Betreff
Sonderprojekt "Rahmenplan Innenstadt", Sachstandsbericht
Vorlage
016/17
Aktenzeichen
FB 5 - Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ zur Kenntnis. Der Sachstandsbericht umfasst die Gesamtmaßnahme einschließlich der Kosten- und Finanzierungsverfolgung unter Berücksichtigung der Förderung (Städtebauförderung und nach dem Entflechtungsgesetz).


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner, Bremen, in den Jahren 2011 bis 2013 den sog. „Rahmenplan Innenstadt“ erarbeitet. Der Rahmenplan stellt als Gesamtkonzept die städtebauliche, funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er besteht aus 6 Handlungsfeldern, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen definiert wurden. Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. Februar 2014 die Umsetzung des Rahmenplans beschlossen.

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2014 einen inhaltlichen und zeitlichen Ablaufplan für die Umsetzung des Rahmenplans erstellt, der die zahlreichen Abhängigkeiten und Zusammenhänge der 48 Einzelmaßnahmen untereinander berücksichtigt. Der Ablaufplan sah einen Zeitraum von 8 Jahren von 2015 bis 2022 vor. Der Ablaufplan wurde seither anhand veränderter und sich konkretisierender Rahmenbedingungen fortgeschrieben. Die wechselseitigen Abhängigkeiten der Einzelmaßnahmen untereinander wurden dabei weiterhin beachtet. Der Zeitraum von 8 Jahren für die Umsetzung wurde beibehalten.  

 

Der Sachstand bei der bisherigen Umsetzung des Rahmenplans ist zum Jahreswechsel 2016/2017 folgender:

 

A 2 Neugestaltung und Umbau Bustreff Matthiasstraße

2014: Interne, vorbereitende Untersuchung, die Regionalbuslinien vom Bahnhofsvorplatz zum Bustreff zu verlegen.

2014: Planungsauftrag für den Bustreff an das Büro pbr aus Braunschweig.

2016:

Durchführung einer Bürgerbeteiligung,

Beteiligung einer Jugendlichenvertretung im Rahmen der Maßnahme D 2,

öffentliche Ausschreibung der Tiefbauarbeiten des Bustreffs gemeinsam mit der Maßnahme C 5 Übergangsbereich Bahnhof-Fußgängerzone (Bahnhofstraße), Beauftragung der Fa. Gieseke aus Rheine und Baubeginn, öffentliche Ausschreibung der Beleuchtung, Beauftragung der Energie- und Wasserversorgung Rheine und Baubeginn, öffentliche Ausschreibung der Stahlarbeiten für die Überdachung des Bustreffs, Beauftragung der Fa. Gründkern aus Nottuln, öffentliche Ausschreibung der Überkopfverglasung, Beauftragung der Fa. Jet Tagesliche aus Hüllhorst, öffentliche Ausschreibung des Pavillons (Warteraum der Busfahrer und Toilettenanlage), Beauftragung der Fa. Hering Sanikonzept aus Burbach

2017: es erfolgen weitere Leistungen für die digitale Fahrgastinformation und Elektroarbeiten, geplante Fertigstellung des gesamten Bustreffs und der Bahnhofstraße im Herbst 2017.

Die öffentliche Carsharing Station wird nicht eingerichtet, da das Gesamtprogramm der Stadtwerke nicht angenommen und daher in der Zwischenzeit eingestellt wurde.

Private Planung und Bauantrag für die Aufwertung der Fassaden des Cityhauskomplexes und des Nadorff-Hauses, geplante Umsetzung in 2017.

 

A 3 Neugestaltung Marktplatz zum "Herz der Innenstadt"

Nov. 2016: Durchführung einer öffentlichen Ideenwerkstatt als Grundlage des Planungsverfahrens.

2017: zunächst Mehrfachbeauftragung dreier Büros für eine Vorplanung, anschließend Weiterbeauftragung des Gewinners für die Entwurfsplanung, beantragen der Fördermittel zum Umbau in 2018.

 

A 6 Gestaltung des Bernburgplatzes und des Grünbereiches sowie Öffnung zur Ems

 

2017: Beauftragung einer freiraumplanerischen / stadträumlichen Studie, am Jahresende Vorbereitung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens.

 

A 7 Umgestaltung des Humboldtplatzes

 

Maßnahme ist abgeschlossen.

A 9 Eingangsbereich Obere Emsstraße aufwerten

2017: ggfs. aktive Ansprache der Immobilieneigentümer zur Fassadenaufwertung, sobald zu der Maßnahme B 2 Fassadenprogramm eine Prioritätenliste vorliegt.

 

A 10 Funktionale und gestalterische Aufwertung des eec Umfeldes

Das private Parkhaus am eec wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.

Die Neuordnung der Zufahrt zum Parkplatz, die Aktivierung der Flächenpotentiale zwischen der Lingener Straße und der Schotthockstraß und die Umgestaltung der verbleibenden städtischen Platzbereiche setzen eine Änderung des Bebauungsplans voraus, die für 2017/2018 geplant ist.

2017: Erstellen einer Entwurfsplanung für das Umfeld des jüdischen Friedhofs.

 

A 12 Förderung und Weiterentwicklung von innerstädtischen Kulturorten

Die Kultur-AG berät sich regelmäßig monatlich.

2017: Konzeption und die Gestaltung eines Kulturweges.

Für die Illuminationsaktion der Kulturstandorte wird in 2017 ein Konzept erstellt und ggfs. in Kombination zu der Testphase des Informationskonzeptes zur historischen Meile (Maßnahme C 6) umgesetzt.

 

A 14 Lokale Baukultur stärken

Der Gestaltungsbeirat tagt weiterhin in regelmäßigen Abständen und trägt Sorge dafür, dass die Gestaltungssatzung der Stadt Rheine durchgesetzt wird.

 

A 15 Innenstadtforum etablieren und Bürgerbeteiligung und –engagement im öffentlichen Raum stärken

Der Innenstadtverein sucht bereits selbstständig und zukünftig auch mit Unterstützung der EWG nach Themen für öffentliche Fachvorträge.

2016: Verzicht auf die Gründung eines „Fördervereins Baukultur“. Der Themenbereich wird durch die bereits vorhandenen Initiativen und deren lokaler Vernetzung erfolgreich mit bearbeitet. Eine zusätzliche Aktivierung von Akteuren erscheint nicht erfolgversprechend.

2017: Nach dem geplanten Erwerb einer Drohne wird ein digitales Stadtmodell erstellt, welches beispielsweise bei der aktiven Ansprache von Immobilieneigentümern in der Maßnahme B 2 Fassadenprogramm hilfreich sein kann.

 

B 1 Schaffung von zeitgemäßen Ladengrößen für den Einzelhandel

 

Das Leerstandmanagement wird laufend weiter geführt.

2017: Eigentümer werden nach Fertigstellung der Maßnahmen aus E 2 (Aufbau einer Beratungsplattform und Beratungsoffensive) offensiv angesprochen.

Beauftragung eines externen Büros für ein Konzept für die temporäre Gestaltung und Nutzung von Leerständen, welches betroffenen Eigentümern anschließend vorgestellt wird.

 

B 2 Auflegung eines Fassadenprogramms  und Aufwertung der Erdgeschosszonen (Geschäftshäuser)

Jahresbeginn 2017: Aktualisierung der vorliegenden Bestandaufnahme der Gebäude der Innenstadt und Aufstellen einer Prioritätenliste für das Fassadenprogramm, Fertigstellen der Richtlinie.

Für die anschließend beginnende Verausgabung der Mittel wurden die erforderlichen Strukturen bereits in 2016 aufgebaut.

Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und der Gestaltungsbeirat werden das Fassadenprogramm begleiten.

 

B 3 Stärkung des Thies als "urbanen Ort" mit besonderen Ladenkonzepten und attraktivem Wohnraum

In 2017 wird versucht, eine ISG „Thie“ zu initiieren.

Für neue, individuelle Ladenkonzepte wird ein Workshop mit externen Referenten veranstaltet, dessen Ergebnisse auch in das zeitlich parallel erarbeitete Konzept der Maßnahme B 1 einfließen wird.

Nach dem Workshop wird eine laufende Beratung möglicher Gründer am Thie stattfinden.

 

B 5 Erarbeitung eines Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des Rathauszentrums

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Hertie Gebäude wird ein möglicher Zukunftsworkshop mit den Ladenmietern nur für das Rathauszentrum zunächst zurück gestellt. Die Ladenmieter werden vielmehr in die laufenden Überlegungen für ein Gesamtkonzept beider Bereiche einbezogen, damit ein schlüssiges Gesamtkonzept für beide Bereiche entstehen kann.

 

B 6 Realisierung des Projektes Emsgalerie

2016: Abschluss dieser privat geführten Maßnahme, Eröffnung der Emsgalerie fand im September statt.

 

B 7 Einrichtung einer Stadtmarketingstelle (bei der EWG)

Eine gesamtstädtische Marketingstrategie wurde seitens der EWG in der Vergangenheit bereits erstellt.

Die Beratung bei vernetzenden Themen und die Begleitung des Forums ‚Handel und Innenstadt‘ sind und bleiben laufendes Geschäft der EWG.

 

B 8 Initiierung weiterer Quartiersgemeinschaften

 

Siehe Maßnahme B 3

B 9 Einrichtung eines Verfügungsfonds

In 2016 wurde eine kommunale Richtlinie für den Verfügungsfonds erarbeitet und ein Beirat eingerichtet.

Für eine erste Maßnahme wurden Mittel in Höhe von 642,50 € beantragt.

Weitere Maßnahmen resultieren in den nächsten Jahren aus den Vorschlägen des Rahmenplans in anderen Maßnahmen und aus privaten Projektvorschlägen. Dazu wird aktiv in der Öffentlichkeit geworben, siehe dazu X 2.

 

C 1 Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone erarbeiten und langfristig umsetzen

2016: Erstellen des Gestaltungskonzepts mit Unterstützung des Büros Brandenfels, Umsetzung in den Ausbaumaßnahmen des Rahmenplans und auch bei späteren Bauvorhaben in dessen Geltungsbereich.

 

C 2 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in privaten Bereichen forcieren

2016: Durchführen des Fußgänger- und Barrierechecks; die Erkenntnisse wurden in den Gestaltungszielsetzungen und in sämtlichen Baumaßnahmen des Rahmenplans berücksichtigt.

2017: Klären der Frage nach der Änderung von Lieferzeiten in der Innenstadt in einer Arbeitsgruppe mit den beteiligten Akteuren.

 

C 4 Gestaltung der Bültstiege als städtebauliches Teilstück für einen Rundlauf durch die Innenstadt

2017: Klären der Frage, in welcher Form die privaten Flächenpotentiale rund um das Einfamilienhaus an der Bültstiege aktiviert werden können, in der freiraumplanerischen / stadträumlichen Studie der Maßnahme A 6 Gestaltung des Bernburgplatzes geklärt.

 

C 5 Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof Fußgängerzone

2017: Fertigstellung dieser Baumaßnahme gemeinsam mit der Maßnahme A 2 voraussichtlich im Herbst 2017.

Aufwertung der privaten Fassaden: siehe A 2

 

C 6 Aufwertung und Belebung der "historischen Meile" Falkenhof - Thie - Markt - Münsterstraße (Hinweis Bürgerwerkstatt)

1. Bauabschnitt (Münsterstraße zwischen Münstermauer und Emsstraße): wurde von der Fa. Aubreville & Kirchhoff aus Lingen in wesentlichen Teilen noch vor der Eröffnung der Emsgalerie in 2016 fertig gestellt. Die allgemeinen Ausstattungsgegenstände werden nach den Vorgaben aus den Gestaltungszielsetzungen in 2017 gemeinsam mit den Ausstattungsgegenständen für weitere Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Rahmenplans als Lieferleistung ausgeschrieben.

2. Bauabschnitt (Münsterstraße zwischen Emsstraße und Marktplatz): eine Entwurfsplanung liegt vor, die Bauleistung wird im Herbst 2017 ausgeschrieben.

