Betreff
Bebauungsplan Nr. 104, Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
014/07
Aktenzeichen
P 5.1 - gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Im Stadtteil Elte sind die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke bereits bebaut, so dass eine Eigenentwicklung von Elte nicht mehr möglich ist. Um auch weiterhin eine Eigenentwicklung zu gewährleisten, ist es notwendig neues Bauland auszuweisen.

Hier für eignet sich die städtische Fläche im Bereich Schmidts-Kämpken. Durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen an dieser Stelle wird eine Abrundung der bereits vorhandenen Wohnsiedlungsbereiche erreicht.

Die neuen Baugrundstücke sollen schrittweise, entsprechend dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung, durch die Stadt Rheine vermarktet werden.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheine stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar.

Damit wird das Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB gewahrt, den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Eine Bebauung dieser Fläche wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 möglich sein.

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 104 Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Straße Am Kellersberg,

im Osten:        durch die Straße Schmidts-Kämpken,

im Süden:       durch die Straße Zum Weddenfeld,

im Westen:     durch die vorhandene Bebauung.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 280, in der Flur 19, der Gemarkung Elte.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104, Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan