Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Teilprojekt F 2 - Neugestaltung des Kettelerufers, 1. Bauabschnitt (5946-0022)
Vorlage
387/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Vorentwurf Gesamtplanung und den Ausbauentwurf für den 1. Bauabschnitt des Teilprojektes F 2 „Kettelerufer“ des Rahmenplanes Innenstadt zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Ausbauplanung 1. Bauabschnitt und den damit verbundenen Aufwendungen in den Diensträumen des Planungsamtes der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt des Kettelerufers (Ludgeri- bis Nepomukbrücke) weiter zu konkretisieren und im Hinblick auf die

 

·                rechtlichen

·                technischen und

·                wirtschaftlichen Belange

 

belastbare Aussagen zu erarbeiten und mit den zu beteiligenden Stellen und Behörden abzustimmen. Diese Ergebnisse und die Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind dem Bauausschuss dann zur Entscheidung vorzulegen.

 

Zu dieser Beschlussfassung sind Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten, die den Finanzierungsrahmen des Gesamtprojekts berücksichtigen.

 

Damit die Umsetzung noch in 2017 beginnen kann, wird die Verwaltung jetzt beauftragt, bis zur Abgabefrist am 30.11.2016 einen Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenschätzung bei der Bezirksregierung einzureichen.

 


Begründung:

 

1.0 Planungsanlass und Aufgabenstellung

Die Neugestaltung des Kettelerufers ist als Teilprojekt F 2 Bestandteil des Rah-menplanes Innenstadt. Das Kettelerufer stellt die südwestliche Begleitung der Ems im Stadtinneren von Rheine dar und bildet den Übergang zwischen Ems und dem Kern der Innenstadt links der Ems. Ziel ist eine Aufwertung und Belebung durch eine bessere Einbindung des Uferbereiches in die Innenstadt und den Emsbereich.

 

Mit der gestalterischen Aufwertung des Kettelerufers sollen unter Beachtung der funktionalen Belange (insbesondere Fuß- und Radverkehr) attraktive öffentliche Räume geschaffen werden, die zu einer Belebung des Emsbereiches als Bestand-teil der Innenstadt beitragen. Die vorhandenen und zukünftig gewünschten funk-tionalen Erfordernisse sind – insbesondere auch bezüglich ihrer Raumansprüche - in dieses Gestaltungskonzept einzubinden und zu sichern.

 

Neben grundsätzlichen Aussagen zur zukünftigen Gestaltung für das gesamte Ufer im Bereich der Innenstadt (im Sinne einer Vorentwurfsplanung) waren für den Bereich zwischen Kardinal-Galen-Ring/Ludgeribrücke und Emsstraße/Nepo-mukbrücke (= 1. Bauabschnitt) konkrete, umsetzbare Planungen im Sinne einer Entwurfsplanung zu erarbeiten. Dieser Bereich soll in 2017 umgestaltet werden, da die dort angrenzende, neue Emsgalerie bereits fertiggestellt ist und ein zeit-naher Abschluss von Baumaßnahmen und eine ansprechende Gestaltung des Umfeldes wünschenswert sind. Zudem ist hinsichtlich einer nutzergerechten Ge-staltung des Bereiches aufgrund der vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Ansprüche (insbesondere Radfahrer, Fußgänger, Anlieger) Handlungsbedarf ge-geben. Hier ist v. a. herauszustellen, dass sich der Emsradweg immer größerer Beliebtheit erfreut, und in den letzten Jahren eine zunehmende Frequenz des Radverkehrs ablesen lässt.

 

 

2.0 Planungsgrundlagen und-auftrag

Im Zusammenhang mit einer funktionsgerechten und gestalterisch ansprechen-den Lösung der Aufgabe waren auch die bereits vorliegenden Erkenntnisse aus dem Masterplan „Rheine und die Ems“ von 2003, die im Bereich der Ems-Galerie skizzierten Überlegungen aus den Jahren 2012 bis 2014 sowie die tatsächlichen Umsetzungen im Bereich der Ems-Galerie selbst und die Ergebnisse der Bürger-beteiligung zum Teilprojekt C 1 Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone vom September 2015, bei der bereits viele Anregungen insbesondere zum Über-gang in die Innenstadt gemacht wurden, einzubinden.

