Betreff
Ausbau Hünenborgstraße (Neuenkirchener Str. - Haus Nr. 89) (53014 - 01614)
z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34,
Kennwort: " Gronauer Straße / Thieberg"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
033/17
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.    Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Die Hünenborgstraße befindet sich nördlich der Neuenkirchener Straße und verläuft parallel zur Berbomstiege. Die Straße liegt auf dem Thieberg, östlich des Baudenkmals „Hünenborg“. In Höhe der Gronauer Straße ist die Hünenborg-straße bereits verkehrsberuhigt ausgebaut. Der nun geplante Ausbauabschnitt reicht von der Neuenkirchener Straße bis zur Kurve bei Haus Nr. 89.

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Hünenborgstaße heute als Anliegerstraße einzustufen, die das umliegende Wohngebiet erschließt, aber auch einen Teil an Durchgangsverkehr aufnimmt. Durch den jetzigen Ausbau als T-30-Zone und durch den verkehrsberuhigten bestehenden Abschnitt soll die Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiver werden. Die Hünenborgstraße ist bereits jetzt nördlich vom Ohner Weg mit Tempo 30 km/h ausgeschildert und dient der Erschließung der Grundstücke, insbesondere der Kindertagesstätte. Die Straße steht auch weiterhin dem landwirtschaftlichen Anliegerverkehr zur Verfügung.

 

2.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Der nördliche Ausbauabschnitt - von Haus Nr. 89 bis zur südlichen Grenze von Haus Nr. 97 (Kita) - befindet sich im Bebauungsplangebiet Nr. 34 „Gronauer Straße/Thieberg“. Die Straße ist in diesem Bereich in einer Breite von 8,00 m festgesetzt. Der Flächennutzungsplan weist hier die angrenzende westliche Ackerfläche als Grünfläche aus. Es ist aufgrund der Nähe zum Ehrenmal und Baudenkmal „Hünenborg“ und wegen des vermuteten untertägigen Bodendenkmals der alten Burganlage davon auszugehen, dass hier vorläufig kein Wohnbauland entsteht. Hier ist die Straße nur einseitig zum Anbau bestimmt.

 

Weiter südlich verbreitert sich die Straßenparzelle auf etwa 9,00m und weitet sich in Richtung Neuenkirchener Straße langsam auf. Dieser Teil befindet sich nicht im Bebauungsplanbereich. Vom Ohner Weg bis zur Neuenkirchener Straße ist die Parzelle beidseitig zum Anbau bestimmt.

Die Hünenborgstraße ist bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehe-nen Bauabschnittes liegt bei ca. 220 m.

Zur Erschließung der Wohnhäuser, zur besseren Anbindung des südlichen Gewerbebetriebes und insbesondere zur Erreichbarkeit der Kita soll der Straßenabschnitt nun endgültig ausgebaut werden.

Der Ausbau soll als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip (Separation) mit einseitigen und z.T. beidseitigen Gehwegen erfolgen. Der Abschnitt soll weiterhin für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar bleiben. 

 

3.    Bestandssituation:

 

Die Hünenborgstraße ist im Ausbauabschnitt eine provisorisch befestigte Straße von ca. 4,70 m bis 5,00m Fahrbahnbreite, die schon mehrere Jahrzehnte besteht. Die heutige Fahrbahnbefestigung besteht aus Asphalt und weist Unebenheiten und starke Risse auf, die auf einen unzureichenden Fahrbahnaufbau hinweisen.

Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen.

Die mangelhafte punktuelle Beleuchtung (3 Leuchten) wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus. Durch die hohe Längsneigung der Straße besteht zudem ein erhöhtes Gefahrenpotential im Winter.

 

Im Jahr 2004 wurde im nördlichen Teil ein neuer Mischwasserkanal erbaut. Zwischen der Kita und der Neuenkirchener Straße besteht kein Kanal. Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden.

 

Mit dem Ausbau des Straßenabschnittes wird ein Lückenschluss vom bereits ausgebauten verkehrsberuhigten Teil in südliche Richtung zur Neuenkirchener Straße geschaffen.

