Betreff
Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße (53014-546)
I. Änderung des Bauprogrammes
Vorlage
011/16
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:   Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt die nachfolgende Änderung des Bauprogrammes für den Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße:

 

 

Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße

 

 

 

1.     Fahrbahn mit einer Decke aus Asphalt mit Unterbau

 

               

        2.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.     Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die neue Kanalisation

 

               

        4.     Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

 


Begründung:

 

Zu I:      Änderung des Bauprogramms

 

 

Zur Festlegung der Herstellungsmerkmale unter den Punkten 1. und 2. siehe Vorlage 266/14 (Beschluss des Bauausschusses vom 24.06.2014).

 

Entgegen dieser Festlegungen oben ergaben sich im weiteren Verlauf der Durchführung der Baumaßnahme für die Punkte 3 und 4. folgende Änderungen:

 

 

 

zu 3. Entwässerungsrinnen:

 

Die Entwässerungsrinnen mussten erneuert werden, da sie sich im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn als abgängig erwiesen haben und zusätzlich Ablaufstandorte verlegt werden mussten.

 

 

zu 4. Parkstände  :

 

Bei der punktuellen Ausbesserung der Pflasterflächen der Parkstreifen wurde festgestellt, dass nach geltenden technischen Vorschriften der Unterbau unzureichend war und die Parkstände in Gänze erneuert werden mussten.

 

 

 

 

Da die Bauabnahme noch in diesem Jahr erfolgen soll, ist vorher unbedingt der Änderungsbeschluss des Bauausschusses erforderlich, damit die Beitragserhebung rechtssicher erfolgen kann. Insofern ist die Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung des Bauausschusses entsprechend § 48 Abs. 1 letzter Satz GO i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO zu beschließen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Zuge der Änderung dieser Baumaßnahme wird mit Mehrauszahlungen in Höhe von ca. 20 TE gerechnet. Die Beitragseinnahmen erhöhen sich voraussichtlich um ca. 14 T€.  

 


Anlagen:

 

Anlage 1:

 

Lageplan