Betreff
Berichtswesen 2016, Stichtag 31.Oktober 2016, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
397/16
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2016 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.   Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 T€

 

2.   Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2016 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 893.000 €.

 

Mit Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich eine Gesamtverbesserung von 4,7 Mio. €.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Fehlbetrag lt. Prognose zum 31.05.2016 (incl. EÜ)

-1.303 TEUR

Verbesserungen Sonderbereich 9

893 TEUR

Verbesserungen Fachbereiche

3.752 TEUR

Rechnerischer neuer Fehlbetrag/Überschuss

3.342 TEUR

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2016