 

Zur Erstellung der Vorentwurfsplanung (Gesamtufer) und der Entwurfsplanung 1. Bauabschnitt für das Kettelerufer war die Vergabe an einen diesbezüglich versier-ten Fachplaner erforderlich, der über entsprechende Referenzen und Erfahrungen verfügt.

 

 

3.0 Vorentwurfsplanung und Bürgerbeteiligung Entwurfswerkstatt

Das Büro FSWLA hat im September 2016 erste Überlegungen für eine Vorent-wurfsplanung des Gesamtbereiches erarbeitet und vorgelegt.

Folgende Maßnahmen („Interventionen“) und Erfordernisse für das Kettelerufer wurden im Vorentwurf angeführt:

 

·                „Saubermachen“ – Säuberung / Attraktivierung des Ufers

·                „Aufräumen“ – insbesondere Entfernung Bastion, Emsgaragen, Vegetation

·                „Stadtplatz“ – Schaffung einer Platzsituation im Bereich Heilig-Geist-Platz / Emsgaragen (2. Bauabschnitt)

·                „Erweiterung Uferpromenade“ – Verbreiterung und Verbesserung der Zu-gänglichkeit des Ufers im Bereich der Emsgalerie (1. Bauabschnitt)

 

Diese Vorschläge waren Grundlage für eine im September 2016 durchgeführte Entwurfswerkstatt mit interessierten Bürgern, Anliegern und weiteren städtischen Akteuren. Nach Vorstellung der Rahmenbedingungen und der Vorentwurfskon-zeption hatten die Beteiligten dort Gelegenheit, die Planung in Arbeitsgruppen zu erörtern und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen.

 

Die Arbeitsgruppen hatten dabei die Aufgabe, zur vorgelegten Vorentwurfspla­nung des Büros Anregungen zu folgenden Fragestellungen zu geben:

 

·                Gibt es aus Ihrer Sicht Ergänzungen oder weitere Aspekte, die in die Be-standserfassung und -bewertung einzubinden sind?

·                Wie bewerten Sie die ersten Ideen des Planungsbüros? (Meinungsbild)

·                Haben Sie weitere Ideen, die bei der Planung und Umsetzung geprüft und bearbeitet werden sollen? (gemeint sind hier u. a. konkrete Maßnahmen oder Projekte)

 

Im Ergebnis wurden die Planungsideen des Büros begrüßt. Schwerpunkte für das weitere Vorgehen hinsichtlich des 1. Bauabschnittes wurden seitens der Werk-stattteilnehmer wie folgt benannt:

 

·                Säuberung und Freiräumung des Uferbereiches – Abriss / Rückbau der Ba­stion und der Hochbeete im Wegebereich

·                Verbreiterung der nutzbaren Flächen am Ufer durch bauliche Maßnahmen – für Radfahrer, Fahrradabstellmöglichkeiten, Fußgänger, Aufenthalt und Spiel

·                Öffnung des Uferbereiches zur Innenstadt (Zugänglichkeit, Barrierefreiheit) und zum Wasser (Nutzungen und Aktivitäten auf und am Wasser)

 

Auch für den weiteren Verlauf des Kettelerufers – und hier insbesondere für den Bereich an den „Emsgaragen“ (Heilig-Geist-Platz) – wurden viele Anregungen gemacht.

 

Die Ergebnisse der Werkstatt wurden dokumentiert und als weiterer Input sowohl für die Entwurfsplanung des 1. Bauabschnittes als auch für die in den Folgejah-ren geplante weitere Entwicklung (2. Bauabschnitt) eingestellt.

 

 

4.0 Entwurfsplanung

Das Büro FSWLA hat auf dieser Grundlage die Entwurfsplanung für den 1. Bau-abschnitt erstellt und mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung und den TBR erörtert.

