Betreff
Förderung der Elektromobilität durch Umsetzung von Bevorrechtigungen gemäß EmoG in der Stadt Rheine
Vorlage
027/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass Elektromobile bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen, nicht privaten Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden können. Die Fahrzeuge müssen mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Auf die Ausschilderung und Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen im Stadtgebiet Rheine wird verzichtet. Auf beschrankten Parkplätzen und in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern ist aus technischen Gründen kein kostenfreies Parken möglich.

2.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt die Fortführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Handlungs- und Maßnahmenprogramm Elektromobilität für Rheine.

3.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass eine Antragstellung zum Förderaufruf Elektromobilität (sowohl Fahrzeuge als auch Konzepte) bei der NOW auf Grund der bereits umgesetzten Maßnahmen und vorliegenden Konzepte derzeit nicht vorgenommen werden soll.

 


Begründung:

 

 

Schreiben der Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CDU mit Datum vom 04.12.2016

1.      Welche Möglichkeiten in Rheine bestehen, auf der Basis des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechende Bevorrechtigungen von elektrisch betriebenen PKW umzusetzen? Hierbei soll auch aufgezeigt werden, welche Kosten bzw. Mindereinnahmen (z.B. bei kostenfreier Nutzung von Parkplätzen) zu erwarten sind.

2.      Welche Möglichkeiten wir in Rheine haben, darüber hinaus die Nutzung von elektrisch betriebenen PKW und E-Bikes zu fördern? Es soll geprüft werden, ob im Bereich der städtischen Parkhäuser Lademöglichkeiten aufgestellt werden können. Zur Finanzierung wird auf die Fördermöglichkeiten  der NOW verwiesen, die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen für Elektromobilität veröffentlicht hat.

 

Zu 1.           Sachstand

Das Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015 verfolgt das Ziel, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Auf der Grundlage dieses Gesetzes können Kommunen jederzeit - und damit unbürokratisch und flexibel - selbst entscheiden, welche Privilegien sie Elektroautos mit E-Kennzeichen geben. Zu den Bevorrechtigungen im Straßenverkehr zählen:

1.1        Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen

1.2        Bevorrechtigungen bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wege z.B. Busspuren

1.3        Bevorrechtigungen durch das Zulassen von Ausnahmen für Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten

1.4        Bevorrechtigungen im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken

 

Zu 1.1        

Das E-Kennzeichen mit einem E an letzter Stelle auf dem NummernschildVorbedingung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen ist die Beantragung eines Elektro Kennzeichen durch den Fahrzeugbesitzer. Wer ein E-Auto besitzt, kann dieses mit einem entsprechenden Kfz-Kennzeichen kenntlich machen. Auf diesem befindet sich ein „E“ auf der rechten Seite der Kennzeichenkombination. Ausschließlich das E-Kennzeichen ermöglicht dem Fahrer, je nach Kommune, einige Sonderrechte wahrnehmen dürfen. 

Kostenauswirkungen

Quelle: NOZ, Foto: Sebastian Philipp

 
Die Stadt Osnabrück hat jetzt an mehreren Standorten in der Innenstadt kostenlose Parkplätze speziell für Elektroautos eingerichtet. Hier auf der Möserstraße. Foto: Sebastian PhilippParkplätze auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die für bevorrechtigte Elektrofahrzeuge ausgewiesen werden sollen, können mit dem Zusatzzeichen gemäß § 39 Abs. 10 StVO gekennzeichnet werden.

 

 

Die Kostenermittlung für den Erwerb und die Installation von ggf. Pfosten und Schildern erfolgt durch die TBR.  Nach Angaben der TBR belaufen sich die Kosten einschließlich Erwerb und Montage eines Schildes auf ca. 150 Euro.

Bevorrechtigt ausgewiesene Parkplätze für Elektromobile stehen für die Nutzung durch herkömmliche Fahrzeuge nicht mehr zur Verfügung. Derzeit (siehe zu 1.4) sind im ganzen Kreis Steinfurt lediglich 37 Fahrzeuge – in Rheine 2 Fahrzeuge - gemeldet, die die ausgewiesenen Parkplätze nutzen könnten. Die so genutzten Stellplatzflächen würden in der Folge Einnahmeausfälle verursachen. Die Höhe der Einnahmeausfälle ist jedoch stark vom gewählten Standort und der jeweiligen Nutzungsfrequenz der angemeldeten E-Mobile abhängig. Hierzu gibt es aktuell noch keine Vergleichs- oder Erfahrungswerte, deshalb könnten Mindereinnahmen nur im Einzelfall von der Parkraumbewirtschaftung der Verkehrsgesellschaft Rheine mbH an den jeweiligen Standorten der Parkscheinautomaten zum Jahresende ermittelt werden. Eine pauschale Aussage zur Höhe der Mindereinnahmen bei nur zwei angemeldeten Fahrzeugen wäre an dieser Stelle nicht seriös.

