Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2017 zu beschließen und den Finanzplan 2018 – 2021 zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
Nach § 16 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Kloster Bentlage
gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage
gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und den
Stellenplan.
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 ist eine
auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorschau im
Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung
zur Kenntnis zu geben.
Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung
(GO) zu verfahren.
Erläuternder Hinweis: Der Wirtschaftsplan 2017 sieht eine
Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 11.637 EURO zwecks
Finanzierung des Aufbau einer kostenfreien WLAN Infrastruktur für Gäste und
Besucher vor. (Siehe „Betriebskosten /Pos. 2.8. Digitale Infrastruktur“)
Die Kloster Bentlage gGmbH verfügte zum letzten testierten Bilanzstichtag
31.12.2015 über eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 52.969,67 €.
Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner
Sitzung am 08. November 2016 den Wirtschaftsplan 2017 und Finanzplan 2018 –
2021 beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung,
den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster
Bentlage gGmbH für das Jahr 2017 zu beschließen und den Finanzplan für die
Jahre 2018 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2017 und Finanzplan 2018 – 2021
Anlage 2: Stellenplan 2017 ff