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

4.1    Hünenborgstraße (nördlich von Haus Nr. 99/ Tempo-30-Zone)

 

Dieser Abschnitt wird im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt. Hier ist die Straßenparzelle lediglich 8,0 m breit und nur einseitig zum Anbau bestimmt.

Die Asphaltfahrbahn wird in 5,50 m (6,50m) Breite erstellt. Im Kurvenbereich weitet sich die Fahrbahn auf 8,50 m auf. Hier ist ein roter Pflasterbelag vorgesehen, um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches anzudeuten.

Die Breite der Fahrbahn verringert sich bei Grünbeeteinengungen auf 4,0 m. Lediglich im Bereich der Zufahrt zur Ackerfläche – in Höhe von Haus Nr. 99 - beträgt die Breite an der Einengung 4,50 m.

Aufgrund der geringen Straßenparzellenbreite kann hier nur ein einseitiger Gehweg eingeplant werden. Der Gehweg auf östlicher Seite wird in 2,00 m Breite in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm verwendet.

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm abgesenkt.

Entlang der westlichen Fahrbahnseite wird ein überfahrbares Rundbord r=2cm mit einer 30 cm breiten Rinne und mit einem dahinterliegenden befestigten Streifen von etwa 50cm bis 60cm (Rasengittersteine) eingebaut. Die Bordanlage mit dem befestigten Streifen dient sowohl der seitlichen Straßenbefestigung als auch der Wasserführung und steht bei Begegnungsverkehr (Landwirtschaft,…) zur Verfügung.

Die Breite der Grünbeete beträgt in der Regel 1,50 m. Entlang des befestigten Streifens (Westseite) sind die Beete 2,0 m bis 2,5 m breit und können mit Bäumen bepflanzt werden.

 

4.2    Hünenborgstraße (südlich von Haus Nr. 99/ Tempo-30-Zone)

 

Der südliche Abschnitt der Hünenborgstraße wird ebenfalls im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt.  Die Straßenparzelle beträgt i.d.R. 9,0 m (Engstelle 8,90/Aufweitung 10,70). Da die Parzelle von der Neuenkirchener Straße bis zum Ohner Weg zum beidseitigen Anbau bestimmt ist, soll die Asphaltfahrbahn mit wechselnden Breiten von 4,00 m bis 5,50 m (6,25 m im Einmündungsbereich) beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden.

Die ca. 1,50 m bis 2,00 m breiten Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm mit einer 30 cm breiten Rinne verwendet. Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm abgesenkt.

Zur Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit wird die Fahrbahn durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten wiederholt verschwenkt. Die Fahrbahnbreite wird auf 4,00 m reduziert. Die Grünbeete erhalten eine Breite von 1,50 m bzw. 2,25 m.

Die Begegnung von Lkw und Pkw ist gewährleistet.

 

5.    Entwässerung

 

Die Hünenborgstraße wird über beidseitige 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert. Der im nördlichen Abschnitt vorhandene Kanal endet in Höhe der Kita. Im Übergangsbereich zum bereits ausgebauten Teil wird zur Optimierung der Oberflächenentwässerung in dem geplanten Grünbeet ein zusätzlicher Ablaufschacht in einer Mulde ein-geplant. Zur verbesserten Oberflächenentwässerung ist es vorgesehen, im südlichen Abschnitt, von der Neuenkirchener Straße ausgehend bis zum Ohner Weg, einen neuen Kanal zu legen, um alle Straßenabläufe anschließen zu können.

 

6.    Beleuchtung

 

Im Ausbaubereich der Hünenborgstraße befinden sich auf einer Länge etwa von 220 Metern zurzeit nur 3 Stück veraltete Leuchten. Für den Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

7.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.    Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Hünenborgstraße – von der Neuenkirchener Straße bis Haus Nr. 89 - handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.

Im Bereich von Haus Nr. 89 bis zum Ohner Weg ist die Hünenborgstraße nur auf ihrer Ostseite zum Anbau bestimmt. Die nicht bebaubare Fläche (Ackerfläche, Grünfläche) westlich der Hünenborgstraße wird nicht in das Abrechnungsgebiet einbezogen.

 

9.    Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Hünenborgstraße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2017.

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2017 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage