Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass Elektromobile bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen, nicht privaten Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden können. Die Fahrzeuge müssen mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Auf die Ausschilderung und Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen im Stadtgebiet Rheine wird verzichtet. Auf beschrankten Parkplätzen und in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern ist aus technischen Gründen kein kostenfreies Parken möglich.
2.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt die Fortführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Handlungs- und Maßnahmenprogramm Elektromobilität für Rheine.
3.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass eine Antragstellung zum Förderaufruf Elektromobilität (sowohl Fahrzeuge als auch Konzepte) bei der NOW auf Grund der bereits umgesetzten Maßnahmen und vorliegenden Konzepte derzeit nicht vorgenommen werden soll.
Begründung:
Schreiben
der Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und CDU mit Datum vom 04.12.2016
1. Welche Möglichkeiten in Rheine bestehen,
auf der Basis des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechende
Bevorrechtigungen von elektrisch betriebenen PKW umzusetzen? Hierbei soll auch
aufgezeigt werden, welche Kosten bzw. Mindereinnahmen (z.B. bei kostenfreier
Nutzung von Parkplätzen) zu erwarten sind.
2. Welche Möglichkeiten wir in Rheine haben,
darüber hinaus die Nutzung von elektrisch betriebenen PKW und E-Bikes zu
fördern? Es soll geprüft werden, ob im Bereich der städtischen Parkhäuser
Lademöglichkeiten aufgestellt werden können. Zur Finanzierung wird auf die
Fördermöglichkeiten der NOW verwiesen,
die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen für Elektromobilität
veröffentlicht hat.
Zu 1. Sachstand
Das
Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015 verfolgt das Ziel, die Elektromobilität
in Deutschland zu fördern. Auf der Grundlage dieses Gesetzes können Kommunen
jederzeit - und damit unbürokratisch und flexibel - selbst entscheiden, welche
Privilegien sie Elektroautos mit E-Kennzeichen geben. Zu den Bevorrechtigungen
im Straßenverkehr zählen:
1.1
Bevorrechtigungen für das Parken
auf öffentlichen Straßen oder Wegen
1.2
Bevorrechtigungen bei der Nutzung
von für besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wege z.B. Busspuren
1.3
Bevorrechtigungen durch das
Zulassen von Ausnahmen für Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
1.4
Bevorrechtigungen im Hinblick auf
das Erheben von Gebühren für das Parken
Zu
1.1
Vorbedingung für die
Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen
oder Wegen ist die Beantragung eines Elektro Kennzeichen durch
den Fahrzeugbesitzer. Wer ein E-Auto besitzt, kann dieses mit einem entsprechenden
Kfz-Kennzeichen kenntlich machen. Auf diesem befindet sich ein „E“ auf der
rechten Seite der Kennzeichenkombination. Ausschließlich das E-Kennzeichen ermöglicht
dem Fahrer, je nach Kommune, einige Sonderrechte wahrnehmen dürfen.
Kostenauswirkungen
Quelle: NOZ, Foto:
Sebastian Philipp
Parkplätze auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die für bevorrechtigte
Elektrofahrzeuge ausgewiesen werden sollen, können mit dem Zusatzzeichen gemäß
§ 39 Abs. 10 StVO gekennzeichnet werden.
Die Kostenermittlung für den
Erwerb und die Installation von ggf. Pfosten und Schildern erfolgt durch die
TBR. Nach Angaben der TBR belaufen sich
die Kosten einschließlich Erwerb und Montage eines Schildes auf ca. 150 Euro.