3. Bauabschnitt (Marktstraße von Marktplatz bis Thie): in der Mehrfachbeauftragung zu A 3 Marktplatz wird hierfür eine Konzeptidee erstellt.

Ausstattungs- und Infokonzept: in 2016 wurde eine Vorplanung erstellt; nach einem Workshop zum Thema Lichtkunst sollen in 2017 verschiedene Arten der Darstellung des Themas ‚Historische Meile‘ vor Ort getestet werden, anschließend Beauftragung der weiteren Planungsstufen.

 

C 7 Erhöhung der Nahmobilität und Verbesserung der Fahrradinfrastruktur

Die geplanten Fahrradrouten aus den Stadtteilen in die Innenstadt werden bei laufenden Straßenbauvorhaben berücksichtigt und umgesetzt.

Zu der geplanten Beschilderung am Emsradweg siehe F 4.2.

2017: Ergänzende Untersuchung, wichtige Fahrradrouten und größere Fahrradabstellanlagen innerhalb der Innenstadt auszuschildern. Bei Bedarf Umsetzung der ergänzenden Beschilderung.

 

C 8 Lichtraum- und Beleuchtungskonzept für gesamte Innenstadt erarbeiten und umsetzen (Hinweis Bürgerwerkstatt)

2016: Erstellen des Lichtraum- und Beleuchtungskonzeptes mit Unterstützung durch das Büro Candela aus Herford; Umsetzung in den Ausbaumaßnahmen des Rahmenplans.

2017: Erstellen eines weiteren Beleuchtungskonzeptes für prägende Gebäude in der Innenstadt, um private Investitionen z.B. als Maßnahmen des Verfügungsfonds anzustoßen.

Aktualisierung der vorliegenden Bestandsdaten für den Austausch von Leuchten im übrigen Geltungsbereich des Rahmenplans, anschließend Austausch erster Leuchten.

 

C 9 Initiative "Nette Toilette" starten bzw. öffentliche Toiletten anbieten

Jahresbeginn 2017: öffentliche Werbung für die Initiative „Nette Toilette“ mit dem Ziel weiterer Abschlüsse von Einzelvereinbarungen mit Gastronomen. Anschließend werden Lagepläne mit Informationen zu sämtlichen öffentlichen und „netten“ Toiletten verbreitet.

Fertigstellung der öffentlichen Toilette am Bustreff voraussichtlich im Herbst 2017, siehe A 2 und C 5.

 

D 1 Spieleorte in der Innenstadt aufwerten und neue Angebote entwickeln

2016: Ortsbegehungen mit Kindern, die Ergebnisse und Anregungen gehen in die Spielorteplanung und Ausbauplanungen im Geltungsbereich des Rahmenplans ein.

 

D 2 Dialog mit Jugendlichen: "Orte zum Chillen"

2016: Schülerbefragungen und Streifzüge mit Jugendlichen durch die Innenstadt, die Ergebnisse und Anregungen gehen in die Ausbauplanungen im Geltungsbereich ein.

2017: anhand der Ergebnisse wird ein Jugendprojekt entworfen und mit Finanzierung über B 9 Verfügungsfonds umgesetzt.

 

D 3 Angebote für die ältere Generation fördern

2017: Festlegung des Standortes für einen Bouleplatz; Umsetzung zeitlich abhängig vom gewählten Standort (ggfs. gemeinsam mit einer Ausbaumaßnahme des Rahmenplans).

Bau des Bewegungsparcours am Kettelerufer und Eröffnung.

 

E 1-3 Modernisierungsberatung

2017: Beauftragung eines externen Büros für ein Konzept und die Inhalte einer Informationsveranstaltung im Herbst.

Aufbau einer Beratungsplattform, Zusammenstellen der Informationen für die Beratungsoffensive (zeitlich gekoppelt an die Bereitstellung der Mittel aus B 2 Fassadenprogramm).

Die EWG führt weiterhin Gespräche mit Eigentümern zur Aktivierung von Bestandspotentialen, ggfs. anhand von Visualisierungen auf Grundlage von Luftbildern aus der Drohnenbefliegung.

