Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Konzept für eine Förderung nach dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 in der Form, dass Mittel für die bereits begonnenen Projekte Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule sowie Erweiterung der Euregio-Gesamtschule beantragt werden.
Begründung:
Nach den Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der
NRW.BANK können laufende Sanierungs- und Baumaßnahmen über das Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ gefördert werden, soweit die zu finanzierenden Aufwendungen
nach dem Programmstart entstehen.
Da das Förderprogramm am 01.01.2017 gestartet ist, können alle ab
diesem Zeitpunkt entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen für bereits
begonnene Baumaßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgerechnet
werden.
- Projektbeschreibung/Förderkonzept 2017
Das Kreditkontingent für das Jahr 2017 in Höhe von rd. 1,75 Mio. Euro wird
für die beiden bereits geplanten Baumaßnahmen an der Nelson-Mandela-Schule
sowie der Euregio-Gesamtschule genutzt, was zu einer Entlastung des städtischen
Haushalts führen würde.
Für die Baumaßnahmen an der Nelson-Mandela-Schule sind 450.000 Euro und
an der Euregio-Gesamtschule 1.300.000 Euro investive Mittel im Haushaltsplan
2017 eingestellt.
1.1 Nelson-Mandela-Schule
Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 mit
Vorlage Nr. 351/15 die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung zur Erweiterung der
Nelson-Mandela-Schule zur Kenntnis genommen und die Verwaltung auf dieser Basis
mit der Durchführung der nächsten Leistungsphasen beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen „Ausführungsplanung“ bis zur „Mitwirkung bei der Vergabe“ wurden an das Architekturbüro Borowski und Sasse und an die Fachingenieure erteilt.
Das Ergebnis der Entwurfsplanung entsprach auch nach den Änderungen zur Projektreduzierung in den Grundsätzen dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung.
Prognose Schulentwicklung:
Im Baubegleitenden Arbeitskreis, der am 1. Oktober 2015 getagt hat, wurde das Thema „Zahlen und Prognosen der Schulentwicklung für das Schulzentrum Schotthock (Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule)“ beraten.
Bodelschwinghschule:
Laut Schulverwaltung geht man an der Bodelschwinghschule von einer stabilen und deutlichen Zweizügigkeit aus.
Darüber hinaus ist die Betreuung an der Bodelschwinghschule im Hinblick
auf die maximal zur Verfügung stehenden Plätze sowohl für den OGS-Bereich (75
Plätze) als auch für die zusätzliche Betreuung (25 Plätze) seit Jahren jeweils
vollumfänglich nachgefragt und ausgeschöpft. Eine geringe Warteliste (z. Zt.
max. 5 Schüler/innen) besteht. Perspektivisch ist an dem Grundschulstandort von
einer steigenden Betreuungsplatznachfrage auszugehen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahl und
Klassenbildungswerte ist der Schulraum als ausreichend zu bezeichnen, dennoch
ist ein räumliches Erweiterungspotential, insbesondere aufgrund der Prognose in
Sachen Betreuungsangebote, empfehlenswert.
Nelson-Mandela-Schule
Die Nelson-Mandela-Schule ist als dreizügige
Sekundarschule an den Start gegangen. Die Schule als eine weitere Schulform des
längeren gemeinsamen Lernens mit gymnasialen Standards ist als teilintegrierte
Sekundarschule im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet worden. Darüber hinaus
ist die Nelson-Mandela-Schule als eine Schule für das Gemeinsame Lernen
bestimmt worden.
Die Kapazitätsgrenze der Aufnahme von
Schüler/innen ist unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens nahezu
erreicht.
Kosten:
In mehreren Sitzungen des Baubegleitenden Arbeitskreises, zusammen mit den betroffenen Schulen wurden die Planung und die Kosten vom Büro Borowski und Sasse und von den Fachingenieuren bereits bei der Vorentwurfsplanung überarbeitet. Ein wichtiges Kriterium war dabei die Einhaltung des beschlossenen Raumprogramms und des Kostenrahmens.
Der zunächst zurückgestellte Bau
von vier weiteren Unterrichtsräumen im 2. OG wurde aufgrund der
prognostizierten Schulentwicklung inzwischen beschlossen und wird mit der
Hauptbaumaßnahme umgesetzt. Weiterhin wird der zusätzliche beschlossene Einsatz
regenerativer Energien umgesetzt.
Im Rahmen dieses Planungsstandes wurden die Gesamtkosten auf insgesamt 8,721 Mio. Euro brutto ermittelt.
Auf das Haushaltsjahr 2017
entfällt hierbei eine Auszahlung (investiv) in Höhe von 450.000 Euro, die über
das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ gefördert werden
soll.
1.2 Euregio-Gesamtschule
Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat mit Vorlage Nr. 124/16 die
Entwurfsplanung zur Erweiterung der Euregio-Gesamtschule zur Kenntnis genommen
und die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung der nächsten
Leistungsphasen beauftragt.