Zu 1.2

Bevorrechtigungen bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wege, ermöglichen einem Fahrzeug mit E-Kennzeichen das Befahren von z.B. Busspuren. Diese Regelung ist für Rheine nicht relevant, da keine ausgewiesenen Busspuren vorhanden sind, die für diese Maßnahme sinnvoll eingesetzt werden können.

Zu 1.3

Bevorrechtigungen durch das Zulassen von Ausnahmen für Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sind für Rheine (noch) nicht relevant, weil die Luftqualität durch Beeinflussung von Verkehrsemissionen in Rheine eine derartige Maßnahme zur Zeit nicht erfordert.

Zufahrtbeschränkungen und Durchfahrtverbote sind restriktive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Städten. Dazu gehören Tempo-30-Limits für hochbelastete Straßen, die Einführung eines Bürgertickets sowie einer City-Maut und die teilweise Sperrung des Kfz-Verkehrs in Innenstadtbereichen.

Zu 1.4

Bevorrechtigungen im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken werden bereits in vielen Kommunen praktiziert. In Stuttgart beispielsweise dürfen seit dem 1. November 2015 Autos mit E-Kennzeichen auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum kostenlos abgestellt werden. Auch in Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden.

Damit eine Einschätzung in Bezug auf die Kostenrelevanz durch das Erlassen von Parkgebühren für Elektrofahrzeuge vorgenommen werden kann, wurde eine Recherche bei der Kfz-Zulassungsstelle in Rheine vorgenommen. Es gibt (Stand 15.12.2016) 37 Fahrzeuge im Kreis Steinfurt, die über ein E-Kennzeichen verfügen. Davon sind 2 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf Halter in Rheine zugelassen.

Folgerungen zu 1.

Aus städtischer Sicht hat die Elektromobilität wesentliche Vorzüge gegenüber dem konventionellen Verkehr und ist äußerst interessant und vorteilhaft, weil die Elektromobilität großes Potenzial besitzt, verkehrsbedingte Schadstoff- und Lärmemissionen zu reduzieren. Elektromobilität trägt also dazu bei, die Lebensqualität in Rheine zu verbessern. Bevorrechtigungen gemäß dem EmoG können und sollten daher auch in Rheine umgesetzt werden, um die Elektromobilität zu fördern und das Hochlaufen des Marktes zu unterstützen.

Wie vorgehend angeführt, lassen sich entsprechenden Bevorrechtigungen auch problemlos umsetzen, bzw. sind für Rheine nicht relevant (1.1 – 1.3) Im Fall einer Umsetzung nach 1.1 zieht die Bevorrechtigung für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen einen gewissen Aufwand durch die Ausweisung und Beschilderung der Parkplätze nach sich. Eine exakte Aufstellung der Gebührenausfälle von bevorrechtigten Parkplätzen ist schwierig und müsste aufwändig für den Einzelfall ermittelt werden. Der Aufwand steht zur Zeit in keinem Verhältnis zu den wenigen angemeldeten Elektrofahrzeugen.

Wie oben beschrieben, hat die Elektromobilität jedoch aus städtischer Sicht wesentliche Vorzüge gegenüber dem konventionellen Verkehr. Auf Basis des derzeitigen Bestandes und des für die nähere Zukunft prognostizierbaren Anteils der Elektromobilität wird im Folgenden ein Lösungsvorschlag entwickelt, der zum einen entsprechend dem EmoG Anreize schafft, die Elektromobilität zu fördern aber andererseits die Mindereinnahmen für die Stadt Rheine im Hinblick auf das Erlassen von Parkgebühren für Elektromobile überschaubar gestaltet.

 

Lösungsvorschlag

Elektromobile können bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen (nicht privaten) Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden. Die Fahrzeuge müssen mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Auf die Ausschilderung und Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen im Stadtgebiet Rheine wird verzichtet. Auf beschrankten Parkplätzen und in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern ist aus technischen Gründen kein kostenfreies Parken möglich.

