Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2017 - 2020, Fachbereich 2 - Bildung, Familie, Jugend und Soziales , Produktgruppe 23 - Bildung
Vorlage
391/16
Aktenzeichen
II-2-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des  Fachbereichs 2 – Bildung, Familie, Jugend und Soziales -, Produktgruppe 23, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2016 eingebracht.

              

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2020 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2017 – 2020.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 2, Produktgruppe 23. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2017 weist einen Überschuss von 179 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2018 – 2020 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 108,244 Mio. Euro bis zum Ende 2017 gerechnet. Das sind 31,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 2, Produktgruppe 23 – Bildung, im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 4.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 23, Produkt 2323 - Stadtbibliothek

Erträge

Für die Stadtbibliothek Rheine ist von einer regelmäßigen Partizipation an Landeprogrammen auszugehen, durch welche Zuschüsse und Zuwendungen generiert werden können. Diese sollen haushalterisch abgebildet werden.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

2.773,28

2.706,83

2.522,94

2.522,94

 

neu

8.773,28

8.706,83

8.522,94

8.522,94

Differenz

 

6.000,00

6.000,00

6.000,00

6.000,00

 

Aufwendungen

Bei der Partizipation ist regelmäßig von einem zu erbringenden Eigenanteil auszugehen. Bei der Annahme einer Eigenbeteiligung von 40 % ist somit ein Gesamtaufwand von 10 TEUR abzubilden. Dieser zusätzlich geschaffene Ansatz soll ggf. ausschließlich zur Umsetzung von Maßnahmen aus geförderten Landesprojekten verwandt werden.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

2017

2018

2019

2020

 

Alt

31.962,00

31.962,00

31.962,00

31.962,00

 

neu

41.962,00

41.962,00

41.962,00

41.962,00

Differenz

 

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

 

Produktgruppe 23, Produkt 230 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

 

Erträge

Die Stadt Rheine wird einen um 10 TEUR geringeren Belastungsausgleich für die schulische Inklusion erhalten.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2017

2018

2019

2020

Inklusionspauschale

Alt

122.557,00

122.557,00

122.557,00

122.557,00

 

Neu

112.557,00

112.557,00

112.557,00

112.557,00

Differenz

 

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

 

Aufwendungen

Der Belastungsausgleich für die schulische Inklusion, welchen die Stadt Rheine erhält, ist im Aufwand/der Ausgabeseite auf den Ergebnis- und den Finanzplan aufgeteilt. Der Ansatzanteil im Ergebnisplan soll der veränderten, geringeren Ertragssituation angepasst werden.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

2017

2018

2019

2020

Aufwendungen für Inklusion

Alt

22.600,00

22.600,00

22.600,00

22.600,00

 

neu

12.600,00

12.600,00

12.600,00

12.600,00

Differenz

 

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 2 in der Produktgruppe 23 – Bildung - im Investitionsplan keine Veränderung.

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 wurden von jedem Fach-/Sonderbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 2 sind das in der Produktgruppe 23 die Produkt 2321 – Volkshochschule – und 2322 – Musikschule -. Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.