Der Raumbedarf (Soll) an der Euregio-Gesamtschule liegt bei 42 Unterrichtsräumen. Vorhanden sind 35 Unterrichtsräume, von denen 2 Räume zu klein sind. In einem Pavillon sind 2 weitere Unterrichtsräume untergebracht. Es fehlt danach auf Dauer folgende Anzahl von Unterrichtsräumen:
Soll: 42 Räume
Ist: 35 Räume + 2 Räume im Pavillon
Differenz: 5 Räume
Ersatz der zu kleinen Räume: 2 Räume
auf Dauer Ersatz der Pavillonklassen: 2 Räume
langfristiger Fehlbedarf: 9 Unterrichtsräume
Der Schulausschuss hat anhand der Vorlage Nr. 348/13 in seiner Sitzung am 18.09.2013 und der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 15.10.2013 beschlossen, dass der Fachbereich Planen und Bauen beauftragt wird, für die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten eine entsprechende Bauplanung nebst Kostenkalkulation aufzustellen.
Der Raumbedarf wurde von der Schulleitung der Euregio-Gesamtschule bereits im Juli 2013 ausführlich dargelegt und mit einem weiteren Schreiben ergänzend begründet worden.
Die verschiedenen Erweiterungsmöglichkeiten wurden sehr intensiv geprüft und diskutiert. Die Erweiterung um zunächst 6 Klassenräume soll im Bauteil A entlang der Goebenstraße erfolgen. Eine evtl. später erforderliche zusätzliche Erweiterung um 2 Klassenräume wäre in Verlängerung der jetzigen Erweiterung möglich.
In der Bauausschusssitzung am 22.01.2015 (Vorlage Nr. 010/15) wurde die durch den Hochbau erstellte Vorentwurfsplanung vorgestellt und beraten. Der Bauausschuss nahm die Vorentwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, auf der Basis dieses Vorentwurfes die Entwurfsplanung durchzuführen.
Die Entwurfsplanung wurde auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung vom Architekturbüro Terhechte und Höfker erstellt. Das Schulgebäude Bauteil A ist als einhüftiges Gebäude angelegt. Nord-/westlich des vorhandenen Gebäudetraktes soll ein Klassentrakt angebaut werden, der an den vorhandenen Flur anbindet. Der neue Bauteil umfasst Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Staffelgeschoss.
Im Erd- und 1. Obergeschoss entstehen jeweils 3, insgesamt damit 6 Unterrichtsräume. Zwischen diesen Unterrichtsräumen werden eingerückt Aufenthalts- oder kleinere Differenzierungsbereiche von jeweils ca. 23 m² angeordnet.
Die Dachform wurde von einem geneigten Dach in der Vorentwurfsplanung in der Entwurfsplanung in ein Staffelgeschoss geändert. Dadurch kann das Dachgeschoss nun besser genutzt werden. Hier befinden sich die Lehrerarbeitsplätze mit zwei dazwischen gelagerten kleineren Besprechungsräumen.
In der Vorentwurfsplanung war ein Kriechkeller geplant. Die weitere Entwurfsplanung zeigte, dass durch den benachbarten vorhandenen Keller die Gründung so tief erfolgen muss, dass ein nutzbares Kellergeschoss entstehen kann. Dieses bietet zum einen für die Hausanschlussbereiche und die Erweiterungen der vorhandenen technischen Anlagen im Kellergeschoss genügend Raum. Zum anderen steht der Euregio-Gesamtschule bisher nur sehr wenig Lagerraum im gesamten Schulgebäude zur Verfügung.
Kosten:
Die Kosten für die oben beschriebene Erweiterung betrugen nach Kostenschätzung (Vorentwurfsplanung) 2,16 Mio. Euro.
Sie wurden nun für die Entwurfsplanung durch das Büro Terhechte und Höfker im Zuge der Kostenberechnung aufgeschlüsselt nach Gewerken mit 2,16 Mio. Euro ermittelt. Die Kostenberechnungen der Fachingenieure flossen in die Gesamtkostenberechnung mit ein.
Die Mittel in Höhe von 2,16 Mio. € wurden in die Haushaltsplanungen der Jahre 2015 bis 2017 eingestellt, wobei Auszahlungen (investiv) in Höhe von 1,3 Mio. Euro auf das Haushaltsjahr 2017 entfallen.
Für diesen Betrag wird eine Förderung über das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ beantragt.
- Projektbeschreibung/Förderkonzept 2018 bis 2020
Auf der Basis des Auftrags an die Verwaltung, ein Standartraumprogramm
für die Grundschulen der Stadt Rheine zu erarbeiten, sollen bis zu den
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 dann konzeptionelle Maßnahmen für die
Jahre 2018 bis 2020 abgeleitet werden. Diese sollen schwerpunktmäßig bestehende
Defizite in den Raumstrukturen für Betreuung und Inklusion bearbeiten. Hierzu
wird seitens der Schulverwaltung ein Förderkonzept erstellt.