Betreff
Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: "Hessenweg/ Brochtruper Straße", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
015/07
Aktenzeichen
P 5.1 - gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Der Planbereich liegt im Südwesten vom Stadtteil Hauenhorst Ecke Hessenweg / Brochtruper Straße.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Das Plangebiet ist bereits zur Hälfte mit einzeln stehenden Wohnhäusern bebaut.

 

Aufgrund des Antrages auf Erstellung eines Bebauungsplanes von einem Eigentümer, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen für diese Flächen einen Bebauungsplan aufzustellen um diese Fläche städtebaulich zu ordnen und einer Bebauung (ca. 4-6 neue Baugrundstücke) zuzuführen.

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: "Hessenweg / Brochtruper Straße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch den Hessenweg,

im Osten:        durch die Brochtruper Straße,

im Süden:       durch die vorhandene Waldfläche

im Westen:     durch die vorhandene Waldfläche und den Magnolienweg.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf die Flurstücke, 166, 168 und 200 bis 203

in der Flur 22 , Gemarkung Rheine 22. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: "Hessenweg / Brochtruper Straße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Übersichtsplan