Betreff
7. Änderung zur Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Rheine - Abfallgebührensatzung
Vorlage
422/16
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 15.12.2016 die „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine – Abfallgebührensatzung“ in Form der 7. Änderungssatzung zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine – Abfallgebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 unter Berücksichtigung der „Abfallentsorgung - Gebührenbedarfsberechnung 2017“ die Änderung des § 3 der „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungsgebührensatzung“ beraten und mit der Beschlussempfehlung zur 7. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 15.12.2016 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Beschlussvorschlag TOP 5 Verwaltungsrat TBR AöR vom 01.12.2016 Änderungen der Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Rheine –Abfallgebührensatzung-