 

Vorschlagsbegründung

Die Regelung basiert auf den Bevorrechtigungen des EmoG und fördert die Nutzung der Elektromobilität. Durch die Möglichkeit des kostenlosen Parkens erfahren Besitzer von Elektrofahrzeugen eine Anerkennung und potenzielle Käufer erhalten einen Anreiz.

Die Regelung erfordert keinen Aufwand in Bezug auf die Kennzeichnung von Parkflächen. Mindereinnahmen durch die Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkflächen entfallen.

Die durchschnittliche Parkdauer auf bewirtschafteten Parkflächen, beträgt nach Angaben der Verkehrsgesellschaft Rheine ca. 1 Std 20 Min. Für diese Zeit fallen bis zu 2,50 Euro an Parkgebühren an, die im Falle eines Elektromobils einen Gebührenausfall darstellen würden. Bei der zur Zeit sehr geringen Zahl an Elektrofahrzeugen, würden sich die Mindereinnahmen daher auf einem relativ geringen Niveau bewegen, welches derzeit aber nicht seriös beziffert werden kann.

Die Zulassungsstelle Rheine kann kurzfristig aktuelle Zulassungszahlen zur Verfügung stellen. Bei signifikanten und kurzfristig nicht zu erwartenden hohen Steigerungen der Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge kann die Regelung jederzeit aufgehoben, angepasst, verändert oder zeitlich beschränkt werden.

Die Verkehrsüberwachung des Fachbereich 3 wird eng in das Verfahren eingebunden und kann die Regelung im Rahmen ihrer Ordnungsaufgaben aktiv begleiten. Veränderungen des Nutzerverhaltens, der Parkfrequenz oder Belegung von Plätzen können zeitnah ermittelt und Anpassungen schnell angeregt und umgesetzt werden.

Die Regelung wird zeitlich befristet ausgesprochen,  jährlich überprüft und kann ggf. vor Ablauf des vorgegebenen Datums angepasst und verändert werden.

Die Regelung wird auf beschrankten Parkplätzen und in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern nicht angewendet. Diese Stellflächen sind durch eine Schranke baulich vom öffentlichen Straßenraum getrennt. Damit handelt es sich eindeutig um Privatparkplätze. Um Diskussionen und absehbare Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbesitzern und Besitzern bzw. Nutzern von Elektromobilen von vornherein zu begegnen, kann die Regelung nur für nicht private Parkplätze mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung gelten.

Die pragmatisch orientierte und wenig Aufwand verursachende Lösung beruht auf dem Ermessensspielraum der Ordnungsbehörde. Eine endgültige, rechtlich abgesicherte Lösung ist durch die Änderung der Gebührenordnung vom 21. Juni 1994, die zuletzt am 13. Dezember 2011 geändert wurde, zu erreichen. Im Vorgriff auf die gebotene Änderung der Gebührenordnung, soll der verbleibende Zeitraum von ca. 3 Jahren genutzt werden, um Erfahrungs- und Vergleichswerte zu sammeln, und um die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität zu beobachten. Bei Erstellung der nächsten Änderungssatzung könnte ein Passus zum kostenfreien Parken von Elektromobilen dann ggf. in die Gebührenordnung aufgenommen werden.

 

Zu 2. Sachstand

In Rheine wurde in den letzten Jahren, auf Basis eines Elektromobilitäts-Maßnahmenkonzeptes und unter Verwendung diverser Förderstrukturen und -programme, der Prozess einer stetigen Verbesserung zur Förderung und Nutzung von elektrisch betriebenen Pkw und E-Bikes vorangetrieben. Zu den Maßnahmen, gehören u.a.: Die Einrichtung der SOLARadstation, Installation eines Netzwerks von Ladesäulen für Elektrofahrräder an Außengastronomiebetrieben, Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte und Anschaffung von vier Elektrofahrzeugen sowie vier Pedelecs einschließlich der zugehörigen Ladeinfrastruktur, Berücksichtigung innovativer Mobilitätskonzepte und Einrichtung einer CarSharing-Station bei der Wohnungsgesellschaft Rheine im Wohnpark Dutum sowie Initiierung eines Förderprojektes zur gemeinsamen Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur durch fünf Stadtwerke im Kreis Steinfurt (Anschaffung von sechs Elektromobilen und neun Ladesäulen). Stellplätze für Elektrofahrzeuge, wurden in Anlehnung an das EmoG, an drei Stellen (Köpi-Parkplatz, Berufskolleg und Emsgalerie) bereits umgesetzt. Aktuell existieren somit in Rheine drei öffentliche Elektrotanksäulen mit sechs Ladepunkten. Vier weitere Ladepunkte in der Rathaus-Tiefgarage sind auf Grund förderrechtlicher Vorgaben nicht für die Öffentlichkeit nutzbar.

