Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2016 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2016 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 893.000 €.
Mit Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich eine Gesamtverbesserung von 4,7 Mio. €.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:
Fehlbetrag lt. Prognose zum 31.05.2016 (incl. EÜ) |
-1.303 TEUR |
Verbesserungen Sonderbereich 9 |
893 TEUR |
Verbesserungen Fachbereiche |
3.752 TEUR |
Rechnerischer neuer Fehlbetrag/Überschuss |
3.342 TEUR |
Anlagen:
Bericht zum Stichtag 31.10.2016