 

Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den Bereich so um- und neuzugestalten, dass sowohl eine Öffnung und Anbindung des Ufers an die Innenstadt ermöglicht wird (behindertengerechter Zugang, große Treppe) als auch alle funktionalen Anforde-rungen an den Bereich unter Berücksichtigung der verschiedenen Bewegungsmu-ster und Ansprüche beachtet werden (u. a. Fahrradverkehr, Angebot an Fahrradständern, Fußgänger, Anlieger, bestehende Fahrrechte, Aufenthaltsqualitäten).

 

Kernaufgabe in diesem Zusammenhang ist eine räumliche Optimierung des Ufer-bereiches und seiner nutzbaren Breite. Durch konsequentes „Aufräumen“ – Rück-bau von Bastion und Pflanzbeeten, Anpassungen bei der Hochwasserschutzmauer – und eine Neugestaltung der Uferkanten durch Verbreiterung an den vorhande-nen Engstellen (z. B. im Bereich des großen Treppenzugangs zur Emsgalerie) wer-den sowohl eine optische Aufwertung als auch eine bessere Nutzbarkeit durch die verschiedenen Akteure ermöglicht.

 

Der Bereich der Ludgeribrücke soll zudem im Zusammenhang mit dem Emsrad-weg so aufgewertet werden, dass eine wahrnehmbare Eingangssituation als „Eingangstor zur Innenstadt“ erkennbar wird. Hier findet der erste Kontakt des Radwegenutzers mit der Innenstadt statt, durch eine deutliche Attraktivitäts-steigerung soll hier eine neue Adresse als Aushängeschild der Stadt für den Rad-touristen ermöglicht werden.

 

Im Bereich unter der Ludgeribrücke soll eine Belebung durch die Einbindung einer „Boulder“-Nutzung mit Klettermöglichkeiten entstehen, die zudem mit der neu geplanten, großen Treppe zur Hohen Lucht und des jenseits der Brücke, außerhalb der vorliegenden Überlegungen geplanten Bewegungsparcours für Senioren korrespondiert.

 

Als optionale Maßnahme (Teilbereich B) wird eine zusätzliche Erweiterung des Ufers im Bereich der Ludgeribrücke („Emsbalkon“) zur Ems vorgeschlagen. Hier könnten auch ein Treppenabgang hinunter zur Ems (Zugänglichkeit zum Wasser) und eine Anlegestelle ermöglicht werden.

 

Die Entwurfsplanung 1. Bauabschnitt und die Vorentwurfsplanung gesamt sind im Gestaltungsbeirat vorgestellt und von diesem positiv beurteilt worden.

 

 

5.0 Projektkosten

Bei den im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Rahmenplanes Innenstadt in 2014/2015 geschätzten Aufwendungen für die Neugestaltung des Kettelerufers wurde ein flächen- und richtwertbezogener Ansatz (für den 1. Bauabschnitt: 315.000 € brutto) zugrunde gelegt, der sich vorrangig auf Maßnahmen im Sinne einer gestalterisch-optischen Aufwertung des Ufers – durch Möblierung, Beleuch-tung und Pflasterung – bezieht und nur begrenzte bauliche Eingriffe vorsieht.

 

Hinsichtlich baulicher Eingriffe im Bereich des Ufers wurden damalig zum einen Überlegungen des Projektentwicklers/Investors zur Gestaltung der Außenanlagen Emsgalerie diskutiert, die aus privater Hand finanziert werden sollten (Umplanung des Hochwasserschutzes). Zum anderen wurden durch die Stadtverwaltung Skizzen angefertigt (siehe Anlage 2), die eine Verbesserung der Zugänglichkeit des Ufers (durch Öffnung der Hochwassermauer für eine „kleine“ Treppe) und eine Reduzierung der Bastion (Rückbau der „roten Klinker“ und Schleifen der Zinnen der Bastion bis auf Höhe des Hochwasserschutzes) zum Ziel hatten. Diese beschränkten sich jedoch – wie den beiliegenden Skizzen Grundriss und Ansicht (Anlage 2) zu entnehmen ist - auf punktuelle Anpassungen, die im bereits geschätzten Kostenrahmen liegen sollten.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Planungswerkstatt vom September 2016 und den Überlegungen des beauftragten Fachplaners zu den funktionalen wie gestalteri-schen Anforderungen an die Uferaufwertung wurde nun festgestellt, dass gerade im 1. Bauabschnitt ein umfassenderer Umgang mit der Aufgabenstellung erfor- derlich ist.