Mit der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen, der konkreten Beschaffung einer Reihe von Fahrzeugen sowie dem Aufbau der Infrastruktur, unterstützt die Stadt Rheine den Prozess der Systemintegration der Elektromobilität zur Zeit schon maßgeblich.

Elektromobilität ist dabei weit mehr als eine neue, umweltfreundliche Antriebstechnologie. Sie ist vielmehr als Systemelement eines nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehrs zu begreifen, daher kommt Städten und Gemeinden eine wichtige und zentrale Rolle bei der Marktintegration und Weiterentwicklung der Elektromobilität zu.

Das, von der Leitstelle Klimaschutz erstellte Handlungs- und Maßnahmenkonzept für Rheine (siehe Anlage 1.), hält neben den weiter oben genannten Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden oder aktuell umgesetzt werden, noch eine Reihe von weiteren Vorschlägen, Projekten und Maßnahmen bereit, die sich teilweise mit den Vorschlägen zur Förderung der Elektromobilität aus dem EmoG decken und die Fragestellungen des Prüfauftrages behandeln.

Prüfung flächendeckende Infrastruktur

Insbesondere die Fragestellung zum Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur für Ladestationen wurde bereits vor geraumer Zeit mit der Standortanalyse für Ladestationen für Pkw abgeschlossen (Punkt 22.16.03, Handlungs- und Maßnahmenkonzept Elektromobilität). Die Stadtwerke Rheine führten am 05.06.2013 ein „Workshop Ladeinfrastruktur Rheine“ durch. Neben der Ausgangslage und Zielsetzung wurde eine Umfeldanalyse für Rheine und die allgemeine Entwicklung der Elektromobilität vorgestellt.

Kernpunkt des Workshops war die Entwicklung und Vorstellung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für die Stadt Rheine. Als Ergebnis wurde eine Standortanalyse mit Verteilung möglicher Ladepunkte für Pedelecs, E-Roller und E-Autos in der Stadt Rheine entwickelt. Die standortscharfen Analysen des Standortkonzeptes zeigen Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte auf, berücksichtigen Wechselwirkungen mit dem Pendlerverkehr, geben Hinweise auf Platzverhältnisse und machen konkrete Aussagen zur strategischen Bedeutung und Standorteignung. (Ansprechpartner bei EWR: Herr Heinz Schüring-Hermeling, Tel.: 45-139)

Prüfung Lademöglichkeiten im Bereich der städtischen Parkhäuser

Die Fragestellung der Lademöglichkeit im Bereich der städtischen Parkhäuser wurde bereits weiter oben behandelt. Es ergeht die Empfehlung, eine Bevorrechtigung für Elektrofahrzeuge auf beschrankte Parkplätze und in Tiefgaragen und Parkhäusern nicht anzuwenden. Diese Stellflächen sind durch eine Schranke baulich vom öffentlichen Straßenraum getrennt. Damit handelt es sich eindeutig um Privatparkplätze. Um Diskussionen und absehbare Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbesitzern und Besitzern bzw. Nutzern von Elektromobilen von vornherein zu begegnen, sollten Bevorrechtigungen gemäß EmoG hier nicht angewendet werden. Aktuell wurde in Absprache mit dem Eigentümer der Emsgalerie im dortigen Parkhaus eine Elektroladesäule installiert. Eine kostenfreie Nutzung des zugehörigen Parkplatzes ist jedoch nicht vorgesehen.

Prüfung Fördermöglichkeiten NOW (Fahrzeuge und Infrastruktur)

Fördermittel aus dem Förderprogramm der NOW zur Förderung der Elektromobilität wurden bereits beim ersten Förderaufruf der NOW (2015/2016) erfolgreich eingeworben.

Auf Initiative der Leitstelle Klimaschutz wurde, von der Leitstelle Klimaschutz, ein gemeinsamer Antrag von fünf Stadtwerken im Kreis Steinfurt auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Elektrofahrzeuge erstellt.

Im Rahmen des Vorhabens erfolgte die Beschaffung von  6 Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Infrastruktur (9 Ladesäulen) in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Verständigung auf eine einheitliche Ladeinfrastruktur.

Der gemeinsame Antrag der fünf Stadtwerke erhielt am 17.12.2015 einen Zuwendungsbescheid.