Bevorrechtigt ausgewiesene
Parkplätze für Elektromobile stehen für die Nutzung durch herkömmliche
Fahrzeuge nicht mehr zur Verfügung. Derzeit (siehe zu 1.4) sind im ganzen Kreis
Steinfurt lediglich 37 Fahrzeuge – in Rheine 2 Fahrzeuge - gemeldet, die die
ausgewiesenen Parkplätze nutzen könnten. Die so genutzten Stellplatzflächen
würden in der Folge Einnahmeausfälle verursachen. Die Höhe der Einnahmeausfälle
ist jedoch stark vom gewählten Standort und der jeweiligen Nutzungsfrequenz der
angemeldeten E-Mobile abhängig. Hierzu gibt es aktuell noch keine Vergleichs-
oder Erfahrungswerte, deshalb könnten Mindereinnahmen nur im Einzelfall von der
Parkraumbewirtschaftung der Verkehrsgesellschaft Rheine mbH an den jeweiligen
Standorten der Parkscheinautomaten zum Jahresende ermittelt werden. Eine
pauschale Aussage zur Höhe der Mindereinnahmen bei nur zwei angemeldeten
Fahrzeugen wäre an dieser Stelle nicht seriös.
Zu 1.2
Bevorrechtigungen bei der Nutzung von für
besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wege, ermöglichen einem
Fahrzeug mit E-Kennzeichen das Befahren von z.B. Busspuren. Diese Regelung ist
für Rheine nicht relevant, da keine ausgewiesenen Busspuren vorhanden sind, die
für diese Maßnahme sinnvoll eingesetzt werden können.
Zu 1.3
Bevorrechtigungen
durch das Zulassen von Ausnahmen für Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
sind für Rheine (noch) nicht relevant, weil die Luftqualität durch
Beeinflussung von Verkehrsemissionen in Rheine eine derartige Maßnahme zur Zeit
nicht erfordert.
Zufahrtbeschränkungen
und Durchfahrtverbote sind restriktive Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität in Städten. Dazu gehören Tempo-30-Limits für hochbelastete
Straßen, die Einführung eines Bürgertickets sowie einer City-Maut und die
teilweise Sperrung des Kfz-Verkehrs in Innenstadtbereichen.
Zu 1.4
Bevorrechtigungen im
Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken
werden bereits in vielen Kommunen praktiziert. In Stuttgart beispielsweise dürfen
seit dem 1. November 2015 Autos mit E-Kennzeichen auf allen gebührenpflichtigen
Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum kostenlos abgestellt werden. Auch in
Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben-
oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden.
Damit eine Einschätzung in
Bezug auf die Kostenrelevanz durch das Erlassen von Parkgebühren für
Elektrofahrzeuge vorgenommen werden kann, wurde eine Recherche bei der
Kfz-Zulassungsstelle in Rheine vorgenommen. Es gibt (Stand 15.12.2016) 37
Fahrzeuge im Kreis Steinfurt, die über ein E-Kennzeichen verfügen. Davon sind 2
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf Halter in Rheine zugelassen.
Folgerungen zu 1.
Aus
städtischer Sicht hat die Elektromobilität wesentliche Vorzüge gegenüber dem
konventionellen Verkehr und ist äußerst interessant und vorteilhaft, weil die
Elektromobilität großes Potenzial besitzt, verkehrsbedingte Schadstoff- und
Lärmemissionen zu reduzieren. Elektromobilität trägt also dazu bei, die
Lebensqualität in Rheine zu verbessern. Bevorrechtigungen gemäß dem EmoG können und sollten
daher auch in Rheine umgesetzt werden, um die Elektromobilität zu fördern und
das Hochlaufen des Marktes zu unterstützen.
Wie vorgehend angeführt,
lassen sich entsprechenden Bevorrechtigungen auch problemlos umsetzen, bzw.
sind für Rheine nicht relevant (1.1 – 1.3) Im Fall einer Umsetzung nach 1.1
zieht die Bevorrechtigung für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen
einen gewissen Aufwand durch die Ausweisung und Beschilderung der Parkplätze
nach sich. Eine exakte Aufstellung der Gebührenausfälle von bevorrechtigten
Parkplätzen ist schwierig und müsste aufwändig für den Einzelfall ermittelt
werden. Der Aufwand steht zur Zeit in keinem Verhältnis zu den wenigen angemeldeten
Elektrofahrzeugen.