 

E 4 Beteiligung der Bewohner bei Wohnumfeldmaßnahmen und Straßenplanungen

2016: Anwohnerinformationensveranstaltungen vor Beginn der Ausbaumaßnahmen A2 und C 6 und Verteilen von Flyern an Betroffene, um die Akzeptanz zu verbessern. Fortführen dieses Vorgehens in 2017 beim 2. Bauabschnitt C 6 und allen weiteren Ausbaumaßnahmen.

Auf der Internetseite der Stadt Rheine wird laufend über aktuelle und bevorstehende Ereignisse informiert und es werden die Ergebnisse abgeschlossener Maßnahmen eingestellt.

 

F 1 Attraktive Gestaltung des Timmermanufers

2016: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Planungsprozess über die Maßnahmen D 1 und D 2.

2017: Veranstalten eines Expertenworkshops mit Gastronomen, Sport- und Freizeitakteuren (ggfs. unter Beteiligung eines externen Büros), der auch dem Zweck der Untermaßnahme F 3.1 Sensibilisierung der Gastronomen für Wasserlage dienen soll.

Beginn der Planung zur Umgestaltung des Timmermanufers in Abhängigkeit vom Planungsverfahren zum 1. Bauabschnitt von F 2 Kettelerufer (Ludgerusbrücke bis Nepomukbrücke). Auf der Grundlage eines Vorkonzeptes wird zum Jahresende eine Planungswerkstatt zur Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

F 2 Attraktive Gestaltung des Kettelerufers

2016: Erstellen einer Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt zwischen Ludgerusbrücke und Nepomukbrücke durch das Büro FSWLA aus Düsseldorf, die Ergebnisse aus einer durchgeführten Bürgerwerkstatt gingen darin ein.

Mit dem Bau der Emsgalerie wurde von privater Seite ein breiter Zugang zum Kettelerufer durch eine großzügig dimensionierte Treppe hergestellt.

2017: Fortführen der Planung in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden.

 

F 3 Bestehende Gastronomieangebote funktional einbinden und weitere Ansiedlungen fördern

2017: Die Gastronomen werden zur Teilnahme am Workshop zu F 1 Timmermanufer animiert und in laufenden Gesprächen auf die Potentiale an beiden Uferseiten hingewiesen.

 

F 4 Aktivierung des Freizeitwertes der Ems

2017: Initiieren eines Akteursforums, um Freizeitangebote besser zu vernetzen und diese zu erweitern.

Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Fahrradbeauftragten der Stadt Rheine wird sich in 2017 mit der Frage nach zusätzlicher Beschilderung des Emsradweges befassen. Die Umsetzung erfolgt ggfs. noch in 2017.

 

X 1 Projektmanagement Rahmenplanung

2016: Beauftragung des Büros ASS aus Düsseldort mit der Projektsteuerung bei der Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt.

 

X 2 Projekttopf Dokumentation, Publikation, Einweihung etc.

2016: Beauftragung des Büros Fortmann & Rohleder mit dem Entwurf und dem Druck von Medien zur Dokumentation von Arbeitsergebnissen und Öffentlichkeitsarbeit in den Einzelmaßnahmen.

2017: Eröffnung von A 2 Bustreff und
D 3.3 Bewegungsparcour.

 

 

Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen rund um die Hertie Immobilie gibt es im Programm des Rahmenplans nach derzeitigem Stand voraussichtlich die folgende Änderung:

 

B 4 Überprüfung des Einkaufsstandortes Hertie

Aufgrund der seit 2009 erfolglosen Vermarktungsversuche der Eigentümervertretung an Dritte, beabsichtigt die Stadt Rheine, die Immobilie selbst zu erwerben und voraussichtlich in einem Investorenwettbewerb zu veräußern.

Der bislang in der Maßnahme B 4 vorgesehene Ideenwettbewerb für eine Zwischennutzung und deren Herrichtung wird deshalb bis auf weiteres zurück gestellt.

