 2 (Seiten 13 bis 24), CANDELA Licht + Technik GmbH & Co. KG, Herford, Auszug aus dem Stadtlichtkonzept, 27.10.2016