 

So ist bereits heute aufgrund der vorhandenen Engstellen sowohl im Bereich der Bastion als auch im Bereich der Treppe zur Emsgalerie eine Gefährdungslage für die verschiedenen Akteure und ihre Bewegungsmuster - insbesondere hinsicht-lich des Radverkehrs - gegeben.

 

Das sich verändernde Nutzungsverhalten und die Ansprüche an Attraktivierung und Verkehrssicherung durch:

 

·                die Nutzung der Emsgalerie und gerade die im Bereich von deren Treppen-aufgang vorgesehenen (Außen-)Gastronomie,

·                die Gewährleistung ausreichender Verkehrsraumbreiten für die weiterhin ansteigende Frequenz des Radverkehrs auf dem Emsradweg

·                das Ziel einer Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten am Ufer,

·                die Nutzbarmachung der Flächen unter der Ludgeribrücke,

·                die beabsichtigte Öffnung des Ufers zur Innenstadt und

·                die Schaffung einer Eingangssituation im Bereiche Ludgeribrücke/Ems-radweg

 

haben zur Folge, dass die Bewegungen in Frequenz und Qualität weiter zunehmen werden, so dass hier eindeutiger Handlungsbedarf gegeben ist.

 

Die diesbezüglich vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen, insbesondere:

 

      die Verbreiterung und Neugestaltung des Uferbereiches und der Böschungskante des Ufers,

      der komplette Rückbau der Bastion bist auf das Niveau der vorhandenen Wegeführung und

      damit zusammenhängend, ein Teilrückbau und Anpassungen bei der Hoch-wasserschutzmauer in diesem Bereich

 

sind bisher nicht in den Kostenschätzungen 2014/15 enthalten.

 

Auch die nun geplante Öffnung des Ufers zur Innenstadt durch Teilrückbau der vorhandenen Hochwasserschutzmauer, den Bau eines repräsentativen Treppen-zugangs und das dadurch entstehende Erfordernis zur Sicherung des Hochwas-serschutzes mit mobilen Elementen im nunmehr geplanten Umfang sowie die Bouldernutzung unter der Brücke waren damalig nicht Bestandteil der Kostenan-nahmen.

 

Die Kostenberechnung des Planers für den 1. Bauabschnitt Kettelerufer (ohne zusätzlichen Balkon = Teilbereich B) schließt aufgrund der o. g. zusätzlichen Maßnahmen mit Baukosten von ca. 1,27 Mio € brutto zzgl. Planungs- und son­stige Nebenkosten ab.

 

 

 

6.0    Weitere Bürgerbeteiligung und weiteres Vorgehen

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zu geben, deren Belange sachgerecht berücksichtigen zu können und insbesondere die Berücksichtigung der im Zuge der Planungswerkstatt vom September 2016 geäußerten Anregungen zu prüfen.

 

Aufgrund des nun vorgelegten Planungskonzeptes für den 1. Bauabschnitt und den damit verbundenen Fragestellungen und Erfordernissen, sind in einem nächsten Schritt zunächst die

 

·                rechtlichen (insbesondere auch hinsichtlich Wasserwirtschaft / Naturschutz),

·                technischen und

·                wirtschaftlichen Erfordernisse

 

zu prüfen, abzustimmen und zu regeln. Zu diesem Zweck muss eine Weiterbeauftragung des Planungsbüros erfolgen, welches dann in enger Zusammenarbeit mit der Stadtplanung und den Technischen Betrieben diesbezüglich belastbare Aussagen und eine genehmigungsfähige Planung erstellt.

 

Insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Belange sind diese Ergebnisse dem Bauausschuss – vor einer weiteren Umsetzung – zur Entscheidung vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Zusammenstellung Vorplanung Kettelerufer, FSWLA GmbH,

Düsseldorf vom 03.11.2016

 

Anlage 2:    Planskizzen Stadtplanung zum Bereich der Bastion aus 2014

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