 

 

 

Kosten- und Finanzierungsverfolgung

 

Im Haushaltsplan wird der Rahmenplan Innenstadt als Sonderprojekt geführt (vgl. Sonderprojekte „Bahnflächen“ und „Soziale Stadt Dorenkamp“). Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf rund 14,3 Mio. €.

 

Auf Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2014 wurden für das Jahr 2015 zunächst Mittel der Städtebauförderung für diejenigen Einzelmaßnahmen beantragt, die in den Jahren 2015 und 2016 begonnen oder vollständig umgesetzt werden sollten. Ein weiterer Förderantrag für das Jahr 2016 wurde im Dezember 2015 bei der Bezirksregierung eingereicht. Zu beiden Anträgen liegen der Stadt Rheine Zuwendungsbescheide über eine Anteilsfinanzierung von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor.

 

Für das Jahr 2017 wurde zum Jahresende 2016 ein weiterer Förderantrag gestellt. Für die Folgejahre bis einschließlich 2022 werden jeweils jährlich Zuschussanträge gestellt.

 

 

Bei der Umsetzung des 1. Bauabschnitts der Maßnahme C 6 Aufwertung und Belebung der "historischen Meile" kam es zu Mehrkosten im Vergleich zu den eingestellten Kosten. Die Stadt Rheine hat unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Mehrkosten einen Änderungsantrag für den Förderantrag 2015, in dem diese Maßnahme enthalten ist, gestellt. Zu diesem Änderungsantrag liegt der Stadt Rheine ein Zuwendungsbescheid vor, so dass zunächst einmal sichergestellt ist, dass die Stadt Rheine diese Mehrkosten nicht in voller Höhe selbst zu tragen hat.

 

Im Planungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zum 1. Bauabschnitt der Maßnahme F 2 Attraktive Gestaltung des Kettelerufers stellte sich heraus, dass die im Rahmenplan für diese Maßnahme eingestellten Finanzmittel nicht ausreichen, um bei der Umgestaltung den Ansprüchen aller Nutzergruppen gerecht zu werden. Da es erforderlich ist, die nutzbare Breite des befestigten Uferstreifens zu verbreitern, entstehen gemäß einer aktuellen Kostenschätzung erhebliche Mehrkosten.

 

In der Maßnahme A 2 Neugestaltung und Umbau Bustreff Matthiasstraße kommt es dagegen durch ein günstiges Ausschreibungsergebnis voraussichtlich zu Minderkosten.

 

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept, nach dem die Mehrkosten in den vorgenannten beiden Maßnahmen durch weitere Einsparungen an anderer Stelle im Gesamtprojekt Rahmenplan Innenstadt ausgeglichen wird, ohne dass es zu Qualitätsverlusten im Sinne der Zielsetzungen des Gesamtprojektes kommt. Die Verwaltung wird dem Bauausschuss die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss vorlegen. Anschließend kann die aktualisierte Form der Finanzierungsplanung des Rahmenplans hinsichtlich der Förderung mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.

 

 

Da es sich bei dem zentralen Omnibusbahnhof ZOB (Einzelmaßnahme A 2) um eine Verkehrsstation handelt, hat die Stadt Rheine für dessen Erneuerung zusätzliche Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Ein Förderbescheid liegt auch hierzu bereits vor.

 

 

Unter Berücksichtigung der anteiligen Förderung beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Rheine im Gesamtprojekt, also bezogen auf beide Fördermaßnahmen für den Städtebau und nach dem Entflechtungsgesetz, auf rund 4,5 Mio. €.

 

 

In den o. g. Gesamtkosten und auch in der Förderung nicht enthalten sind eventuell zeitgleich mit den Straßenbau- und Platzumbaumaßnahmen vorzunehmende Kanalbaumaßnahmen (enthalten ist der Anteil der Kosten für Regenentwässerung der öffentlichen Flächen), sofern sich dies durch Prüfung der TBR als erforderlich herausstellen sollte, sowie Kosten der Stadtwerke für die Erneuerung von Versorgungsleitungen und -anschlüsse, sofern sich dies als erforderlich erweisen sollte.