Betreff
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 und die Finanzplanung 2018 - 2021 und den Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH
Vorlage
008/16
Aktenzeichen
BdB-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2017 zu beschließen und den Finanzplan 2018 – 2021 zur Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

 

Nach § 16 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Kloster Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und den Stellenplan.

 

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 ist eine auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung (GO) zu verfahren.

 

Erläuternder Hinweis: Der Wirtschaftsplan 2017 sieht eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 11.637 EURO zwecks Finanzierung des Aufbau einer kostenfreien WLAN Infrastruktur für Gäste und Besucher vor. (Siehe „Betriebskosten /Pos. 2.8. Digitale Infrastruktur“)
Die Kloster Bentlage gGmbH verfügte zum letzten testierten Bilanzstichtag 31.12.2015 über eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 52.969,67 €.

Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner Sitzung am 08. November 2016 den Wirtschaftsplan 2017 und Finanzplan 2018 – 2021 beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2017 zu beschließen und den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2017 und Finanzplan 2018 – 2021

Anlage 2: Stellenplan 2017 ff