Wie oben beschrieben, hat
die Elektromobilität jedoch aus städtischer Sicht wesentliche Vorzüge gegenüber
dem konventionellen Verkehr. Auf Basis des derzeitigen Bestandes und des für
die nähere Zukunft prognostizierbaren Anteils der Elektromobilität wird im
Folgenden ein Lösungsvorschlag entwickelt, der zum einen entsprechend dem EmoG
Anreize schafft, die Elektromobilität zu fördern aber andererseits die
Mindereinnahmen für die Stadt Rheine im Hinblick auf das Erlassen von
Parkgebühren für Elektromobile überschaubar gestaltet.
Lösungsvorschlag
Elektromobile
können bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen (nicht privaten) Parkplätzen mit
Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden. Die Fahrzeuge
müssen mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Auf die Ausschilderung und
Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen
Straßen und Wegen im Stadtgebiet Rheine wird verzichtet. Auf beschrankten
Parkplätzen und in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern ist aus technischen
Gründen kein kostenfreies Parken möglich.
Vorschlagsbegründung
Die Regelung basiert auf den Bevorrechtigungen des
EmoG und fördert die Nutzung der Elektromobilität. Durch die Möglichkeit des
kostenlosen Parkens erfahren Besitzer von Elektrofahrzeugen eine Anerkennung
und potenzielle Käufer erhalten einen Anreiz.
Die Regelung erfordert keinen Aufwand in Bezug auf
die Kennzeichnung von Parkflächen. Mindereinnahmen durch die Kennzeichnung von
bevorrechtigten Parkflächen entfallen.
Die durchschnittliche Parkdauer auf
bewirtschafteten Parkflächen, beträgt nach Angaben der Verkehrsgesellschaft
Rheine ca. 1 Std 20 Min. Für diese Zeit fallen bis zu 2,50 Euro an Parkgebühren
an, die im Falle eines Elektromobils einen Gebührenausfall darstellen würden.
Bei der zur Zeit sehr geringen Zahl an Elektrofahrzeugen, würden sich die
Mindereinnahmen daher auf einem relativ geringen Niveau bewegen, welches
derzeit aber nicht seriös beziffert werden kann.
Die Zulassungsstelle Rheine kann kurzfristig
aktuelle Zulassungszahlen zur Verfügung stellen. Bei signifikanten und
kurzfristig nicht zu erwartenden hohen Steigerungen der Zulassungszahlen für
Elektrofahrzeuge kann die Regelung jederzeit aufgehoben, angepasst, verändert
oder zeitlich beschränkt werden.
Die Verkehrsüberwachung des Fachbereich 3 wird eng
in das Verfahren eingebunden und kann die Regelung im Rahmen ihrer
Ordnungsaufgaben aktiv begleiten. Veränderungen des Nutzerverhaltens, der
Parkfrequenz oder Belegung von Plätzen können zeitnah ermittelt und Anpassungen
schnell angeregt und umgesetzt werden.
Die Regelung wird zeitlich befristet ausgesprochen,
jährlich überprüft und kann ggf. vor
Ablauf des vorgegebenen Datums angepasst und verändert werden.
Die Regelung wird auf beschrankten Parkplätzen und
in beschrankten Tiefgaragen und Parkhäusern nicht angewendet. Diese
Stellflächen sind durch eine Schranke baulich vom öffentlichen Straßenraum getrennt.
Damit handelt es sich eindeutig um Privatparkplätze. Um Diskussionen und
absehbare Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbesitzern und Besitzern bzw.
Nutzern von Elektromobilen von vornherein zu begegnen, kann die Regelung nur
für nicht private Parkplätze mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung
gelten.
Die pragmatisch orientierte und wenig Aufwand
verursachende Lösung beruht auf dem Ermessensspielraum der Ordnungsbehörde.
