Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 15.12.2016 die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren –Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ in Form der 8. Änderungssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.
Die „Satzung
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren
-Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der
Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 unter Berücksichtigung der
„Gebührenbedarfsberechnung 2017“ die Änderungen der „Satzung für die Erhebung
von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren –Abwasser-Beitrags- und
–Gebührensatzung -“ in der Stadt Rheine beraten und mit der Beschlussempfehlung
zur 8. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 15.12.2016
vollzogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag
TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 01.12.2016 Änderungen der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags-
und Gebührensatzung-