Fahrzeuge und Infrastruktur wurden mittlerweile angeschafft und für den Betrieb vorbereitet. (Im Bereich der Stadtwerke Rheine 2 Fahrzeuge und 3 Ladesäulen) Ein gemeinsamer öffentlichkeitswirksamer Pressetermin für Anfang des Jahres 2017 wurde angeregt.

Die Gesamtausgaben, des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Vorhabens, belaufen sich auf 144.715,14 Euro. Die Zuwendung beträgt 57.886,06 Euro. Die Förderquote beträgt 40%.

 

Parallel zum Förderprogramm der Stadtwerke, initiierte die Leitstelle Klimaschutz im Rahmen des Masterplan das Vorhaben „Förderung der Elektromobilität durch Umstrukturierung der kommunalen Fahrzeugflotte“ als ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements (Vorlage 365/14, VV 15.12.2014)

Die Stadt Rheine hat sich das Ziel gesetzt, innerhalb des Förderzeitraums vom 01. Januar 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt 4 Fahrzeuge und 4 Elektrofahrräder im Zuge der Ersatzbeschaffung anzuschaffen. Das Projekt befindet sich aktuell in der Endphase.

Mit Schreiben vom 10.12.2015 wurde ein Förderantrag vom BMU in Höhe von 161.660,00 Euro bewilligt. Die Eigenmittel betragen 80.830,00 Euro. Die Förderquote beträgt 50% und ist somit höher als im NOW – Programm.

Die Anschaffung weiterer Fahrzeuge für die Stadtverwaltung ist zunächst nicht geplant. Für die Anschaffung weiterer Ladeinfrastruktur ist ein Rückgriff auf das Förderprogramm NOW (Fahrzeuge und Infrastruktur) deshalb nicht zielführend, weil die Förderung von Ladeinfrastruktur ausschließlich im Zusammenhang mit einer beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig ist. Die Bundesregierung hat jedoch ganz aktuell die Veröffentlichung einer separaten Richtlinie zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur beschlossen. Nach Veröffentlichung dieser Richtlinie ist eine erneute Prüfung der Beantragung von Fördermitteln vorgesehen.

 

Prüfung Fördermöglichkeiten NOW (Konzepte)

In Rheine wurde in den letzten Jahren, auf Basis eines, im Rahmen des Masterplan, selbst entwickelten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes (siehe Anlage 1.) zur Elektromobilität, und unter Verwendung diverser Förderstrukturen und -programme, der Prozess einer stetigen Verbesserung zur Förderung und Nutzung von elektrisch betriebenen Pkw und E-Bikes vorangetrieben. Insbesondere die vorliegende Standortanalyse der Stadtwerkeuntersuchung mit standortscharfen Analysen, die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte aufzeigen, Wechselwirkungen mit dem Pendlerverkehr berücksichtigen und konkrete Aussagen zur strategischen Bedeutung und Standorteignung machen, erfüllen die Anforderungen eines derartigen Konzeptes.

Als Bestandteil und in Verbindung mit dem umfangreichen Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Leitstelle Klimaschutz, welches die Hintergründe und Ziele beleuchtet, welches die Rolle der Kommune im Zusammenhang mit der Förderung der Elektromobilität beschreibt, und Maßnahmen von der Infrastruktur über Querschnittsaufgaben bis hin zum CarSharing und Öffentlichkeitsarbeit enthält, verfügt die Stadt Rheine also bereits über ein Elektromobilitätskonzept, welches einer stetigen Fortschreibung und Weiterentwicklung unterzogen wird.

Vor dem Hintergrund der ausgezeichnet vernetzten Position der Leitstelle Klimaschutz mit Partnern aus der Masterplan Region, als Tandempartner der neuen Masterplankommunen, dem Hintergrundwissen der Studie KomRev und dem Erfahrungswissen aus den Klimaschutzprozessen IKKK und Masterplan, erscheint die Entwicklung und Erstellung einer weiteren Studie nicht zielführend. Für die Entwicklung und Erstellung von Teilkonzepten und die Einwerbung von Fördermitteln an anderer Stelle hingegen, stellt das vorhandene Handlungs- und Maßnahmenkonzept Elektromobilität eine sehr gute Basis dar.

 

Lösungsvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt die Fortführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Handlungs- und Maßnahmenprogramm Elektromobilität. Die Antragstellung zum Förderaufruf Elektromobilität (sowohl Fahrzeuge als auch Konzepte) bei der NOW ist auf Grund der umgesetzten Maßnahmen und vorliegenden Konzepte derzeit nicht zielführend.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Elektromobilitätskonzept Rheine, Stand Dezember 2016