Eine endgültige, rechtlich abgesicherte Lösung ist durch die Änderung der
Gebührenordnung vom 21. Juni 1994, die zuletzt am 13. Dezember 2011 geändert
wurde, zu erreichen. Im Vorgriff auf die gebotene Änderung der Gebührenordnung,
soll der verbleibende Zeitraum von ca. 3 Jahren genutzt werden, um Erfahrungs-
und Vergleichswerte zu sammeln, und um die Entwicklung im Bereich der
Elektromobilität zu beobachten. Bei Erstellung der nächsten Änderungssatzung
könnte ein Passus zum kostenfreien Parken von Elektromobilen dann ggf. in die
Gebührenordnung aufgenommen werden.
Zu 2.
Sachstand
In
Rheine wurde in den letzten Jahren, auf Basis eines
Elektromobilitäts-Maßnahmenkonzeptes und unter Verwendung diverser
Förderstrukturen und -programme, der Prozess einer stetigen Verbesserung zur Förderung
und Nutzung von elektrisch betriebenen Pkw und E-Bikes vorangetrieben. Zu den
Maßnahmen, gehören u.a.: Die Einrichtung der SOLARadstation, Installation eines
Netzwerks von Ladesäulen für Elektrofahrräder an Außengastronomiebetrieben,
Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte und Anschaffung von vier
Elektrofahrzeugen sowie vier Pedelecs einschließlich der zugehörigen
Ladeinfrastruktur, Berücksichtigung innovativer Mobilitätskonzepte und
Einrichtung einer CarSharing-Station bei der Wohnungsgesellschaft Rheine im
Wohnpark Dutum sowie Initiierung eines Förderprojektes zur gemeinsamen
Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur durch fünf Stadtwerke im
Kreis Steinfurt (Anschaffung von sechs Elektromobilen und neun Ladesäulen).
Stellplätze für Elektrofahrzeuge, wurden in Anlehnung an das EmoG, an drei
Stellen (Köpi-Parkplatz, Berufskolleg und Emsgalerie) bereits umgesetzt.
Aktuell existieren somit in Rheine drei öffentliche Elektrotanksäulen mit sechs
Ladepunkten. Vier weitere Ladepunkte in der Rathaus-Tiefgarage sind auf Grund
förderrechtlicher Vorgaben nicht für die Öffentlichkeit nutzbar.
Mit
der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen, der konkreten Beschaffung einer Reihe
von Fahrzeugen sowie dem Aufbau der Infrastruktur, unterstützt die Stadt Rheine
den Prozess der Systemintegration der Elektromobilität zur Zeit schon maßgeblich.
Elektromobilität
ist dabei weit mehr als eine neue, umweltfreundliche Antriebstechnologie. Sie
ist vielmehr als Systemelement eines nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehrs
zu begreifen, daher kommt Städten und Gemeinden eine wichtige und zentrale
Rolle bei der Marktintegration und Weiterentwicklung der Elektromobilität zu.
Das,
von der Leitstelle Klimaschutz erstellte Handlungs- und Maßnahmenkonzept für
Rheine (siehe Anlage 1.), hält neben den weiter oben genannten Maßnahmen, die
bereits umgesetzt wurden oder aktuell umgesetzt werden, noch eine Reihe von weiteren
Vorschlägen, Projekten und Maßnahmen bereit, die sich teilweise mit den Vorschlägen
zur Förderung der Elektromobilität aus dem EmoG decken und die Fragestellungen
des Prüfauftrages behandeln.
Prüfung flächendeckende
Infrastruktur
Insbesondere
die Fragestellung zum Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur für Ladestationen
wurde bereits vor geraumer Zeit mit der Standortanalyse für Ladestationen für
Pkw abgeschlossen (Punkt 22.16.03, Handlungs- und Maßnahmenkonzept
Elektromobilität). Die Stadtwerke Rheine führten am 05.06.2013 ein „Workshop
Ladeinfrastruktur Rheine“ durch. Neben der Ausgangslage und Zielsetzung wurde
eine Umfeldanalyse für Rheine und die allgemeine Entwicklung der
Elektromobilität vorgestellt.
