Betreff
Finanzielle Absicherung der Pensionslasten - außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
427/16
Aktenzeichen
III-4202-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   beschließt zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 6 Mio. Euro.

 

Als Deckung sollen folgende Positionen herangezogen werden:

 

-        5 Mio. Euro Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer (Sonderbereich 9)

-        1 Mio. Euro Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken (Fachbereich 4)

 

2.   nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag im kvw-Versorgungsfonds angelegt wird.


Begründung:

 

Der Rat hat bereits 2012 einen Grundsatzbeschluss (Vorlage-Nr. 083/12) zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten gefasst. Da die seinerzeit angedachte Versicherungslösung nicht umgesetzt werden konnte, wurde erstmals 2014 ein Betrag von 3 Mio. Euro im kvw-Versorgungsfonds (https://www.kvw-muenster.de/ueberuns/finanzen/versorgungsfonds) angelegt.

 

Für die Geldanlage im kvw-Versorgungsfonds war seinerzeit ausschlaggebend, dass der Betreuungsaufwand bei der Stadtverwaltung sowie die Kosten der Fondsbetreuung äußerst gering sind und trotzdem eine ähnliche Rendite wie bei anderen (privaten) Anlagemöglichkeiten prognostiziert wurde. Hierbei konnte das Angebot der kvw gegenüber den Angeboten der Banken deutlich punkten.

 

Schon in seiner Rede zur Haushaltseinbringung für 2014 hat der Kämmerer darauf hingewiesen: „In unserer Bilanz ist eine Rückstellung i. H. v. rd. 85 Mio. € (aktuell: 99,2 Mio. €) hierfür (Anmerkung: Pensionen) eingestellt. Hier bedarf es allergrößter Kraftanstrengungen die liquiden Mittel hierfür zukünftig bereitzustellen. Hier stehen wir in einer Verantwortung für unsere verbeamteten Beschäftigten und Pensionäre. Derzeit zahlt die Stadt Rheine jährlich rd. 3,2 Mio. € (aktuell: 3,9 Mio. €) für ihre Pensionäre, in ca. 15 Jahren wird diese Zahllast auf jährlich rd. 5 Mio. € anwachsen. In 30 Jahren werden es sogar mehr als 10 Mio. € jährlich sein. Im Rahmen unserer Möglichkeiten müssen wir anfangen, hierfür liquide Mittel zurückzulegen.“

 

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung wird daher jährlich geprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für einen Haushaltsansatz gegeben sind. Eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Mittelbereitstellung zur finanziellen Absicherung von Pensionslasten im Rahmen des Haushaltplans ist ein entsprechender Finanzmittelüberschuss im Finanzplan; in den beiden vergangenen Jahren war dieser Tatbestand in der Planung nicht gegeben.

 

Aktuell stellt sich die Liquiditätslage der Stadt Rheine gegenüber der Haushaltsplanung deutlich positiver dar, so dass der benötigte Finanzmittelüberschuss für die finanzielle Absicherung der Pensionslasten gegeben ist.

 

Da aber im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung kein entsprechender Haushaltsansatz (mangels eines entsprechenden Finanzmittelüberschusses) gebildet werden konnte, ist - im Rahmen der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung - ein entsprechender Haushaltsansatz bereitzustellen.

 

Als Deckung schlägt die Verwaltung die sich in diesem Haushaltsjahr ergebenden Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 5 Mio. Euro und die Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 1 Mio. Euro vor.