Kernpunkt
des Workshops war die Entwicklung und Vorstellung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
für die Stadt Rheine. Als Ergebnis wurde eine Standortanalyse mit Verteilung
möglicher Ladepunkte für Pedelecs, E-Roller und E-Autos in der Stadt Rheine
entwickelt. Die standortscharfen Analysen des Standortkonzeptes zeigen Vor- und
Nachteile der einzelnen Standorte auf, berücksichtigen Wechselwirkungen mit dem
Pendlerverkehr, geben Hinweise auf Platzverhältnisse und machen konkrete
Aussagen zur strategischen Bedeutung und Standorteignung. (Ansprechpartner bei
EWR: Herr Heinz Schüring-Hermeling, Tel.: 45-139)
Prüfung Lademöglichkeiten im
Bereich der städtischen Parkhäuser
Die
Fragestellung der Lademöglichkeit im Bereich der städtischen Parkhäuser wurde bereits
weiter oben behandelt. Es ergeht die Empfehlung, eine Bevorrechtigung für
Elektrofahrzeuge auf beschrankte Parkplätze und in Tiefgaragen und Parkhäusern
nicht anzuwenden. Diese Stellflächen sind durch eine Schranke baulich vom
öffentlichen Straßenraum getrennt. Damit handelt es sich eindeutig um
Privatparkplätze. Um Diskussionen und absehbare Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbesitzern
und Besitzern bzw. Nutzern von Elektromobilen von vornherein zu begegnen, sollten
Bevorrechtigungen gemäß EmoG hier nicht angewendet werden. Aktuell wurde in Absprache
mit dem Eigentümer der Emsgalerie im dortigen Parkhaus eine Elektroladesäule
installiert. Eine kostenfreie Nutzung des zugehörigen Parkplatzes ist jedoch
nicht vorgesehen.
Prüfung Fördermöglichkeiten NOW
(Fahrzeuge und Infrastruktur)
Fördermittel
aus dem Förderprogramm der NOW zur Förderung der Elektromobilität wurden bereits
beim ersten Förderaufruf der NOW (2015/2016) erfolgreich eingeworben.
Auf Initiative der Leitstelle Klimaschutz wurde, von der Leitstelle Klimaschutz,
ein gemeinsamer Antrag von fünf Stadtwerken im Kreis Steinfurt auf Gewährung
einer Bundeszuwendung für Elektrofahrzeuge erstellt.
Im
Rahmen des Vorhabens erfolgte die Beschaffung von 6 Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen
Infrastruktur (9 Ladesäulen) in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer
Energien und der Verständigung auf eine einheitliche Ladeinfrastruktur.
Der gemeinsame Antrag der fünf Stadtwerke erhielt am 17.12.2015 einen
Zuwendungsbescheid.
Fahrzeuge und Infrastruktur wurden mittlerweile angeschafft und für den
Betrieb vorbereitet. (Im Bereich der Stadtwerke Rheine 2 Fahrzeuge und 3
Ladesäulen) Ein gemeinsamer öffentlichkeitswirksamer Pressetermin für Anfang
des Jahres 2017 wurde angeregt.
Die Gesamtausgaben, des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur geförderten Vorhabens, belaufen sich auf 144.715,14 Euro. Die Zuwendung
beträgt 57.886,06 Euro. Die Förderquote beträgt 40%.
Parallel zum Förderprogramm der Stadtwerke, initiierte die Leitstelle
Klimaschutz im Rahmen des Masterplan das Vorhaben „Förderung der
Elektromobilität durch Umstrukturierung der kommunalen Fahrzeugflotte“ als
ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements (Vorlage 365/14, VV
15.12.2014)
Die Stadt Rheine hat sich das Ziel gesetzt, innerhalb des Förderzeitraums
vom 01. Januar 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt 4 Fahrzeuge und 4 Elektrofahrräder
im Zuge der Ersatzbeschaffung anzuschaffen. Das Projekt befindet sich aktuell
in der Endphase.
Mit Schreiben vom 10.12.2015 wurde ein Förderantrag vom BMU in Höhe von
161.660,00 Euro bewilligt. Die Eigenmittel betragen 80.830,00 Euro. Die
Förderquote beträgt 50% und ist somit höher als im NOW – Programm.
Die Anschaffung weiterer Fahrzeuge für die Stadtverwaltung ist zunächst
nicht geplant. Für die Anschaffung weiterer Ladeinfrastruktur ist ein Rückgriff
auf das Förderprogramm NOW (Fahrzeuge und Infrastruktur) deshalb nicht
zielführend, weil die Förderung von Ladeinfrastruktur ausschließlich im
Zusammenhang mit einer beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig ist. Die
Bundesregierung hat jedoch ganz aktuell die Veröffentlichung einer separaten
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
beschlossen. Nach Veröffentlichung dieser Richtlinie ist eine erneute Prüfung
der Beantragung von Fördermitteln vorgesehen.
Prüfung Fördermöglichkeiten
NOW (Konzepte)
In Rheine wurde in den letzten Jahren, auf Basis eines, im Rahmen des
Masterplan, selbst entwickelten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes (siehe Anlage
1.) zur Elektromobilität, und unter Verwendung diverser Förderstrukturen und -programme,
der Prozess einer stetigen Verbesserung zur Förderung und Nutzung von
elektrisch betriebenen Pkw und E-Bikes vorangetrieben. Insbesondere die
vorliegende Standortanalyse der Stadtwerkeuntersuchung mit standortscharfen Analysen,
die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte aufzeigen, Wechselwirkungen mit
dem Pendlerverkehr berücksichtigen und konkrete Aussagen zur strategischen
Bedeutung und Standorteignung machen, erfüllen die Anforderungen eines derartigen
Konzeptes.
Als Bestandteil und in Verbindung mit dem umfangreichen Handlungs- und
Maßnahmenkonzept der Leitstelle Klimaschutz, welches die Hintergründe und Ziele
beleuchtet, welches die Rolle der Kommune im Zusammenhang mit der Förderung der
Elektromobilität beschreibt, und Maßnahmen von der Infrastruktur über Querschnittsaufgaben
bis hin zum CarSharing und Öffentlichkeitsarbeit enthält, verfügt die Stadt
Rheine also bereits über ein Elektromobilitätskonzept, welches einer stetigen
Fortschreibung und Weiterentwicklung unterzogen wird.
Vor dem Hintergrund der ausgezeichnet vernetzten Position der Leitstelle
Klimaschutz mit Partnern aus der Masterplan Region, als Tandempartner der neuen
Masterplankommunen, dem Hintergrundwissen der Studie KomRev und dem Erfahrungswissen
aus den Klimaschutzprozessen IKKK und Masterplan, erscheint die Entwicklung und
Erstellung einer weiteren Studie nicht zielführend. Für die Entwicklung und
Erstellung von Teilkonzepten und die Einwerbung von Fördermitteln an anderer
Stelle hingegen, stellt das vorhandene Handlungs- und Maßnahmenkonzept
Elektromobilität eine sehr gute Basis dar.
Lösungsvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt die Fortführung
und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Handlungs- und Maßnahmenprogramm
Elektromobilität. Die Antragstellung zum Förderaufruf Elektromobilität (sowohl
Fahrzeuge als auch Konzepte) bei der NOW ist auf Grund der umgesetzten
Maßnahmen und vorliegenden Konzepte derzeit nicht zielführend.
Anlagen:
Anlage 1: Elektromobilitätskonzept Rheine, Stand Dezember 2016